Re: (Sonstiges) Gewerbe anmelden - wie macht ihr's?
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Beitrag von Condor vom November 18. 2003 um 23:43:05:
Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Gewerbe anmelden - wie macht ihr's? geschrieben von Ugorr am November 18. 2003 um 12:13:20:
Hallo Ugorr!
Entschuldige bitte, wenn ich auf Deine Antwort antworte, aber ich glaube, Du liegst da nicht ganz richtig.
Dem Finanzamt steht es nach geltendem Recht nicht zu, zu bewerten, ob etwas Hobby oder Liebhaberei wäre.
Was ist mit einem Musiker, der am Anfang seiner Karriere steht und im ersten Jahr halt nur wenige schlecht bezahlte Gigs hat?
Also praktisch alle Profi-Musiker, die es je gegeben hat. Dann gäbe es gar keine Musik, denn alle haben "klein" angefangen.
Man bedenke: Fragt man beim Finanzamt nach, bekommt man eine Lüge nach der anderen aufgetischt - die dortigen Beamten arbeiten nämlich, wie es offiziell heißt "auf Weisung des Ministeriums".
Auf Deutsch heißt das: "Liebe Finanzbeamte, belügen Sie bitte unsere Bürger, damit wir mehr Geld einnehmen - denn die meisten trauen sich sowieso nicht, zu klagen..."
Das ist neulich in einem Interview im "Süddeutschen Magazin" durchgesickert: zum Thema Streichung der Entfernungspauschale für Arbeitnehmer ließ eine hohe Finanzbeamtin durchscheinen, dass es bewusst nicht an die große Glocke gehängt wird, dass es etwas gibt, das sich "Gleichbehandlung" nennt (also zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern). Das Finanzministrium hat sich genau ausgerechnet, dass nur einige wenige ihr Recht einklagen werden. Unterm Strich hat der Staat dann Reibach gemacht.
Ich kann nur den "Kons" empfehlen, das Buch liest sich dermaßen spannend und über die Machenschaften der Finanzämer und -verwaltungen geradezu augenöffnend. Die kommentierten Hilfestellungen des Autors treiben einem die Tränen in die Augen vor Lachen. Die Steuertricks sind einfach herzerfrischend feist.
Übrigens: nur weil ich mit anderen Leuten in einer Band spiele, ist das noch keine GbR mit allen Rechten und Pflichten. Das würde nämlich Folgendes bedeuten: Ich teil mir mit 4 Freunden einen Übungsraum, 4 mal im Jahr tritt man auf, jeder kassiert pro Gig 100 Euro.
Plötzlich legt der Drummer eine Privat-Insolvenz hin. Wenn so eine Band "automatisch" eine GbR wäre, dürfte der Gerichtsvollzieher bei mir die Schulden des Drummers einpfänden.
Auch eine Fahrgemeinschaft ist keine GbR mit allen Rechten und Pflichten - meine Güte, könnte man da Leute abzocken.
Nur weil man gegenseitige Absichtserklärungen abgibt, und ein Vertrag nach bürgerlichen Recht hat, ist man noch keine GbR, jedenfalls nicht im klassischen Sinne.
Denn in einer GbR haften alle gegenseitig und untereinander mit ihrem Privatvermögen!
Bitte nicht als irgendeine Zurechtweiserei verstehen, das stünde mir nicht zu, bin ja selbst auch kein Jurist. Ich wollte nur eine Begriffsverwirrung vermeiden. Bei Fehlern meinerseits bitte ich um Korrektur.
Also, Freunde: es gibt viel zurückzuholen - packen wir's ein!
C.
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