Re: (Gitarre) Japan Import


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Beitrag von Jonas vom März 30. 2017 um 13:56:32:

Als Antwort zu: Re: (Gitarre) Japan Import geschrieben von Udo am März 30. 2017 um 13:43:59:


 So wie ich das aus der Mail vom Herrn Naturweltamt rausgelesen habe hätte der Händler in Japan mir erstmal die Dokumente zusenden müssen, ich dann einen Antrag beim Amt stellen müssen, das dann wieder nach Japan senden ... damit er mir die Strat schicken kann.

Hallo Udo,

Du benötigst die CITES Exportdokumente, die Ishibashi in Japan bei der zuständigen Stelle besorgen muss. Das sollte kein Problem sein, wenn der Vorerwerb klar ist. Dann schickt er Dir die Papiere in Kopie, Du füllst Antrag 221 aus und schickst den zusammen mit der Kopie an das BfN und ein paar tage später hast Du die Importdokumente, dann kann Ishibashi losschicken. In Japan brauchen die nur die Exportdokumente für den Versand, du brauchst zusätzlich die Importdokumente für den Zoll. Natürlich kostet der Spaß mit Antrag 221 Geld....

Wie beschrieben habe ich heute die Japan Strat beim Zoll abgeholt. Der Karton wurde nicht in Frankfurt geöffnet und ich mußte das Teil auch nicht auspacken. Kann mir kaum vorstellen das die Zöllner beim durchleuchten erkennen können ob da nun Palisander drin, dran ist oder nur Ostfrisischer Sumpfspargel. Man hätte es vielleicht einfach mal versuchen sollen.

Den Zoll interessieren ja meist Tiere, lebend und tot, da sind die Strafen auch höher als bei Pflanzen. Mir hat noch niemand sagen können, was es kostet, wenn ich CITES II ohne Dokumente einführe, bzw., was die Strafen genau sind. CITES I gibt viel Ärger, zu Recht! Cites II wird eher im Bereich der Ordnungswidrigkeit geahndet , ob da auch die Beschlagnahme möglich ist, keine Ahnung, bislang habe ich nur etwas zu Tieren gefunden, nicht aber zu Pflanzen, was das angeht. Und bei Tieren ist das auch bei CITES II ein teurer Spaß, zu Recht!

In den meisten Fällen ließe sich aber m.Mn.n. nachträglich entweder Papiere besorgen, oder anhand Seriennummer o.ä. das Alter feststellen. Nur glaube auch ich nicht, das der Zoll vermehrt auf Palisander achten wird: hoher Aufwand, wenig Geld einzutreiben und im Zweifel ist es schwer vor Ort zu klären, ob es Palisander ist, Räuchereiche, Katalox, Brownwood, Walnut etc.pp., denke ich.

Wie ich bereits vorher schrieb, den handel und den Hersteller soll man dahingehend kontrollieren, das ist richtig und wichtig, aber der Privatmann sollte damit nichts zu tun haben müssen. Palisander wird u.a. in Indien (und da kommt das meiste Palisander her, was für Instrumente verbaut wird) in Plantagen nachhaltig angebaut, da ist die Lage entspannt. Aber weil die Palisanderarten so ähnlich aussehen untereinander, hat man alle auf die Liste gesetzt, um es dem Zoll einfacher zu machen. Indien hat dagegen Einspruch eingelegt, hilft aber nix, für den Handel braucht es eben jetzt Papiere, wenn die Ware exportiert werden soll.

Bei Ebenholz ist m.W. bislang nur die Population aus Madagaskar auf CITES II gelistet, seit 2011 afair. Nun frage ich mich, wie man Madagaskar Ebenholz von solchem aus Gabun oder Indien z.B. unterscheiden soll? Oder gleiches bei Mahagoni, ein paar Arten bereits auf Listung II, andre nicht. Die beiden Hölzer werden m.E. die nächsten sein, die komplett auf Anhang B gehen.

Alles Gute!




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