Re: (Gitarre) Japan Import
Beitrag von Jonas vom März 31. 2017 um 09:01:56:
Als Antwort zu: Re: (Gitarre) Japan Import geschrieben von Udo am März 31. 2017 um 06:48:07:
Moin Udo,
Wenn Du selber einführst und du wirst erwischt, nehmen sie dir den Kram am Airport ab, wird vernichtet und du bekommst ne Strafe. Sehe diese Strategen immer wieder mal wenn ich aus Thailand zurückkomme. Elfenbein, Korallen usw.
Das sind aber CITES I gelistete Pflanzen/Tiere für die man eine Vermarktungsgenehmigung braucht. Bei CITES II brauchst Du das nicht (zudem kannst Du CITES II Holz bis 10 kg privat ein- und ausführen, weltweit, als Mitbringsel quasi), es ist nicht handelsbeschränkt, aber eine Dokumentationspflicht gibt es.
Eben das ist das Problem für den Händler wenn sie denn den Vorerwerb nicht faken wollen. Wer hat denn, bis letztes Jahr beim Verkauf,Kauf Papiere ausgefüllt?! Aber ich denke darauf wird es rauslaufen, die Händler schmieren sich irgendwas zusammen und gut is. ...und wofür dann das ganze Theater ???
Du kannst den Vorerwerb nachträglich nachweisen durch Rechnungen oder Seriennummern z.B., die sollte Ishibashi schon haben. Wenn die Gitarre nach dem 1.1.2017 erst an Ishibashi geliefert wurde müssten die den Nachweis beim vertrieb/Hersteller besorgen, das ist dann natürlich wieder Aufwand.
Alles Gute!
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