(Aussensaiter) YouTube / GEMA / washeißtdasdennnungenau ?
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Beitrag von Jacqueline vom Januar 02. 2008 um 12:25:41:
Hallo zusammen (und frohes Neues, freilich),
vorab erstmal Entschuldigung, falls das bereits mal im Forum gestanden haben sollte, aber ich konnte auf die Schnelle (mit der Forensuche) keinen entsprechenden Beitrag finden, außer dem hier, und der sagt nichts Näheres zum washeißtdasdennnungenau, und das washeißtdasdennnungenau möge man mir bitte hieraus erläutern:
Wie darf man diese Meldung verstehen ? Etwas ausführlicher bei der GEMA selbst, siehe hier.
Heißt das, daß man irgendein beliebiges Video nur mit echter Musik, also vom originalen Interpreten "untermalen" darf, oder bedeutet das auch, daß man auch eigene Cover dort bei Youtube online stellen darf ?
Also, ich mein', rein hypothetisch, falls irgendjemand von der Session rein das "Geheul" eines bekannten Deep Purple-Stückes als Video hätte, also noch nicht mal den kompletten Song, nur eben das "Gejaule" (ca. 3.30 min.), dürfte dann diese Person ohne Probleme mit dem Original-Komponisten zu bekommen, diese "Heulerei" auf Youtube online stellen, oder bedeutet obiger Artikel, daß man in diesem Falle das vorhandene Video nur und ausschließlich mit dem originalen "Jammern" onlinestellen dürfte ?
Oder, selbst wenn man es dürfte, sollte diese Person die betreffenden Personen nicht einer eventuellen Blamage anheimfallen lassen, und das Video lieber zum geheimen Download anbieten ? :-))
Viele Grüße :-) Jacqueline
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