(Aussensaiter) YouTube / GEMA / washeißtdasdennnungenau ?


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Beitrag von Jacqueline vom Januar 02. 2008 um 12:25:41:

Hallo zusammen (und frohes Neues, freilich),

vorab erstmal Entschuldigung, falls das bereits mal im Forum gestanden haben sollte, aber
ich konnte auf die Schnelle (mit der Forensuche) keinen entsprechenden Beitrag finden, außer
dem hier, und der sagt nichts Näheres zum washeißtdasdennnungenau, und das
washeißtdasdennnungenau möge man mir bitte hieraus erläutern:

Wie darf man diese Meldung verstehen ?
Etwas ausführlicher bei der GEMA selbst, siehe hier.

Heißt das, daß man irgendein beliebiges Video nur mit echter Musik, also vom
originalen Interpreten "untermalen" darf, oder bedeutet das auch, daß man auch eigene Cover
dort bei Youtube online stellen darf ?

Also, ich mein', rein hypothetisch, falls irgendjemand von der Session rein das "Geheul"
eines bekannten Deep Purple-Stückes als Video hätte, also noch nicht mal den kompletten
Song, nur eben das "Gejaule" (ca. 3.30 min.), dürfte dann diese Person ohne Probleme mit dem
Original-Komponisten zu bekommen, diese "Heulerei" auf Youtube online stellen, oder bedeutet
obiger Artikel, daß man in diesem Falle das vorhandene Video nur und ausschließlich mit dem
originalen "Jammern" onlinestellen dürfte ?

Oder, selbst wenn man es dürfte, sollte diese Person die betreffenden Personen nicht einer
eventuellen Blamage anheimfallen lassen, und das Video lieber zum geheimen Download anbieten ?
:-))

Viele Grüße :-)
Jacqueline



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