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(Juristenärsche) Konflikte mit dem Gesetz/Zoll

Moin,

vielleicht ein wenig off-topic, aber juristisch sind hier ja einige recht fit, und auch das Thema Zoll hatten wir schon mehrfach, eventuell gibt's ja sogar konkrete Erfahrungen.

Es begab sich vor etwa 3-4 Wochen, daß der Felix mal wieder naiv glaubte, er lebte in einem freien Land und sei ein mündiger Bürger...

Ich habe mir in England eine DVD bestellt. Warum in England? Nun, weil ich sie anderswo nicht finden konnte und weil nach einer echten, deutschen Zensur nur ein Zehntel des FIlms überbleiben würde.
Heute bekam ich Post vom Zollamt Frankfurt/Main: "Beschlagnahme von DVD". Nach langem Suchen las ich den handschriftlichen Hinweis auf "§131 StGB i.V.m. §94 StPO"

Die gehen so:

Halt, erstmal weise ich daraufhin, daß ich hier keine Rechtsberatung abgebe und daß ich mich sowieso und überhaupt von sämtlichen Schriftzeichen diese Beitrags distanziere.

So:

Strafgesetzbuch

Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
7. Abschnitt - Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 - 145d)

§ 131
Gewaltdarstellung


(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1. verbreitet,

2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.

(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt.



Strafprozeßordnung

1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150)
8. Abschnitt - Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung (§§ 94 - 111p)

§ 94


(1) Gegenstände, die als Beweismittel für die Untersuchung von Bedeutung sein können, sind in Verwahrung zu nehmen oder in anderer Weise sicherzustellen.

(2) Befinden sich die Gegenstände in dem Gewahrsam einer Person und werden sie nicht freiwillig herausgegeben, so bedarf es der Beschlagnahme.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Führerscheine, die der Einziehung unterliegen.


Das sind die beiden. Aus http://www.burhoff.de/rspr/texte/c_00007.htm weiss ich, daß ich wenigstens nicht selbt bei den Eiern gepackt werden werde.

Aber: Die DVD habe ich bezahlt, gibt es da irgendeinen Weg, da doch noch dranzukommen? Denn weder der Besitz, so sehe ich das aus diversen Quellen, noch der Gebrauch "zu Studienzwecken" (denn nach §191 Abs 3 wurde ich ja noch nichtmal gefragt), noch der direkte Kauf ist ja verboten, blöderweise nur die Einfuhr.

Also, Beweismaterial hin oder her: Komme ich da noch dran?

Ansonsten aber schön zu wissen, daß die vom Zoll in der Weihnachtszeit nix zu tun haben und sich so wenigstens noch einen schönen Abend mit dem Film machen können. Deutsche Politik sei dank, allerdings hätte der Anbieter auch so schlau sein können, das Teil nicht so offensichtlich als "Optical Media" zu kennzeichnen.

Schönen Gruß
Felix

Re: (Juristenärsche) Konflikte mit dem Gesetz/Zoll

Hallo Felix!

Offensichtlich hast du etwas bestellt, was in Germanistan illegal ist.

: Ansonsten aber schön zu wissen, daß die vom Zoll in der Weihnachtszeit nix zu tun haben und sich so wenigstens noch einen schönen Abend mit dem Film machen können.

Hier reagiere ich jetzt etwas angesäuert. Der Zoll hat exakt das getan, wofür er da ist, nämlich hier illegales Material aus einer Unmenge von Paketen rausgefiltert. Mein Respekt. Und die Jungs werden sich sicherlich nicht gerade "einen schönen Abend machen", da offensichtlich deine Definition von sehens- und wünschenswert nicht unbedingt mit der hierzulande üblichen deckungsgleich ist.

Deutsche Politik sei dank, allerdings hätte der Anbieter auch so schlau sein können, das Teil nicht so offensichtlich als "Optical Media" zu kennzeichnen.

Du meinst also einfach gesagt: Wenn die Idioten von Anbietern nicht so dämlich gewesen wären, die Wahrheit auf das Paket zu schreiben, wäre die Straftat gar nicht aufgeflogen.

Felix, ich wundere mich. Du bestellst etwas im Ausland, weil du es auf Grund der Gesetzeslage hier nicht bekommst, schimpfst auf die Leute, die ihren Job machen und die Anbieter, die dir bei einem Gesetzesbruch nicht cleverer helfen.

Am Rande bemerkt, will ich lieber gar nicht wissen, was du da bestellt hast.

kopfschüttelnder Gruß

Matthias




Re: (Juristenärsche) Konflikte mit dem Gesetz/Zoll - Nachtrag

Nomma moin,

nach ein wenig weiterem Suchen weiss ich von einem anderen, deutschen (Computerspiele-)Shop nunfolgendes...

...Seit 1. April 2003 benötigen wir für die AUSLIEFERUNG aller Titel die:
- keine Jugendfreigabe haben,
- nicht geeignet unter 18 Jahren sind,
- indizierte Titel,
- Import Titel die keine USK Freigabe haben
einmalig eine einwandfrei lesbare Kopie des Personalausweises die bestätigt, dass der Besteller mindestens 18 Jahre alt ist.
- Die Zustellung entsprechender Lieferungen wird dann nur noch mit der Post-Option "eigenhändig" erfolgen, das heisst diese Sendungen können nur direkt vom Passinhaber (oder einem Postbevollmächtigten: Formulare hat die Post) entgegengenommen werden. Leider ergeben sich durch diese Zustellform Mehrkosten von 2.50 Euro, die allen entsprechenden Sendungen hinzugerechnet werden müssen.


Nachzuvollziehen wohl durch
Jugendschutzgesetz (JuSchG)

§1
Begriffsbestimmungen

(1)
Im Sinne dieses Gesetzes

1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, 2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind,
3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht,
4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder ein jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.

(2)
Trägermedien im Sinne dieses Gesetzes sind Medien mit Texten, Bildern oder Tönen auf gegenständlichen Trägern, die zur Weitergabe geeignet, zur unmittelbaren Wahrnehmung bestimmt oder in einem Vorführ- oder Spielgerät eingebaut sind. Dem gegenständlichen Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen von Trägermedien steht das elektronische Verbreiten, Überlassen, Anbieten oder Zugänglichmachen gleich, soweit es sich nicht um Rundfunk im Sinne des § 2 des Rundfunkstaatsvertrages handelt.

(3)
Telemedien im Sinne dieses Gesetzes sind Medien, die durch elektronische
Informations- und Kommunikationsdienste nach dem Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstgesetz, TDG) und nach dem Staatsvertrag über Mediendienste
der Länder übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Als Übermitteln oder Zugänglichmachen im Sinne von Satz 1 gilt das Bereithalten eigener oder fremder
Inhalte.

(4)
Versandhandel im Sinne dieses Gesetzes ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand
ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.

(5)
Die Vorschriften der §§ 2 bis 14 dieses Gesetzes gelten nicht für verheiratete Jugendliche.


Ich vermute jedoch mal, daß mir das nicht weiterhilft, da, selbst wenn der Zoll einen solchen "gesicherten" Versand mir "zuliebe" an mich durchführen würde - sie können es nicht, weil die DVD nunmal im hochwichtigen Verfahren gegen den ausländischen Versandhändler benötigt wird, richtig?

Ich versuche gerade noch, herauszufinden, wie denn die Deutschen Geschäfte die Einfuhr der indizierten Titel bewerkstelligen...

Grüße
Felix

Re: (Juristenärsche) Konflikte mit dem Gesetz/Zoll

Hallo Felix!

Hier muß ich Matthias recht geben. Einige unserer Gesetze und Bestimmungen haben ihre Notwendigkeit und Richtigkeit bewiesen, so auch diese. Wenn der Anbieter diese DVD nicht gekenzeichnet hätte, wäre er vielleicht (eher wahrscheinlich) mit den Bestimmungen in Konflikt geraten.
Du magst einen Verstoß dagegen als Kavaliersdelikt ansehen, aber denk mal drüber nach. Regst Du dich über die kleinen und großen Steuerhinterzieher auf? Wahrscheinlich ja! Aber die sehen das auch als Kavaliersdelikt an, wie Du die illegale Einfuhr. Gesetze und Bestimmungen sind in den allermeisten Fällen dazu da, eben nicht umgangen zu werden und Schaden zu verhüten.
Und ich kann Dir sagen, die Jungs beim Zoll haben einen Scheißjob, kaum Erfolgserlebnisse, gönne ihnen das eine mit Deiner DVD.

Gruß Waufel

Re: (Juristenärsche) Konflikte mit dem Gesetz/Zoll

Moin Matthias,

: Offensichtlich hast du etwas bestellt, was in Germanistan illegal ist.

Nicht ganz. Es ist lediglich indiziert und darf so nicht für Jugendliche und Kinder sichtbar beworben werden.

: Hier reagiere ich jetzt etwas angesäuert. Der Zoll hat exakt das getan, wofür er da ist, nämlich hier illegales Material aus einer Unmenge von Paketen rausgefiltert.

OK, pardon, soll nicht wieder vorkommen. Mein Kommentar entspringt dem Grad meiner Angepisstheit über die lächerlichen, doppelmoraligen deutschen Regelungen in diesem Bereich. "Die machen auch nur ihren Job." (Wie unzählige Deutsche das immer schon getan haben, aber das ist eine andere Geschichte)

: Du meinst also einfach gesagt: Wenn die Idioten von Anbietern nicht so dämlich gewesen wären, die Wahrheit auf das Paket zu schreiben, wäre die Straftat gar nicht aufgeflogen.

Nein, Matthias, das meine ich nicht. Ich meine damit genau das, was ich geschrieben habe. Konkret, daß sich die Schwierigkeiten der in Deutschland recht unübersichtlichen Situation durch einen "Kunstgriff" vermeiden liessen.

: Am Rande bemerkt, will ich lieber gar nicht wissen, was du da bestellt hast.

Du musst es auch nicht wissen, trotzdem sollte Dich die Thematik "Kunst und Zensur in Deutschland" interessieren, da Du aktiver Künstler bist. Zumindest halte ich Dich dafür.

Daß ein Computerspielehersteller, um sein weltweit erfolgreiches und anerkanntes* Spiel in Deutschland verkaufen zu dürfen, rotes Blut in Grünes umändern und die Bezeichnung "Mensch" durch "Zombie" ersetzen muss, schlägt in eine ähnliche Kerbe - merkwürdigerweise wird dafür mehr Verständnis aufgebracht.

Daß Hakenkreuze im einen Film erlaubt, im anderen verboten sind, mit dem Argument "künstlerisch Wertvoll" müsste Dich eigentlich direkt ansprechen, denn wenn ich mich recht erinnere gehörst auch Du zu den Menschen, die Kunst nicht ernsthaft Obejktiv als "Wertvoll" oder "Schrott" bezeichnen.

Grüße
Felix

* was nicht heisst, daß es gut ist, aber darum soll es hier nicht gehen

Re: (Juristenärsche) Konflikte mit dem Gesetz/Zoll

Moin Patrick,

ja. Natürlich. :-). Siehe allerdings auch meinen "Nachtrag".

Ich habe einfach zu lange Zeit kein Initialposting mehr im AS abgesetzt, um an alle Details zu denken, die man da beachten muss um nicht nur Kommentare zu Nebensachen zu bekommen.

Also bitte ich hiermit nochmal darum, die Aufmerksamkeit nicht auf politisch unkorrekte Äusserungen, grammatische Fehler oder Falsch gesetzte Kommata sondern auf die Kernfrage: "Gibt es einen Weg, an das betroffene Objekt zu kommen, das die respektablen Zollbeamten völlig korrekt, gesetztestreu und nach Vorschrift und Auftrag vom obersten Vorgesetzten beschlagnahmt haben?" zu lenken.

Dankeschön.

Grüße
Felix


Re: (Juristenärsche) Konflikte mit dem Gesetz/Zoll

Hallo Felix,

M : : Hier reagiere ich jetzt etwas angesäuert. Der Zoll hat exakt das getan, wofür er da ist, nämlich hier illegales Material aus einer Unmenge von Paketen rausgefiltert.

F : OK, pardon, soll nicht wieder vorkommen. Mein Kommentar entspringt dem Grad meiner Angepisstheit über die lächerlichen, doppelmoraligen deutschen Regelungen in diesem Bereich. "Die machen auch nur ihren Job." (Wie unzählige Deutsche das immer schon getan haben, aber das ist eine andere Geschichte)

An dieser Stelle frage ich mich, ob das hier noch eine ernsthafte Diskussion ist. Normalerweise würde ich hier aussteigen aber da ich dich persönlich kenne und schätze, gehe ich jetzt mal davon aus, dass ich das gerade mißverstanden habe.

: trotzdem sollte Dich die Thematik "Kunst und Zensur in Deutschland" interessieren, da Du aktiver Künstler bist. Zumindest halte ich Dich dafür.

Tut sie auch. Absolut.

Zensur lehne ich grundsätzlich ab. Das beinhaltet ausdrücklich Ausnahmen. Das Problem dabei ist, wer was wie zensieren darf. Nimm mal als Beispiel dieses Forum. Einige hier können "de-trollen", was nichts anderes als Zensur ist. Es ist leider notwendig. In einer idealen Welt könnten wir darauf verzichten, wir leben aber nicht in einer idealen Welt.

Das Problem ist nicht das System, sondern die Umsetzung.

: Daß ein Computerspielehersteller, um sein weltweit erfolgreiches und anerkanntes* Spiel in Deutschland verkaufen zu dürfen, rotes Blut in Grünes umändern und die Bezeichnung "Mensch" durch "Zombie" ersetzen muss, schlägt in eine ähnliche Kerbe - merkwürdigerweise wird dafür mehr Verständnis aufgebracht.

Auch für die Umbenennung und Umfärbung habe ich kein Verständnis. Extrem brutale Computerspiele sind meiner Ansicht nach, ob Blut grün oder rot, kranke Scheiße. Das ist aber nur meine Meinung, die niemand teilen muß. Inwieweit diese Gesellschaft vor solchen Spielen geschützt werden muss, ist nicht meine Entscheidung und es interessiert mich auch nur am Rand, da ich bisher - im Gegensatz zu dir - keine Zensurprobleme hatte.

Wenn Zensur für dich ein Problem darstellt, dann bleibt dir politisches Engagement.

: Daß Hakenkreuze im einen Film erlaubt, im anderen verboten sind, mit dem Argument "künstlerisch Wertvoll" müsste Dich eigentlich direkt ansprechen, denn wenn ich mich recht erinnere gehörst auch Du zu den Menschen, die Kunst nicht ernsthaft Obejktiv als "Wertvoll" oder "Schrott" bezeichnen.

Auch hier frage ich mich mal wieder, ob du heute einen bemerkenswert schlechten Tag hast.

Gruß

Matthias

Re: (Juristenärsche) Konflikte mit dem Gesetz/Zoll

Hallo Felix,

An dieser Stelle frage ich mich, ob das hier noch eine ernsthafte Diskussion ist. Normalerweise würde ich hier aussteigen aber da ich dich persönlich kenne und schätze, gehe ich jetzt mal davon aus, dass ich das gerade mißverstanden habe.

Ich denke, das hast Du. Es war ein Abschweifen in eine wesentlich tierefe Problematik die wiederum, das hast Du glänzend erfasst, auf eine bemerkenswert schlechte Woche zurückgeht - welche allerdings weiterhin keinen Einfluss auf die Inhalte meiner Postings hat.

Zensur lehne ich grundsätzlich ab. Das beinhaltet ausdrücklich Ausnahmen. Das Problem dabei ist, wer was wie zensieren darf. Nimm mal als Beispiel dieses Forum. Einige hier können "de-trollen", was nichts anderes als Zensur ist. Es ist leider notwendig. In einer idealen Welt könnten wir darauf verzichten, wir leben aber nicht in einer idealen Welt.
Das Problem ist nicht das System, sondern die Umsetzung.


Das "de-trollen" hier kann man sicher als eine Art Zensur bezeichnen, allerdings, fürchte ich, hinkt der Vergleich, da diese "Zensur" nicht sonderlich konsquent durchgeführt wird, geschweigedenn auf geschriebenen Regeln basiert. Das ist eher Ermessenssache, und wenn ich mich nicht irre hat es da auch schon Irritationen im zuständigen "Ausschuss" gegeben, eben _weil_ nicht ganz klar ist, nach welchen Kriterien nun exakt und auch _wie_ vorgegangen werden soll. Einige Dinge scheinen eindeutig geregelt (wohl nach juristischer Vorgabe). Da kann ich mich aber auch irren.

Auch für die Umbenennung und Umfärbung habe ich kein Verständnis. Extrem brutale Computerspiele sind meiner Ansicht nach, ob Blut grün oder rot, kranke Scheiße. Das ist aber nur meine Meinung, die niemand teilen muß.

Das ist der springende Punkt. Mein Geschichtslehrer fand "The Life of Brian" extrem geschmacklos und persönlich beleidigend. Monty Python wird bei uns trozdem nicht zensiert, auch wenn "Die Ritter der Kokosnuss" einige wirklich extrem und übertrieben blutige Szenen enthält (und ausserdem diesen wirklich geschmackslosen sogenannten "schwarzen Humor") Der Film, den ich bestellt habe, ist im wesentlichen nichts anderes: Tiefschwarzer Humor mit übertrieben viel Blut. Ist aber indiziert (und damit für 25 Jahre des Landes verbannt, ob Irrtum oder nicht) - ist ja auch nicht von Monty Python...

und es interessiert mich auch nur am Rand, da ich bisher - im Gegensatz zu dir - keine Zensurprobleme hatte.

Bisher hatte ich auch nie "Zensurprobleme" - bezogen auf mich persönlich. Aber mich haben die merkwürdigen Kriterien schon immer stuzig gemacht. Mir geht es da in erster Linie um Nachvollziehbarkeit, und die sollte jeden Grundsätzlich betreffen. Ich bin mir nicht ganz sicher, ich glaube es war ein Politiker, der sinngemäß sagte: "Ich bin nicht ihrer [rechtsextreme Partei] Meinung, aber ich würde für Ihr Recht, ihre Meinung zu sagen sterben."

: Daß Hakenkreuze im einen Film erlaubt, im anderen verboten sind, mit dem Argument "künstlerisch Wertvoll" müsste Dich eigentlich direkt ansprechen, denn wenn ich mich recht erinnere gehörst auch Du zu den Menschen, die Kunst nicht ernsthaft Obejktiv als "Wertvoll" oder "Schrott" bezeichnen.

Auch hier frage ich mich mal wieder, ob du heute einen bemerkenswert schlechten Tag hast.


Hier kann ich nur raten, was für Dich Stein des Anstosses ist. Die Hakenkreuze? Sorry, aber genau das ist eine dieser äusserst zweifelhaften Regelungen. Im Allgemeinen sind sie in Filmen verboten, in Ausnahmefällen (Geschichtliche Aufarbeitung?) erlaubt. Wenn ich mich nicht irre heisst die Serie "Ein Käfig voller Helden", in der Hakenkreuze durchaus mal auftauchen, und deren aufklärerischer Hintergedanke mir bisher verborgen blieb.

Oder störte Dich die Sache mit der objektiven Beurteilung von "Wertvoll" und "Schrott"? Dabei bezog ich mich auf einen gar nicht so weit in der Vergangenheit liegenden Thread, in dem Du es um Volksmusik und Deine Eltern ging, und daß Du im Leben nicht auf die Idee kommen würdest, die Musik, die Deine Mutter glücklich macht, als Schrott zu bezeichnen - eben weil das absolute Gemschmacksache ist.

Es ist immer komisch, wenn man urplötzlich betroffen ist - in diesem meinen Falle ist das tatsächlich so, mir war gar nicht klar, daß der Film in Deutschland indiziert ist, denn es gibt meines Wissens nach wesentlich heftigere Streifen in jeder Videothek ab 16 Jahren auszuleihen.

Gruß
Felix

PS: Ja, ich gebe es zu, ich selbst habe mich auf eine weitere Diskussion bzgl. "Nebensachen" eingelassen.

Re: (Juristenärsche) Konflikte mit dem Gesetz/Zoll

Hallo Felix,

: Das "de-trollen" hier kann man sicher als eine Art Zensur bezeichnen, allerdings, fürchte ich, hinkt der Vergleich, da diese "Zensur" nicht sonderlich konsquent durchgeführt wird, geschweigedenn auf geschriebenen Regeln basiert. Das ist eher Ermessenssache, und wenn ich mich nicht irre hat es da auch schon Irritationen im zuständigen "Ausschuss" gegeben, eben _weil_ nicht ganz klar ist, nach welchen Kriterien nun exakt und auch _wie_ vorgegangen werden soll. Einige Dinge scheinen eindeutig geregelt (wohl nach juristischer Vorgabe). Da kann ich mich aber auch irren.

Nein, du hast das exakt getroffen. Es ist in diesem Forum Ermessenssache und alle Beteiligten versuchen, möglichst verantwortungsvoll mit ihrer "Macht" umzugehen.

Nichts anderes unterstelle ich im übrigen auch öffentlichen Stellen, jedenfalls bis zum Verdacht des Gegenteils. Und da kommt der Punkt, bei dem wir beide uns in der Sichtweise extrem unterscheiden.

Ich halte es durchaus für richtig, den Vertrieb mancher Inhalte oder Dinge zu unterbinden. Selbstverständlich muß darüber immer wieder gestritten werden, was kontrolliert werden darf oder muß und auf welche Weise.

: Aber mich haben die merkwürdigen Kriterien schon immer stuzig gemacht. Mir geht es da in erster Linie um Nachvollziehbarkeit, und die sollte jeden Grundsätzlich betreffen.

Wo Gewaltverherrlichung zu weit geht oder nicht, ist selbstverständlich einer dieser Streitpunkte.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ich glaube es war ein Politiker, der sinngemäß sagte: "Ich bin nicht ihrer [rechtsextreme Partei] Meinung, aber ich würde für Ihr Recht, ihre Meinung zu sagen sterben."

Nun ist mir zwar ein bißchen viel Pathos in diesem Zitat, denn so leicht stirbt es sich wohl nicht, aber vom Grundgedanken her unterschreibe ich das auch vollkommen.

Trotzdem halte ich es für absolut richtig und sinnvoll, u.a. gewaltverherrlichende Medien so zu behandeln, dass Minderjährige davor geschützt werden.

: Es ist immer komisch, wenn man urplötzlich betroffen ist - in diesem meinen Falle ist das tatsächlich so, mir war gar nicht klar, daß der Film in Deutschland indiziert ist, denn es gibt meines Wissens nach wesentlich heftigere Streifen in jeder Videothek ab 16 Jahren auszuleihen.

So, und nun nähern wir uns mal langsam dem Kern der Sache.

Wenn du diese Worte mal deinem Ursprungsposting vorangestellt und deine unangebrachten Beleidigungen gegen Zoll und Importeur stattdessen weg gelassen hättest, dann wäre uns allen eine Diskussion erspart geblieben. Das mal am Rand.

Und jetzt habe ich auf dieses Thema keine Lust mehr.

Gruß

Matthias

Re: (Juristenärsche) Konflikte mit dem Gesetz/Zoll

Hi Felix,

mich würds auch ärgern, weil das Geld nunmal wech ist.

Der Zoll weiß aber nicht, wie alt Du bist, geht ja aus
der Warensendung nicht hervor - es könnte ja auch ein 14 Jähriger per Internet bestellt haben ;-)

Was ich trotzdem blöde finde, daß ich als angeblich Erwachsener nicht selbst entscheiden darf, was ich sehen
will und was nicht. Wenn mir etwas zu brutal wird, hab ich
ja den freien Willen das abzuschalten.

Gibts denn nicht die Möglichkeit, daß die DVD wieder zum
Händler zurück geschickt wird und Du Dein Geld zurück bekommst? Der Händler wird doch Verständnis aufbringen, daß die DVD nicht nach Deutschland reinkommt, oder?

cu
Oliver

Re: (Juristenärsche) Konflikte mit dem Gesetz/Zoll

Hallo!
Du müsstest diesen Film doch eigentlich in Deutschland in einem Laden kaufen können. Es ist ja nur der Verkauf per Versand verboten. Wenn du einen Laden findest, der solche...äh...indizierten exotischen Filme im Sortiment hat.
Die Kohle für diesen Versuch kann man wohl vergessen.
Du bist nach wie vor ein mündiger Bürger, aber es gibt nunmal sowas wie Jugendschutz ;).
Viele Grüße

Re: (Juristenärsche) Konflikte mit dem Gesetz/Zoll

Moin Oliver,

: Der Zoll weiß aber nicht, wie alt Du bist, geht ja aus
: der Warensendung nicht hervor - es könnte ja auch ein 14 Jähriger per Internet bestellt haben ;-)


Und das ist im Wesentlichen auch das einzige Problem (siehe "Nachtrag").

: Gibts denn nicht die Möglichkeit, daß die DVD wieder zum
: Händler zurück geschickt wird und Du Dein Geld zurück bekommst? Der Händler wird doch Verständnis aufbringen, daß die DVD nicht nach Deutschland reinkommt, oder?


Ersteres ist kaum zu erwarten, denn der Händler hat sich, wie ich das sehe, ja strafbar gemacht, als er diesen Artikel einführen wollte - daher ist die DVD ja jetzt auch Beweismaterial. Andererseits bezweifele ich, daß das das erste Mal ist, daß er sowas macht, also sollte er eigentlich wissen, wie der Hase läuft. Inwieweit er mir entgegenkommt ist noch nicht abzuschätzen, kontaktieren konnte ich ihn noch nicht.

Grüße
Felix

Re: (Juristenärsche) Konflikte mit dem Gesetz/Zoll

Moin Patrick,

: Du müsstest diesen Film doch eigentlich in Deutschland in einem Laden kaufen können. Es ist ja nur der Verkauf per Versand verboten. Wenn du einen Laden findest, der solche...äh...indizierten exotischen Filme im Sortiment hat.

Sehr richtig. WENN ich einen solchen Laden zufällig finde, denn er darf ja nicht dmait werben.

: Du bist nach wie vor ein mündiger Bürger, aber es gibt nunmal sowas wie Jugendschutz ;).

Jugendschutz ist ja auch eine tolle Sache, wenn er nicht gerade ad absurdum geführt wird. Nur in Deutschland ist es möglich, einen Titel, der "frei ab 16" ist, trotzdem noch zu indizieren.

Grüße
Felix