Guten Morgen allerseits,
also das war mir neu: Es gibt seit Anfang 2002 eine Impressumpflicht für Internetseiten, und zwar nicht nur für geschäfltliche, sondern auch für private, sofern sie "journalistische Inhalte" verbreiten. Das ist ein Kaugummi-Begriff, im Zweifel also lieber ein Impressum draufsetzten!
Was kann denn passieren? Abmahnung mit Kostenrechnung von sog. Abmahnvereinen, die sich dadurch eine goldene Nase verdienen.
Infos dazu findet Ihr unter www.3sat.de/neues. Gleich oben ist ein Link zur Impressumpflicht und diverse Links zu den rechtlichen Grundlagen sowie ein "Impressum-Generator", der die wichtigen Angaben für die jeweile Rechtsform zusammenbastelt.
So. Jetzt werde ich mal für unsere Werkstatthomepage ein Impressum basteln ...
Gut HTML
Grüße
Finn
Übersicht
- [Recht] Impressum-Pflicht für Internetseiten - gestartet von Finn 6. März 2003 um 10:09h
- Re: [Recht] Impressum-Pflicht für Internetseiten
- von
Oliver
am 6. März 2003 um 10:24
- Re: [Recht] Impressum-Pflicht für Internetseiten
- von
Frängie
am 6. März 2003 um 19:14
- Re: [Recht] Impressum-Pflicht für Internetseiten
- von
Finn
am 6. März 2003 um 12:59
- Re: [Recht] Impressum-Pflicht für Internetseiten
- von
Frängie
am 6. März 2003 um 19:14
- Re: [Recht] Impressum-Pflicht für Internetseiten
- von
Oliver
am 6. März 2003 um 10:24
Hi,
na dann muß ich mir mit meiner HP ja keine Sorgen machen :-)
Gilt ein Link zu www.denic.de Whois eigentlich auch?
cu
Oliver
na dann muß ich mir mit meiner HP ja keine Sorgen machen :-)
Gilt ein Link zu www.denic.de Whois eigentlich auch?
cu
Oliver
Hallo Oliver,
: Gilt ein Link zu www.denic.de Whois eigentlich auch?
Gute Frage! Nächste Frage.
:-)
Grüße
Finn
: Gilt ein Link zu www.denic.de Whois eigentlich auch?
Gute Frage! Nächste Frage.
:-)
Grüße
Finn
Hi Oliver,
Auszug aus §6 Teledienstgesetz:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar,
unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
...
Damit dürfte sich das mit dem Link zur DENIC erledigt haben, zumal man dort auch noch den Domainnamen selbst eintragen muss.
Ciao, Frängie
Auszug aus §6 Teledienstgesetz:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar,
unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
...
Damit dürfte sich das mit dem Link zur DENIC erledigt haben, zumal man dort auch noch den Domainnamen selbst eintragen muss.
Ciao, Frängie
