Re: [Recht] Impressum-Pflicht für Internetseiten
[ verfasste Antworten ] [ Thread-Anfang ] [ Aussensaiter-Forum ]
Beitrag von Frängie vom März 06. 2003 um 19:14:53:
Als Antwort zu: Re: [Recht] Impressum-Pflicht für Internetseiten geschrieben von Oliver am März 06. 2003 um 10:24:32:
Hi Oliver,
Auszug aus §6 Teledienstgesetz:
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: ...
Damit dürfte sich das mit dem Link zur DENIC erledigt haben, zumal man dort auch noch den Domainnamen selbst eintragen muss.
Ciao, Frängie
verfasste Antworten:
Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.
|