Re: [Recht] Impressum-Pflicht für Internetseiten


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Beitrag von Frängie vom März 06. 2003 um 19:14:53:

Als Antwort zu: Re: [Recht] Impressum-Pflicht für Internetseiten geschrieben von Oliver am März 06. 2003 um 10:24:32:

Hi Oliver,

Auszug aus §6 Teledienstgesetz:


Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar,
unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
...


Damit dürfte sich das mit dem Link zur DENIC erledigt haben, zumal man dort auch noch den Domainnamen selbst eintragen muss.


Ciao, Frängie


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