Hallo zusammen,
da in absehbarer Zeit ein Auftritt meiner Band "Reprieve" bevorsteht, würde mich mal interessieren, ob man für das spielen gecoverter Songs Gema-Gebühren bezahlen muss. Wenn ja, muss ich für Chuck Berrys Johnny B. Goode zahlen oder ist das Stück schon "abgelaufen". Und was ist wenn der Song von uns so ähh, ich sage mal "verbessert" wurde, dass man ihn kaum mehr erkennt? Oder macht es einen Unterschied, ob wir vor 10 oder vor 1000 Zuschauern auftreten?.
Mit der Bitte um baldige antworten (morgen ist Probe),
Mfg,
Lukas
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- (Band) Gema? Gecoverte Songs? - gestartet von Lukas 21. April 2002 um 18:59h
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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ullli
am 21. April 2002 um 19:13
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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Patrick
am 22. April 2002 um 08:06
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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Guido
am 22. April 2002 um 11:48
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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Guido
am 22. April 2002 um 11:48
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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Der Felix
am 21. April 2002 um 19:31
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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Karsten
am 21. April 2002 um 19:36
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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ullli
am 21. April 2002 um 19:52
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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Karsten
am 21. April 2002 um 22:44
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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McMaddin
am 23. April 2002 um 21:03
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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McMaddin
am 23. April 2002 um 21:03
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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Karsten
am 21. April 2002 um 22:44
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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ullli
am 21. April 2002 um 19:52
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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Karsten
am 21. April 2002 um 19:36
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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Patrick
am 22. April 2002 um 08:06
- Re: (Band) Gema? Gecoverte Songs?
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ullli
am 21. April 2002 um 19:13
Hideho, Lukas,
wann immer in der Oeffentlichkeit urheberrechtlich geschuetztes Material aufgefuehrt wird, muss man dafuer auch GEMA latzen, und, ja, es richtet sich der Betrag nach der Anzahl der Zuhoerer und des Betrages den den diese fuers zuhoeren bezahlen.
Die gebuehren muss der Veranstalter bezahlen, nicht die Band. Aber wenn die Band der Veranstalter ist... naja, klar.
Es gibt generelle Abmachungen von Clubs oder auch manchen Schulen mit der GEMA, die zahlen dann Pauschalabgaben. Wenn nicht, dann muss der Veranstalter eigentlich einen sog. Musikfolgebogen ausfuellen, in dem jeder Titel angegeben ist.
Ob das passiert, kann euch eigentlcih egal sein, wenn Ihr aber Material spielt von Leuten, die ihr moegt und die GEMA Mitglieder sind (und diese Songs auch dort gemeldet haben) dann solltet Ihr schon dafuer sorgen, dass das auch bei der GEMA ankommt. Denn dann kriegen die Leute eines Tages ein paar cent von der GEMA, und irgendwie ist das zwar auch immer ein wenig verarschend (persoenliche Meinung) aber es ist sicher auch ein gutes Gefuehl.
Wenn Ihr eigene Songs, GEMA-gemeldet, spielt, ist es ja eh in eurem Interesse, dass die gemeldet werden.
so, damit solltet ihr wohl ueber euren Auftritt kommen - habt viel Spass und bleibt locker! :0)
gut Ton!
ullli
P.S. das Archiv hat ganz bestimmt auch was zum Thema...
wann immer in der Oeffentlichkeit urheberrechtlich geschuetztes Material aufgefuehrt wird, muss man dafuer auch GEMA latzen, und, ja, es richtet sich der Betrag nach der Anzahl der Zuhoerer und des Betrages den den diese fuers zuhoeren bezahlen.
Die gebuehren muss der Veranstalter bezahlen, nicht die Band. Aber wenn die Band der Veranstalter ist... naja, klar.
Es gibt generelle Abmachungen von Clubs oder auch manchen Schulen mit der GEMA, die zahlen dann Pauschalabgaben. Wenn nicht, dann muss der Veranstalter eigentlich einen sog. Musikfolgebogen ausfuellen, in dem jeder Titel angegeben ist.
Ob das passiert, kann euch eigentlcih egal sein, wenn Ihr aber Material spielt von Leuten, die ihr moegt und die GEMA Mitglieder sind (und diese Songs auch dort gemeldet haben) dann solltet Ihr schon dafuer sorgen, dass das auch bei der GEMA ankommt. Denn dann kriegen die Leute eines Tages ein paar cent von der GEMA, und irgendwie ist das zwar auch immer ein wenig verarschend (persoenliche Meinung) aber es ist sicher auch ein gutes Gefuehl.
Wenn Ihr eigene Songs, GEMA-gemeldet, spielt, ist es ja eh in eurem Interesse, dass die gemeldet werden.
so, damit solltet ihr wohl ueber euren Auftritt kommen - habt viel Spass und bleibt locker! :0)
gut Ton!
ullli
P.S. das Archiv hat ganz bestimmt auch was zum Thema...
es richtet sich der Betrag nach der Anzahl der Zuhoerer und des Betrages den den diese fuers zuhoeren bezahlen.
Nicht ganz korrekt: Die Anzahl der Zuschauer interessier einen feuchten Kehricht, auf die Größe des Raumes kommt es an. Zumindest war das so, als ich das letzte mal mit den Blutsaug...sorry, mit der GEMA zu tun hatte.
Wenn der Song bearbeitet ist, Lukas, gibt es sonderregelungen, ich würd' mal bei der GEMA im Netz nachschauen oder anrufen, teilweise ist es nicht gestattet, Songs einfach so nach Gutdünken zu verändern. Alles afaik und nach bestem Gewissen... ;-))
Rock'n'Roll!
Felix
Nicht ganz korrekt: Die Anzahl der Zuschauer interessier einen feuchten Kehricht, auf die Größe des Raumes kommt es an. Zumindest war das so, als ich das letzte mal mit den Blutsaug...sorry, mit der GEMA zu tun hatte.
Wenn der Song bearbeitet ist, Lukas, gibt es sonderregelungen, ich würd' mal bei der GEMA im Netz nachschauen oder anrufen, teilweise ist es nicht gestattet, Songs einfach so nach Gutdünken zu verändern. Alles afaik und nach bestem Gewissen... ;-))
Rock'n'Roll!
Felix
Hi,
ich hab mal gehört, dass man bei gecoverten Jazz-Stücken von "Interpretationen" sprechen kann, und dafür dann sogar Geld von der GEMA bekommt. Stimmt das?
Gruß
Karsten
ich hab mal gehört, dass man bei gecoverten Jazz-Stücken von "Interpretationen" sprechen kann, und dafür dann sogar Geld von der GEMA bekommt. Stimmt das?
Gruß
Karsten
: Hi,
:
: ich hab mal gehört, dass man bei gecoverten Jazz-Stücken von "Interpretationen" sprechen kann, und dafür dann sogar Geld von der GEMA bekommt. Stimmt das?
Hi Karsten - nach meiner Erinnerung nur, wenn Du die dann eben bei der GEMA anmeldest, als Bearbeitung, aber doch besser bei der GEMA selbst nachhaken. Ich weiss, dass man, jedenfalls fuer Aufnahme-Veroeffentlichung einer Bearbeitung, die Erlaubnis des Urhebers des Original einholen muss.
Wir haben so einige Veranstaltungen geschmissen, mit ausschliesslich eigenem Material und haetten trotzdem unglaubliche GEMA-Gebuehren zahlen sollen. Letztlich hat uns aber nie jemand erwischt :0)
gut Ton!
ullli
:
: ich hab mal gehört, dass man bei gecoverten Jazz-Stücken von "Interpretationen" sprechen kann, und dafür dann sogar Geld von der GEMA bekommt. Stimmt das?
Hi Karsten - nach meiner Erinnerung nur, wenn Du die dann eben bei der GEMA anmeldest, als Bearbeitung, aber doch besser bei der GEMA selbst nachhaken. Ich weiss, dass man, jedenfalls fuer Aufnahme-Veroeffentlichung einer Bearbeitung, die Erlaubnis des Urhebers des Original einholen muss.
Wir haben so einige Veranstaltungen geschmissen, mit ausschliesslich eigenem Material und haetten trotzdem unglaubliche GEMA-Gebuehren zahlen sollen. Letztlich hat uns aber nie jemand erwischt :0)
gut Ton!
ullli
Hi ullli
:
: Hi Karsten - nach meiner Erinnerung nur, wenn Du die dann eben bei der GEMA anmeldest, als Bearbeitung, aber doch besser bei der GEMA selbst nachhaken. Ich weiss, dass man, jedenfalls fuer Aufnahme-Veroeffentlichung einer Bearbeitung, die Erlaubnis des Urhebers des Original einholen muss.
:
Ja, so macht das Sinn für mich.
Danke,
Karsten
:
: Hi Karsten - nach meiner Erinnerung nur, wenn Du die dann eben bei der GEMA anmeldest, als Bearbeitung, aber doch besser bei der GEMA selbst nachhaken. Ich weiss, dass man, jedenfalls fuer Aufnahme-Veroeffentlichung einer Bearbeitung, die Erlaubnis des Urhebers des Original einholen muss.
:
Ja, so macht das Sinn für mich.
Danke,
Karsten
Hi ullli!
*angestrengtimgedächtniswühl*
War es nicht so, daß erst ab einer gewissen Höhe Eintrittsgeld Gema-Abgaben für Coversongs gemacht werden müssen?
Ich meine, es waren früher immer 99Pf. Eintritt die Grenze. Bei Gratisevents fiel keine Abgabe an.
Gruß,
Patrick
*angestrengtimgedächtniswühl*
War es nicht so, daß erst ab einer gewissen Höhe Eintrittsgeld Gema-Abgaben für Coversongs gemacht werden müssen?
Ich meine, es waren früher immer 99Pf. Eintritt die Grenze. Bei Gratisevents fiel keine Abgabe an.
Gruß,
Patrick
: Hi ullli!
: *angestrengtimgedächtniswühl*
: War es nicht so, daß erst ab einer gewissen Höhe Eintrittsgeld Gema-Abgaben für Coversongs gemacht werden müssen?
: Ich meine, es waren früher immer 99Pf. Eintritt die Grenze. Bei Gratisevents fiel keine Abgabe an.
Nein, diese Regel hatte nichts mit der GEMA zu tuen, sondern mit den Abgaben ans Finanzamt.
Gruß Guido
: *angestrengtimgedächtniswühl*
: War es nicht so, daß erst ab einer gewissen Höhe Eintrittsgeld Gema-Abgaben für Coversongs gemacht werden müssen?
: Ich meine, es waren früher immer 99Pf. Eintritt die Grenze. Bei Gratisevents fiel keine Abgabe an.
Nein, diese Regel hatte nichts mit der GEMA zu tuen, sondern mit den Abgaben ans Finanzamt.
Gruß Guido
Hi Karsten und Co.
1.) Gema sollte der Veranstalter am Besten immer VOR dem Event anmelden, das ist im meissten Falle günstiger.
Die Gebühren richten sich nach der Saalgröße bzw. der möglichen Besucherzahl. Da kann man etwas tricksen. Allerdings empfiehlt es sich doch für Bands nicht, sich damit auf´s Glatteis zu begeben und die Gemagebühren in eigener Regie zu zahlen - es sei denn, man ist Mit-Verantstalter.
Ich würde empfehlen, sich davor so gut wie möglich zu drücken - das ist echt heavy. Am besten übergebt ihr dem Veranstalter eure Musikfolge und thats it.
2) Kohle für Bearbeitung gibts nur für angemeldete Gema Mitglieder und auch nur dann, wenn man die Erlaubnis des texters bzw. Komponisten hat. Die kann man über die Gema erfragen bzw. helfen die einem weiter( wenn man das so betiteln kann).
Ich hab mal gehört, da gibt es Ausnahmen für parodistische Bearbeitungen, was die Genehmigungen anbelangt. Kann aber leider nicht sagen, ob das wirklich stimmt - hing mit Fassenacht zusammen.
Geme ist solange ein Übel, solange man noch keine eigenen Texte oder ompositionen gemacht hat. Wenn dir aber mal welche "geklaut"worden sind und jemand anders die Kohle für deine Arbeit einstreicht, dann denkste vielleicht anders.
GEMA ist auf jeden Fall ein Streitfaktor.
Naja, da müssen wir alle durch.
Gruß
McMaddin
1.) Gema sollte der Veranstalter am Besten immer VOR dem Event anmelden, das ist im meissten Falle günstiger.
Die Gebühren richten sich nach der Saalgröße bzw. der möglichen Besucherzahl. Da kann man etwas tricksen. Allerdings empfiehlt es sich doch für Bands nicht, sich damit auf´s Glatteis zu begeben und die Gemagebühren in eigener Regie zu zahlen - es sei denn, man ist Mit-Verantstalter.
Ich würde empfehlen, sich davor so gut wie möglich zu drücken - das ist echt heavy. Am besten übergebt ihr dem Veranstalter eure Musikfolge und thats it.
2) Kohle für Bearbeitung gibts nur für angemeldete Gema Mitglieder und auch nur dann, wenn man die Erlaubnis des texters bzw. Komponisten hat. Die kann man über die Gema erfragen bzw. helfen die einem weiter( wenn man das so betiteln kann).
Ich hab mal gehört, da gibt es Ausnahmen für parodistische Bearbeitungen, was die Genehmigungen anbelangt. Kann aber leider nicht sagen, ob das wirklich stimmt - hing mit Fassenacht zusammen.
Geme ist solange ein Übel, solange man noch keine eigenen Texte oder ompositionen gemacht hat. Wenn dir aber mal welche "geklaut"worden sind und jemand anders die Kohle für deine Arbeit einstreicht, dann denkste vielleicht anders.
GEMA ist auf jeden Fall ein Streitfaktor.
Naja, da müssen wir alle durch.
Gruß
McMaddin
