Aussensaiter Forum

Diskussionen mit neuen Beiträgen

Schön, dass Du wieder da bist!
Hier darf jeder frei heraus seine Meinung sagen, solange niemand beleidigt wird. Auf Postings von Vollidioten sinnvollerweise gar nicht erst antworten.
Extrem unerwünscht sind reine Werbe-Beiträge. Danke.

(-) Header verbergen



Übersicht

(Recht) Plattenvertrags-Auflösung

Mal was rechtliches:

Eine befreundete Band von mir hat vor etwa 10 Jahren einen Plattenvertrag mit ****** (einer Plattenfirma) abgeschlossen. In der Laufzeit wurden zwei Alben produziert, etwa 1994 wurde der Inhr. der Plattenfirma polizeilich gesucht. Man hat seitdem nix mehr von ihm gehört. Der Vertrag, der dem Schlagzeuger der Band zwecks Aufbewahrung gegeben wurde, ist verschollen. Nun will die Band das erse Album nachpressen lassen.
Watt nu'?? Wie ist das vertraglich geregelt, wie findet man die Plattenfirma wieder oder den Besitzer?? Oder können die einfach drauflospressen und müssen mit keinen Folgen rechnen?

Gruß
Felix

Re: (Recht) Plattenvertrags-Auflösung

Hi Felix,

sach doch mal zumindest den Namen der Firma - vielleicht isses ja die gleiche wie unsere? :-))

Ich denke mal, ihr müßt schon irgendwie in Erfahrung bringen, ob es eine "Nachfolgefirma" gibt und ob diese die Rechte gekauft hat - wenn es da nix gibt, bzw. wenn es keinen Vertragspartner mehr gibt, seid ihr bzw. die Band auch an nix mehr gebunden. (Das is jetzt ohne Gewähr - wahrscheinlich wird unser AS-Rechtsanwalt auch noch was zu schreiben :-))

Gruß

Oly

P.S. Das mit dem Namen der Firma ist ernst gemeint - kannsten ja mehlen.

Re: (Recht) Plattenvertrags-Auflösung

: P.S. Das mit dem Namen der Firma ist ernst gemeint - kannsten ja mehlen.

Ich wäre nicht "Der Felix" wenn ich' nicht in aller Öfentlichkeit sagen würde: "D+S Records" aus Hattingen. Michael Jesch mit Namen. War aber nicht meine Band, sondern wie gesagt, die eines Kumpels
Wir haben nix mehr gefunden, keinen Jesch und kein D+S

Gruß
Felix

Re: (Recht) Plattenvertrags-Auflösung

Tach Felix!

Ob die Jungs drauflospressen dürfen, hängt natürlich in erster Linie mal davon ab, was in dem Vertrag steht. Unter den gegebenen Umständen (Plattenfirma, die auch gleichzeitig Verlag war, weg) sieht's wohl so aus:

Je nach Rechtsform des Verlages (GmbH) ist niemand mehr da, dem die Verwertungsrechte nach dem Urhebergesetz zustehen, die wurden ja bei Vertragsschluß abgetreten. Wenn der Verlag eine GbR/OHG/KG war, dann haben die ehemaligen Gesellschafter wohl noch die Verwertungsrechte. ABER: Wenn die a) polizeilich gesucht werden und b) seit sieben Jahren nix mehr im Biz veranstalten, dürfte jeder Richter eine Klage als rechtsmißbräuchlich abweisen. Wenn allerdings die Plattenfirma unter anderem Inhaber noch weitermacht, dann erst mal an die wenden.

Wie würde man die Jungs finden? Ganz einfach - beim Amtsgericht am Sitz der Firma nachfragen, ob die noch im Handelsregister eingetragen sind. Da würde natürlich die Vertragsurkunde helfen, weil da normalerweise der Sitz der Firma drinstehen sollte. Wenn da nix bei rumkommt, ist wenigstens alles zumutbare versucht worden.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich schätze mal, daß eine Nachpressung auf eigene Faust keine Folgen haben wird. Trotzdem erst mal nach der Firma suchen.

Nos vemos en infierno, Pepe