Re: (Recht) Plattenvertrags-Auflösung


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Beitrag von Pepe vom Februar 15. 2001 um 18:31:41:

Als Antwort zu: (Recht) Plattenvertrags-Auflösung geschrieben von Der Felix am Februar 15. 2001 um 13:21:16:

Tach Felix!

Ob die Jungs drauflospressen dürfen, hängt natürlich in erster Linie mal davon ab, was in dem Vertrag steht. Unter den gegebenen Umständen (Plattenfirma, die auch gleichzeitig Verlag war, weg) sieht's wohl so aus:

Je nach Rechtsform des Verlages (GmbH) ist niemand mehr da, dem die Verwertungsrechte nach dem Urhebergesetz zustehen, die wurden ja bei Vertragsschluß abgetreten. Wenn der Verlag eine GbR/OHG/KG war, dann haben die ehemaligen Gesellschafter wohl noch die Verwertungsrechte. ABER: Wenn die a) polizeilich gesucht werden und b) seit sieben Jahren nix mehr im Biz veranstalten, dürfte jeder Richter eine Klage als rechtsmißbräuchlich abweisen. Wenn allerdings die Plattenfirma unter anderem Inhaber noch weitermacht, dann erst mal an die wenden.

Wie würde man die Jungs finden? Ganz einfach - beim Amtsgericht am Sitz der Firma nachfragen, ob die noch im Handelsregister eingetragen sind. Da würde natürlich die Vertragsurkunde helfen, weil da normalerweise der Sitz der Firma drinstehen sollte. Wenn da nix bei rumkommt, ist wenigstens alles zumutbare versucht worden.

Langer Rede kurzer Sinn: Ich schätze mal, daß eine Nachpressung auf eigene Faust keine Folgen haben wird. Trotzdem erst mal nach der Firma suchen.

Nos vemos en infierno, Pepe


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