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(Sonstiges) Kurze juristische Frage

Hallo Ihr lieben!

Ich bräuchte mal einen kurzen juristischen Tip. Mein ehemaliger Arbeitgeber schuldet mir noch Lohn und zahlt nicht. Nachdem ich jetzt ständig belogen worden bin, will ich mir das Geld per Gericht holen. Wie gehe ich da vor?

Bin für jeden Tip dankbar.

Bestes,

MArtin

Re: (Sonstiges) Kurze juristische Frage

hm...
hattest Du ein Angestellten-Verhältnis?
Nicht bezahlter Lohn ist - glaube ich - ein Grund, Insolvenz anzumelden, zumindest, wenn es eine GmbH ist, und ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
Bei einer Auftraggeber/Auftragnehmer Situation (Arbeit auf Rechnung) bleibt Dir, nach Ausnutzung aller Mahnfristen, die ausstehende Rechnung notfalls per "Titel" einzutreiben.
Den Fall hatte ich zum Glück noch nicht, kann Dir da also leider keine Details sagen.

gruss
Tom

Re: (Sonstiges) Kurze juristische Frage

tach auch, die herren,

: Den Fall hatte ich zum Glück noch nicht, kann Dir da also leider keine Details sagen.

ich schon. die formulare fürs gerichtliche mahnverfahren gibt's im schreibwarenhandel. dafür braucht man auch nicht unbedingt 'nen anwalt. abschicken an's zuständige amtsgericht, gerichtsgebühren bezahlen und.... bei meinen schuldnern war's dann zum glück so, daß sie gleich nach erhalt der post vom gericht bezahlt haben.

gruß falk

Re: (Sonstiges) Kurze juristische Frage


: Nicht bezahlter Lohn ist - glaube ich - ein Grund, Insolvenz anzumelden, zumindest, wenn es eine GmbH ist, und ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde.


Nicht nur bei GmbH, sondern grundsätzlich kannst Du ein Insolvenzantragsverfahren einleiten lassen. Hierzu müssen aber alle anderen Schritte vorausgegangen sein (Mahnbescheid, Vollstrrckungsbescheid, erfolglose Vollstreckung). Dann erst Insolvenz! Im Übrigen: Wenn es sich um ein Einzelunternehmen handelt, hat der Unternehmer ziemlich schlechte Karten, wenn er irgendwann aine Privatinsolvenz anstrebt. Hierzu dürfen nämlich keine Personalkosten ausstehen.

Gruß Waufel

Re: (Sonstiges) Kurze juristische Frage

: die formulare fürs gerichtliche mahnverfahren gibt's im schreibwarenhandel. dafür braucht man auch nicht unbedingt 'nen anwalt. abschicken an's zuständige amtsgericht, gerichtsgebühren bezahlen und....

Jou, da hast Du recht!!! Aber es birgt die Gefahr, dass man nicht alles richtig macht, Fristen verstreichen lässt, bestimmte Formen nicht einhält, was durchaus zu Problemen der Rechtmäßigkeit führen "Kann".
Deshalb für mich nur noch Anwalt!

Gruß Waufel

Re: (Sonstiges) Kurze juristische Frage

Moin Maddin -

: Vielen Dank, Jungs! Ihr habt mir sehr geholfen.

juristisch bin ich leider null beschlagen. So bleibt mir nicht viel mehr als dir eine gehörige Packung Glück zu wünschen. Wie das in deinem Fall (wegen Lohn/Angestelltenverhältnis o.ä.) weiß ich leider nicht. Ich hatte aber mal einen Fall wo ich zusammen mit einem ex Gitarristen von Udo L. einen Studiojob gemacht habe, der anschließend mit Schüttelschecks bezahlt wurde. Wir bekamen dann den Rat von einem Bassisten (auch ex Udo L. und jetzt u.a. Studiobetreiber in Münster) das wir es doch mal mit einer schriftlich beglaubigten Privatpfändung probieren sollten. Hamwa auch gemacht und so kam ich ein paar Jahre zu einem großen Farbfernseher (erst vor 2 Jahren hat sich das Teil verabschiedet). Doch ich befürchte mal, das das im Arbeitsrecht alles etwas komplizierter ist... aber vielleicht kommst du so wenigstens zu einem Mercedes...

daumendrück on ...
bO²gie

Cpt.Stubing & the Loveboats | Selling Bananas

... du bist nicht zufällig am 10.02. in Hamburg? Ich wünsch mir noch einen Pedal Steeler zum 41sten...

Re: (Sonstiges) Kurze juristische Frage

Huhu Herr Behrens,

: ... du bist nicht zufällig am 10.02. in Hamburg? Ich wünsch mir noch einen Pedal Steeler zum 41sten...

Machst Du so wie Jaco Pastorius, Geburtstagsfeier mit allen Deinen Lieblingsmuckern auf der Buehne? Sag Bescheid, damit ich mein Ticket buchen kann - ich habe noch Urlaub fuer dieses Finanzjahr herumliegen!

gut Ton!
ullli


GeburtstagsJam (war Re: (Sonstiges) Kurze juristische Frage)

Huhu Ullli -

: Machst Du so wie Jaco Pastorius, Geburtstagsfeier mit allen Deinen Lieblingsmuckern auf der Buehne? Sag Bescheid, damit ich mein Ticket buchen kann - ich habe noch Urlaub fuer dieses Finanzjahr herumliegen!

cooool, da schreibt man die Lieblingsmucker aus der nächsten Nachbarschaft an und noch hat sich keiner zurückgemeldet und da erklingt aus Wales ein Frohlocken. Das wäre ja der Hammer. Gefeiert/musiziert wird in der Marktløcke, wo wir uns annodunnemal schon mal auf eine Bohnenheißschale getroffen haben.

slide on ...
bO²gie

... natürlich gilt das nicht nur für ullli. Ich freu mich über jeden Olyven der den Weg in die Marktløcke finden sollte...

Re: (Sonstiges) Kurze juristische Frage

HI Martin,

noch was obendrauf...
wie Tom schon andeutete, wenn er Deinen Lohn nicht zahlen kann, ist er insolvent - lügt er Dich an, kann also theoretisch zahlen, tut aber so, als ginge es ihm, bzw. der Firma zu schlecht und würde sowas vor Gericht bringen,
wird ihm das als Insolvenzverschleppung ausgelegt (kann üble Folgen für ihn haben, so ein zusätzliches Verfahren)

Am besten Du bewaffnest Dich mit einem Anwalt, oder fragst
mal vorsichtig bei einem an, was Du für Chancen hast, denn
so auf eigene Faust - ich wär mir da recht unsicher.

Drück Dir auf jeden Fall die Daumen, dass Du Deine Interessen durchgedrückt bekommst !!!


ciao
Oliver

Re: (Sonstiges) Kurze juristische Frage

Hi,

Also zu deinem Problem. Ich hab das schonmal durch.
Du musst als erstes deinen Arbeitgeber schriftlich in Verzug setzte mit einer Frist. z.b. 14 Tage mit deinen Forderungen, Gehalt, Reisekosten etc.
Das muss er dir unterschreiben.
Wenn das nicht geht, dann zum Arbeitsgericht und den lieben Verklagen. Das ganze ist für dich kostenlos.
Ein Anwalt kostet erstmal Geld, und der macht auch nichts anderes.
Einen Insolvenzantrag gegen Ihn kannst du natürlich auch stellen, ist aber ein langwieriger Weg.
Meistens ist es so, wenn er vom Arbeitsgericht Post bekommt, dann geht es meistens.
Ansonsten bei einer Isolvenz, welche er eventuell auch selber anmeldet,hast du Anspruch auf 3 Monate sog. Konkursausfallgeld, rückwirkend vom Tage der Insolvenzstellung.

MfG Uwe und viel Glück