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(Sonstiges) off topic: Instandhaltungs- und Schönheitsreparaturen

Hallo Leute,
ich habe ein kleines Problem mit einer Formulierung in einem Mietvertrag und im Netz finde ich zwar viel Geschriebenes dazu, allerdings weiß ich nicht um die Zuverlässigkeit all dieser Quellen.
Im Mietvertrag steht:
"An den Kosten der Reparaturen beteiligt sich der Mieter mit jeweils höchstens 80€, jedoch jährlich nicht mehr als 8% der Jahresgrundmiete."
Das klingt für mich, als wäre bei jeder Reparatur, auch wenn sie insgesamt 500€ kostet, ein Anteil von 80€ fällig.
Im Netz habe ich jedoch gefunden, dass eine wirksame Kleinreparaturklausel keine anteilige Kostenübernahme für höhere Rechnungen enthalten darf.
Kennt sich hier jemand aus oder weiß eine zuverlässige Quelle?
Im voraus vielen Dank für Eure Bemühungen und Hilfestellungen
Gruß Uli


Re: (Sonstiges) off topic: Instandhaltungs- und Schönheitsreparaturen

Moin Uli,

: Im Netz habe ich jedoch gefunden, dass eine wirksame Kleinreparaturklausel keine anteilige Kostenübernahme für höhere Rechnungen enthalten darf.

Ich hab mich letztes Jahr mit dem Thema beschäftigt, hab die Links dazu jetzt aber nicht mehr parat - erinnere mich aber, genau von dieser Anforderung bezüglich der Wirksamkeit gelesen zu haben.

Grundsätzlich sind auch Kleinreparaturen eigentlich Sache des Vermieters. Es wird natürlich gerne versucht, diese Kosten auf den Mieter abzuwälzen. In sofern erscheint es nicht unlogisch, wenn an solche abweichenden Vereinbarungen gewisse Anforderungen gestellt werden. Dazu sollte es aber etliches Material im Netz geben.

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/bagatellschaden.htm

Gruß Falk