(Sonstiges) off topic: Instandhaltungs- und Schönheitsreparaturen


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Beitrag von muelrich vom Juli 18. 2010 um 13:55:15:

Hallo Leute,
ich habe ein kleines Problem mit einer Formulierung in einem Mietvertrag und im Netz finde ich zwar viel Geschriebenes dazu, allerdings weiß ich nicht um die Zuverlässigkeit all dieser Quellen.
Im Mietvertrag steht:
"An den Kosten der Reparaturen beteiligt sich der Mieter mit jeweils höchstens 80€, jedoch jährlich nicht mehr als 8% der Jahresgrundmiete."
Das klingt für mich, als wäre bei jeder Reparatur, auch wenn sie insgesamt 500€ kostet, ein Anteil von 80€ fällig.
Im Netz habe ich jedoch gefunden, dass eine wirksame Kleinreparaturklausel keine anteilige Kostenübernahme für höhere Rechnungen enthalten darf.
Kennt sich hier jemand aus oder weiß eine zuverlässige Quelle?
Im voraus vielen Dank für Eure Bemühungen und Hilfestellungen
Gruß Uli




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