(Off topic) Juristen anwesend? Verweis auf Gerichtsurteile
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Beitrag von Oli vom Mai 02. 2002 um 12:46:04:
Hallo!
Folgendes hab ich aus dem Netz; ARD-Ratgeber Recht:
BSG 1997-02-27 4 RA 21/96 Rechtsbereich/Normen: SGB VI Einstellung in die Datenbank: 1998-07-07 Bearbeitet von: Lars Breuer
Waisenrente nach Zivildienst
Eine Waise hat nach Ableisten des Zivildienstes (bzw. Wehr- oder Ersatzdienst) einen Anspruch auf viermonatige Waisenrente, wenn sie ihre Ausbildung aus schul- bzw. hochschulorganisatorischen Gründen nicht in den nächsten vier Monaten aufnehmen kann. Der Zeitverlust durch den Zivildienst ist nicht der Waise sondern der Allgemeinheit zuzurechnen und daher auch von ihr zu tragen.
Ich stehe grade vor eben diesem Problem. Kann mir vielleicht einer von Euch sagen, wie ich in einem Schreiben an die LVA korrekt auf dieses Urteil verweise? Also in der Art "Laut Urteil des Bundessozial(?)gerichtes vom 27.2.1997 (AZ 4 RA 21/96(Ist das überhaupt das Aktenzeichen?)) besteht in meinem Fall..."
Vielleicht haben wir ja Juristen unter uns.
Schönen Gruss und Danke, Oli
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