Re: (Copyright) Was sollte auf Demo stehen?


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Beitrag von ullli vom Oktober 13. 2001 um 23:05:59:

Als Antwort zu: (Copyright) Was sollte auf Demo stehen? geschrieben von groby am Oktober 13. 2001 um 22:41:53:

: Hallo?
:
: Ist da wer?
: Jetzt sind natürlich alle bei der Session und deswegen ist kaum einer hier.

Frechheit, haben Martin, Luke, Patrick, Saidy, Carline etc. und ich noch nicht genug rumgetextet um zu beweisen, dass es einen Aussensaiter abseits der Session gibt? grins...

: Hmmmm....andererseits nutze ich jetzt besser die Chance, bevor am Montag das Forum mit Sessionberichten geflutet wird.

Womit Du auch wieder nicht unrecht hast!

: Hmmmm....andererseits nutze ich jetzt besser die Chance, bevor am Montag das Forum mit Sessionberichten geflutet wird.

Hast Du ein Glueck, ich habe mal in einer Plattenfirma gearbeitet :0)

: Nun frage ich mich : Was sollte denn darauf auf Copyrights hinweisen?

Ganz schlicht und Nutzlos (fast) - fuer das jeweilige Artwork auf CD oder Cover gilt:

©2001 Artist(also Du)

fuer die Musikproduktion gilt:

das P-im-Kreis (also so wie das ©)2001 Name des rechteverwerters - wenn Ihr kein Label habt, dann wuerde ich da der Einfachheit halber Euren Bandnamen hintippen, fertig.

Diese Hinweise werden auf Booklets letzter Seite, auf dem Inlet und auf der CD plaziert. Schau Dir jede herkoemmliche CD an, sieht immer aehnlich aus.

Das sind mal so die "Verpackungs"-Daten.

Wenn alle Songs den/die gleichen Urheber haben, reicht irgendwo drunter der Hinweis "all Tracks by" (oder natuerlich in deutsch) - sonst:

Fuer die Liste der Songs muss man nicht ueberall die Autoren hintippen, wenn allerdings die Songs einmal irgendwo die Autoren in Klammern dabei haben, ist das nicht schlecht.
Hinter Songname gilt

schlicht: (Name1, Name2, ..., NameN)

wobei NameX alle beteiligten Leute sind. Sind alle Bandmitglieder an der Entstehung des Stueckes irgendwie beteiligt, sieht einfach der Bandname besser aus.

Man kann es dann etwas weiter treiben mit (K: Namek, T: Namet wobei k-Namen die Musik(Komposition)-Urheber und t-Namen die Texturheber darstellt.

Diese Zeichnung ist allgemein ueblich, wenn im Booklet die Texte abgedruckt sind, dann steht das da meist dabei.

: oder Gibt es da für billige Demos einige Standardformulierungen oder juristische Mindeststichwörter die irgendwo stehen müssen?

Wozu die Unterscheidung??? Ich meine, Musik ist Musik, und wer die verlegt, produziert etc. sollte da doch keinen Unterschied machen. Unterschiedlich wird es eh erst, wenn was schiefgeht. Es ist naemlich eine weit verbreitete Irr-Annahme, das solche Beschriftungen per se irgendeinen Effekt haetten. Wenn jemand gegen die Copyright-Gesetze verstoesst, muesst ihr ihn genauso verklagen, wie eine Plattenfirma wie EMI das tun muesste. Nur haben die mehr Geld in der Kriegskasse....

Es ist so eine Sache mit Urheberrechten, besonders wenn es international wird. Der ansonsten etwas veraechtete Rock&Popmusikerverein gibt jaehrlich ein Buch heraus, in dem solche Sachen gar nicht schlecht erklaert sind. Schau mal, ob Du das ueber eine der Dir verfuegbaren Bibliotheken kriegen kannst!


Ach so, ja, ich nehme bitte gerne den Haendedruck mit Dankesrede, dann kriege ich endlich mal Besuch hier drueben - aber nicht ueber Weihnachten bitte, da habe ich schon Besuch!

gut Ton!
ullli


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