Re: (Copyright) Was sollte auf Demo stehen?


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Beitrag von winni vom Oktober 16. 2001 um 11:32:44:

Als Antwort zu: Re: (Copyright) Was sollte auf Demo stehen? geschrieben von groby am Oktober 14. 2001 um 00:32:50:

Hi Grobi,
ein Problem ist, den Veröffentlichungstermin im Streitfall zu beweisen. Das kann man entweder durch anzeige bei der GEMA (wenn man da Mitglied ist) machen, oder wie es Bekannte von mir zu tun pflegen, durch eine Promokampagne (einsenden an Radiosender und Plattenfirmen, die das dann teilweise archivieren und somit als Beweis dienen können) machen.
Ansonsten reichen soviel ich weiß die (c) und (p) Vermerke, wie ja schon geschrieben wurde.
Schöne Grüße

Winni


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