Re: Hilfe beim Verkauf nach Übersee


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Beitrag von jonas vom Januar 12. 2011 um 14:32:14:

Als Antwort zu: Re: Hilfe beim Verkauf nach Übersee geschrieben von Andreas H aus D am Januar 12. 2011 um 13:54:29:

Wird so aber nie passieren, weil in den Geschäftsbedingungen der Banken festgelegt sein wird, dass Du hier im Obligo bleibst.  Wahrscheinlich eines der Gründe, warum ein Personalausweis bei Eröffnung eines Kontos vorzulegen ist.

Hallo Andreas!

Hm, aber wenn ich das Konto eröffne, den Scheck darauf einlöse, das Geld abhebe und auf mein anderes Konto überweise, mir den Betrag rausziehe, den ich für das Gerät+Versand haben will und den Restbetrag an den Herrn aus dem Ausland rücküberweise, was ist dann? Ich meine, wenn der Herr jetzt sein Geld wiederhaben will, und das Konto ist nicht gedeckt oder mehr existent, dann kommt die Bank zu mir, ist klar, aber ich kann denen ja nachweisen, dass ich Ware verschickt habe, den Preis der Ware + Versandkosten, und das ich den Rest rücküberwiesen habe.

Was ist denn dann?

Hättewennundabertag,-)))

Mach's gut!




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