Re: (Sonstiges) an alle Musik-Rechtler da draußen in der Welt
Beitrag von Jonas vom Februar 04. 2010 um 19:27:48:
Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) an alle Musik-Rechtler da draußen in der Welt geschrieben von theRocker am Februar 04. 2010 um 19:03:51:
Sers Helmut!
Ging ja jetzt gar nicht schützenswert/ nicht schützenswert. Wenn Du im Netz recherchierst, wer alles Geld an den Tantiemen von Robert Johnson verdient hat, wird dir schlecht. Leute, die mit dem Komponisten rein gar nichts zu tun hatte. Und das alles wegen der Spanne nach dem Tod, die ich in Frage stelle. : Außerdem sollte ich jetzt froh sein, dass R.J. 1938 von jemandem vergiftet wurde, weil ich jetzt seine Mucke nachspielen darf ohne dafür belangt zu werden?
Also, wäre ich Musiker der Geld mit seinen Werken verdient, dann wäre ich sehr froh über das deutsche Recht, denn das schützt den Urheber eines Werkes wesentlich mehr, als es - soweit ich weiß, und ich weiß darüber nicht viel - in den meisten anderen Ländern der Fall ist.
Es ist ja nun deutlich schwerer von seinen Kompositionen im U-Bereich zu leben, als dass noch vor 30 Jahren der Fall war, ich denke, da kann man auch mal gönnen können,-))
Außerdem erfüllen die 70 Jahre nach dem Tod ja noch einen ganz praktischen Zweck: in dieser Zeit darf das Werk ohne die Zustimmung des Rechteinhaber nicht verwurstet und evtl. entstellt werden (na gut, Flugzeuge im Bauch und Oli P. zeigen, dass es sogar möglich ist solange der Urheber noch lebt,-)). bzw. bleibt das Werk vllt. gänzlich unverfälscht, weil es a) entweder nach 70 Jahren keinen mehr interessiert oder b) das als so genial erachtet wird wie Werke aus Barock/Klassik/Romantik und man es daher nur so originalgetreu wie möglich wiedergeben will.
Zudem regt es ja evtl. zu eigenen Kompositionen an (das kann jeder, das hat mit Intelligenz weniger zu tun als mit Herz imo).
Du kannst ja auch ein Soundalike machen, dann bist Du rechtlich auf der sicheren Seite, soweit ich weiß auch in Deutschland. Zumindest kenne ich das auch von in Deutschland produzierten Notenbüchern mit Playbacks so.
Du schreibst Du bist "nur" Hobbymusiker. Da könnte ich dann ganz böse nachfragen, warum Du dann überhaupt Coverversionen online stellen willst oder evtl. CD's verteilen damit? Es könnte ja auch reichen das Zeug einfach zu Hause, beid er Probe oder auf der Bühne zu spielen. Und für den Fall, dass Du auf einer Bühne spielst gibt's ja oft auch mal ne Gage (jaaaaaha, ich weiß, die ist meist ein Witz), d.h., wenn Du die Gema Gebühren abführst (bzw. der Veranstalter natürlich) kassierst Du doch auch mit an den Werken anderer strenggenommen, oder?
Aber das ist wie gesagt nur böse nachgefragt (Schelm ich,-))).
Mach's gut!
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