Re: (JET) Tabakgenuss und Secondhand-Tisch


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Beitrag von erniecaster vom Dezember 18. 2007 um 17:39:43:

Als Antwort zu: Re: (JET) Tabakgenuss und Secondhand-Tisch geschrieben von Jochen am Dezember 18. 2007 um 17:26:59:

Lieber Jochen,

Dann schreibst Du auch noch selber, daß Du "fürchtest", ich hätte das Hausrecht. Sag mir mal, wie ich das auffassen soll!?

Es ist ein langer Satz, gebe ich ja zu. Weniger weitschweifig formuliert: Ich fürchte nicht, dass Du das Hausrecht hast. Ich fürchte, dass Du dadurch, dass Du unstreitig das Hausrecht hast, leider auch in der Pflicht bist, eine Regelung auszusprechen.

Gruß

Matthias


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