Re: (Sonstiges) Bandname / Rechte


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Beitrag von diet vom März 25. 2007 um 16:24:23:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Bandname / Rechte geschrieben von Michael (Jacuzzi) am März 25. 2007 um 13:11:00:

Hi Michael,

-Ja. Im Markenrecht gilt das Prioritätsprinzip. Das heißt, dass eure rechtmäßige Vorbenutzung nicht durch nachträgliche Eintragung unrechtmäßig wird. Oder, in verständlichem Deutsch: Wenn Bäcker Schmidt seit 10 Jahren in Wanne-Eickel bäckt, dann kann keine (jüngere) Eintragung dies unrechtmäßig machen.-

Bist Du da sicher? Ich habe das bisher anders gehört.
Kannst Du da eine genaue Rechtsgrundlage nennen?
Außerdem ist bei einer Bäckerei die Beweisführung dann wohl kein Problem, aber bei einer Amateurband?

Schöne Grüße,
Diet


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