Re: (Sonstiges) Bandname / Rechte


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Beitrag von Michael (Jacuzzi) vom März 25. 2007 um 13:11:00:

Als Antwort zu: (Sonstiges) Bandname / Rechte geschrieben von Striker am März 22. 2007 um 09:27:49:



Guten Morgen, lieber Steffen,

: Any comments on that?


Ja. Im Markenrecht gilt das Prioritätsprinzip. Das heißt, dass eure rechtmäßige Vorbenutzung nicht durch nachträgliche Eintragung unrechtmäßig wird. Oder, in verständlichem Deutsch: Wenn Bäcker Schmidt seit 10 Jahren in Wanne-Eickel bäckt, dann kann keine (jüngere) Eintragung dies unrechtmäßig machen.

Ich gehe jetzt mal davon aus, dass ihr schon länger unterwegs seid, als unser skandinavischer Freund eingetragen ist. Der klingt nämlich ein bisschen danach, als hätte er gerade ein neues Freizeitvergnügen entdeckt.

Aus meinen obigen Ausführungen folgt übrigens zwei weitere Punkte: Diese Mails sind - erstens - typisch als Drohgebärde, und ihnen folgt praktisch nie die tatsächliche Rechtsverfolgung. Denn die Kosten, die dafür aufgewendet werden müssen herauszufinden, wie alt durch Benutzung entstandene Kennzeichenrechte sind, sind viel zu hoch, und der Skandinavier ist wahrschl. kein Millionär.

Zweitens: Euer Vorbenutzungsrecht ist regional beschränkt. Sollten diese Jungs also tatsächlich eine eingetragene Marke haben, haben sie überall dort Priorität, wo ihr nicht vorher bereits bekannt gewesen seid. Schlechte Nachricht also: Eure Norwegen-Tournee müsst ihr wahrscheinlich absagen.

Skol und Gruß aus Südschweden,

Michael (Jacuzzi = nicht eingetragenes Warenzeichen)


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