Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...


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Beitrag von Waufel vom Dezember 07. 2005 um 11:49:28:

Als Antwort zu: Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ... geschrieben von ferdi am Dezember 07. 2005 um 11:07:16:

: "Wenn ich jemandem einen Brief schreibe, in dem ich den Empfänger zur Ausübung einer Straftat auffordere, wird dann die Deutsche Post verurteilt, alle Briefe auf etwaige juristische Fehltritte hin zu durchsuchen?"
:
Hi Ferdi!

Aus meinen Erinnerungen aus meiner Zeit als Beamter der DBP:

Die Deutsche Postordnung verbietet solche Vermerke auf der Aussenseite der Postsendungen (Pornographie/Aufforderungen zu Straftaten/ Beleidigungen etc)! Den schriftlichen Inhalt kann die Post nicht beeinflussen, weil die Sendungen nicht einsehbar ist (idR. verschlossen)!

Bei einem Internet-Forum ist der Inhalt jedoch frei zugänglich!

Das ist der Unterschied!

Ob das jetzt alles so sein muß wie geurteilt wurde, steht auf einem anderen Blatt und entzieht sich meiner Beurteilungskraft!

Gruß Waufel



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