Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...


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Beitrag von HanZZ vom Dezember 07. 2005 um 13:22:02:

Als Antwort zu: Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ... geschrieben von Waufel am Dezember 07. 2005 um 11:49:28:

: Die Deutsche Postordnung verbietet solche Vermerke auf der
: Aussenseite der Postsendungen (Pornographie/Aufforderungen zu
: Straftaten/ Beleidigungen etc)! Den schriftlichen Inhalt kann die
: Post nicht beeinflussen, weil die Sendungen nicht einsehbar ist
:(idR. verschlossen)!

"Postordnung" gibbet latürnich seit ca. 10 Jahren nicht mehr, seit wie AG sind. Aber es gibt Allgemeine Geschäftsbedimgungen. Die hängen in jeder Filiale aus und könne eingesehen werden.

U.a. heisst es darin....


(2) Die Deutsche Post schließt nur Beförderungsverträge für Sendungen, die keine ausgeschlossenen Güter (nachstehend aufgelistet) enthalten; der Absender kann die Übernahme von Sendungen, die ausgeschlossene Güter enthalten, nicht als Annahme seines Angebots
auf Abschluss eines Beförderungsvertrags verstehen. Mitarbeiter der Deutschen Post und sonstige Erfüllungsgehilfen sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über Sendungen zu schließen, die ausgeschlossene Güter enthalten:

1. Sendungen, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen (z.B. für temperaturgeführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern;

2. Sendungen, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert oder Sachschäden verursacht werden können;

3. Sendungen, die lebende Tiere, Tierkadaver oder Teile derselben, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen beinhalten; ausgenommen sind Urnen sowie wirbellose Tiere wie Bienen-Königinnen und Futterinsekten, sofern der Absender sämtliche Vorkehrungen trifft, die einen gefahrlosen, tiergerechten Transport ohne Sonderbehandlung sicherstellen;

4. Sendungen, deren Beförderung und/oder Lagerung efahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegt; für Ausnahmefälle gelten die Regelungen für die Postbeförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen; ausgenommen sind ferner medizinisches und biologisches
Untersuchungsgut, sofern die Regelungen für die Beförderung von ansteckungsgefährlichen Stoffen Brief National eingehalten werden; § 410 HGB bleibt unberührt;

5. Sendungen, die Geld oder andere Zahlungsmittel, Edelmetalle, Schmuck, Uhren, Edelsteine, Kunstgegenstände, Unikate, Antiquitäten oder andere Kostbarkeiten oder Wertpapiere, für die im Schadensfall keine Sperrungen sowie Aufgebots- und Ersatzverfahren durchgeführt werden können (Valoren II. Klasse), enthalten; zugelassen sind
aber Briefmarken und Telefonkarten, jeweils bis zu einem tatsächlichen Wert von 25,00 EUR, sowie einzelne Fahrkarten und einzelne Eintrittskarten.

6. Sendungen, die nicht oder nicht ausreichend freigemacht sind und in der Absicht eingeliefert werden, die Beförderungsleistung ohne Zahlung der dafür geschuldeten Vergütung zu erschleichen.

(3) Entspricht eine Sendung hinsichtlich ihrer Beschaffenheit (Größe, Format und Gewicht usw.) oder in sonstiger Weise nicht den in Abschnitt 1 Abs. 2 genannten Bedingungen oder diesen AGB, so steht es der Deutschen Post frei,
1. die Annahme der Sendung zu verweigern oder
2. eine bereits übergebene/übernommene Sendung zurückzugeben .....


sorry für den ganzen Formalkram, aber man könnte das auch "cover your ass" nennen. Im Prinzip müsste sich jeder Forumsbetreiber soc´lche AGBs basteln und von jedem registrierten User unterswchreiben lassen.

Und Spam- also Werbemail in Form von Infopost finde ich tatsächlich eine andere Baustelle.

HanZZ


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