Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ...
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Beitrag von Waufel vom Dezember 07. 2005 um 12:52:46:
Als Antwort zu: Re: (Aussensaiter) Noch mal als Warnung ... geschrieben von ferdi am Dezember 07. 2005 um 12:14:26:
Grüß Dich Ferdi,
wir brauchen uns deshalb nicht zu streiten, ich will Dir doch nur sagen, was die Postordnung dazu sagt!
: was ist mit Postkarten? : : Pornografische Fotografie auf der einen Seite, ein Text mit Aufruf zu einer Straftat auf der anderen? Wird sowas kassiert?
Ja, sowas sollte kassiert werden, laut Postordnung! Darf nicht befördert werden!
: : Und wer schreibt schon auf einen Briefumschlag, was drinnen steht... also wirklich... Gesetze haben wir.... :
z.B. Ein Brief einer verbotenen Partei, die aussen drauf irgendwelche Werbung macht, darf nicht befördert werden, oder pornographische Darstellungen auf der Aussenseite etc. etc.!
Was drinnen ist bei einer "briefsendung/Päckchen/Paket" geht niemand etwas an! Anders sieht es aus bei "Drucksachen", früher hiessen die so, die müssen offen sein und kontrollierbar.
Inwieweit das jetzt alles noch stimmt und durchgeführt wird, liegt natürlich im Auge des Betrachters. Ob sich ein Mitarbeiter der Post jetzt mit der pornographischen Postkarte aufs Klo zurückzieht, oder ob er sie seinem Vorgesetzten übergibt, der sie entsprechend bearbeitet ist wiederum eine andere Frage!
Aber letztendlich bleibt: Ein "Brief/Paket/Päckchen" ist kein Internetforum, ist nicht der Öffentlichkeit zugänglich! Die Postsendungen unterliegen dem Briefgeheimnis, das ist wie die gute Stube zuhause!
Gruß Waufel
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