hallo aussensaiter,
hier geht es um folgenden fall:
ich versteuere meine einkünfte aus konzerten, unterricht, dozententätigkeit...
da ich, wie jeder von euch, schon noch bevor man den ersten euro verdient, erstmal tausende ausgibt, möchte ich meine instrumente von der steuer absetzten.
mein steuerberater sagte mir, ich solle einfach meine instrumente schätzen lassen - im prinzip - egal von wem - er muß halt nur irgendwie beruflich damit zu tun haben (z.b. musikgeschäft, profimusiker, tonstudio, musiklehrer...) - da es wohl hierfür keine amtlichen schätzer gibt - und ich kann dann diese schätzung beim finanzamt abgeben und somit die instrumente abschreiben....
hat jemand von euch schon damit zu tun gehabt, wie habt ihr das gelöst, wie waren eure erfahrungen.....
sonnige grüße
e d i n
Übersicht
- (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten - gestartet von Edin 16. Februar 2005 um 17:17h
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
BerndB
am 17. Februar 2005 um 10:33
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
Waufel
am 17. Februar 2005 um 11:37
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten - von Der Felix am 17. Februar 2005 um 13:14
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
Falk
am 17. Februar 2005 um 11:59
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
Waufel
am 17. Februar 2005 um 12:09
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
wego
am 17. Februar 2005 um 20:18
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
Waufel
am 18. Februar 2005 um 08:53
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten - von Falk am 18. Februar 2005 um 08:59
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
Waufel
am 18. Februar 2005 um 08:53
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
Falk
am 17. Februar 2005 um 12:18
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten - von Waufel am 17. Februar 2005 um 12:45
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
wego
am 17. Februar 2005 um 20:18
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
Waufel
am 17. Februar 2005 um 12:09
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
Marcello
am 17. Februar 2005 um 10:42
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
Edin
am 17. Februar 2005 um 10:59
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten - von Chris Laut am 17. Februar 2005 um 13:39
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
Gerald
am 17. Februar 2005 um 11:26
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten - von Waufel am 17. Februar 2005 um 11:42
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
Edin
am 17. Februar 2005 um 10:59
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
Waufel
am 17. Februar 2005 um 11:37
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten - von FunkyMonk am 17. Februar 2005 um 09:25
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten - von Mesa am 17. Februar 2005 um 08:46
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten - von Klausl am 17. Februar 2005 um 07:20
- Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten
- von
BerndB
am 17. Februar 2005 um 10:33
Hallo Edin,
ich hab' Rechnung vom Verkäufer vorgelegt.
Es war allerdings eine Privatrechnung ohne Umsatzsteuer, das Finanzamt hat diese problemlos anerkannt, sollte lediglich die komplette Adresse des Verkäufers darauf vermerkt sein. Ist wesentlich einfacher, als das mit dem Schätzen.
... Es wird sich doch sicher jemand finden, der Dir die Instrumente verkauft hat...
Grüße
Klaus
ich hab' Rechnung vom Verkäufer vorgelegt.
Es war allerdings eine Privatrechnung ohne Umsatzsteuer, das Finanzamt hat diese problemlos anerkannt, sollte lediglich die komplette Adresse des Verkäufers darauf vermerkt sein. Ist wesentlich einfacher, als das mit dem Schätzen.
... Es wird sich doch sicher jemand finden, der Dir die Instrumente verkauft hat...
Grüße
Klaus
Hallo,
ich habe meine Geräte selbst auf den heutigen Gebrauchswert geschätzt und dann steuerlich geltend gemacht. Die Preise müssen natürlich glaubwürdig sein. Das Finanzamt hat nichts beanstandet.
Du kannst auch Geräte angeben, die Du schon seit Jahren besitzt oder geschenkt bekommen hast.
Denke aber daran, dass wenn Du wieder etwas verkaufst, diese Einnahme dann auch wieder versteuern musst.
Grüße
Michael
ich habe meine Geräte selbst auf den heutigen Gebrauchswert geschätzt und dann steuerlich geltend gemacht. Die Preise müssen natürlich glaubwürdig sein. Das Finanzamt hat nichts beanstandet.
Du kannst auch Geräte angeben, die Du schon seit Jahren besitzt oder geschenkt bekommen hast.
Denke aber daran, dass wenn Du wieder etwas verkaufst, diese Einnahme dann auch wieder versteuern musst.
Grüße
Michael
Morgen Edin!
Mein Steuerberater hat per Originalrechnung meine Gitarren von der Steuer abgesetzt.
Die älteren sind allerdings nicht dabei, ich glaube (und kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus, drum auch Steuerberater), das verhält sich ähnlich wie bei einem Auto. Im Laufe der Jahre kannst du es immer weniger absetzen, bis der Wert des Dings fürs Finanzamt gleich einen Euro ist. (???)
Ein Bekannter von mir betreibt ein Studio und einen P.A. Verleih, und kauft sich aus genau diesem Grund alle paar Jahre ein neues Studioschlagzeug.
hoffe das hilft zumindest ein bisschen,
lg
ed
Mein Steuerberater hat per Originalrechnung meine Gitarren von der Steuer abgesetzt.
Die älteren sind allerdings nicht dabei, ich glaube (und kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus, drum auch Steuerberater), das verhält sich ähnlich wie bei einem Auto. Im Laufe der Jahre kannst du es immer weniger absetzen, bis der Wert des Dings fürs Finanzamt gleich einen Euro ist. (???)
Ein Bekannter von mir betreibt ein Studio und einen P.A. Verleih, und kauft sich aus genau diesem Grund alle paar Jahre ein neues Studioschlagzeug.
hoffe das hilft zumindest ein bisschen,
lg
ed
Hi,
hat eigentlich schon mal jemand ein Instrument abgesetzt, ohne in dem Jahr irgendwelche Einnahmen zu erwirtschaften? Denkbar wäre doch, dass man sich ein Instrument kauft, mit dem man zukünftig Unterricht geben und Auftritte machen möchte.
Ob dann jemals Einnahmen folgen, müßte man dann sehen.
Hat sowas schonmal geklappt?
Grüsse,
Bernd
hat eigentlich schon mal jemand ein Instrument abgesetzt, ohne in dem Jahr irgendwelche Einnahmen zu erwirtschaften? Denkbar wäre doch, dass man sich ein Instrument kauft, mit dem man zukünftig Unterricht geben und Auftritte machen möchte.
Ob dann jemals Einnahmen folgen, müßte man dann sehen.
Hat sowas schonmal geklappt?
Grüsse,
Bernd
: Hi,
:
: hat eigentlich schon mal jemand ein Instrument abgesetzt, ohne in dem Jahr irgendwelche Einnahmen zu erwirtschaften? Denkbar wäre doch, dass man sich ein Instrument kauft, mit dem man zukünftig Unterricht geben und Auftritte machen möchte.
:
: Ob dann jemals Einnahmen folgen, müßte man dann sehen.
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: Hat sowas schonmal geklappt?
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: Grüsse,
: Bernd
Tach Bernd,
man muss doch auch Einkünfte haben, damit man was absetzten kann. Letzlich müssen die abgesetzten Dinge auch mit der aktuellen Erwerbstätigkeit zu tun haben, sonst gilt das nämlich als Hobby und das kann man leider nicht absetzen. Für die Zukunft schon mal vorsorglich absetzen wäre geil, aber ich glaube, den Trick peilen die Typen vom FA dann auch!
Gruß
Marcello
:
: hat eigentlich schon mal jemand ein Instrument abgesetzt, ohne in dem Jahr irgendwelche Einnahmen zu erwirtschaften? Denkbar wäre doch, dass man sich ein Instrument kauft, mit dem man zukünftig Unterricht geben und Auftritte machen möchte.
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: Ob dann jemals Einnahmen folgen, müßte man dann sehen.
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: Hat sowas schonmal geklappt?
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: Grüsse,
: Bernd
Tach Bernd,
man muss doch auch Einkünfte haben, damit man was absetzten kann. Letzlich müssen die abgesetzten Dinge auch mit der aktuellen Erwerbstätigkeit zu tun haben, sonst gilt das nämlich als Hobby und das kann man leider nicht absetzen. Für die Zukunft schon mal vorsorglich absetzen wäre geil, aber ich glaube, den Trick peilen die Typen vom FA dann auch!
Gruß
Marcello
hallo leute,
ja, erst mal danke für eure tips - aber der letzte beitrag segt es ja ganz deutlich (der die letzten 2) - wir erlernen über jahrzehnte unser instrument, kaufen uns - zumundest manche von uns - für zigtausende von euro teuere instrumente - das alles interessiert das finanzamt nicht....
....dann kann am es endlich und man unterschreibt ein paar quittungen für ein paar gigs - und schon darf man dafür steuern bezahlen - ist doch total ungerecht....
....deswegen wäre es echt klasse, wenn wir uns hier gegenseitig tips geben, wie man das alles so gering wie möglich hält....
....also, ich z.b. setzte alle fahrten zu gigs natürlich ab, der kauf von cd´s, dvd´s, rohlingen, ...und auch sonst alles, was irgendwie mit musik zu tun hat (klamotten - für bühne)....hab ich was vergessen???
sonnige grüße
e d i n
ja, erst mal danke für eure tips - aber der letzte beitrag segt es ja ganz deutlich (der die letzten 2) - wir erlernen über jahrzehnte unser instrument, kaufen uns - zumundest manche von uns - für zigtausende von euro teuere instrumente - das alles interessiert das finanzamt nicht....
....dann kann am es endlich und man unterschreibt ein paar quittungen für ein paar gigs - und schon darf man dafür steuern bezahlen - ist doch total ungerecht....
....deswegen wäre es echt klasse, wenn wir uns hier gegenseitig tips geben, wie man das alles so gering wie möglich hält....
....also, ich z.b. setzte alle fahrten zu gigs natürlich ab, der kauf von cd´s, dvd´s, rohlingen, ...und auch sonst alles, was irgendwie mit musik zu tun hat (klamotten - für bühne)....hab ich was vergessen???
sonnige grüße
e d i n
Hallo,
meine Schwägerinne hat vor Jahren ihren Instrumentalunterricht vom Familieneinkommen mit der Begründung abgesetzt, daß sie selbst in Zukunft zum Zweck des Nebenerwerbs unterrichten will. Ich kann mich erinnern, dass sie selbst beim Finanzamt vorstellig wurde, um Überzeugungsarbeit zu leisten. Nun weiß weder der geneigte Leser, noch der Verfasser dieser Zeilen, zu welchen überzeigungserleichternden Mitteln meine Schwägerin griff (?), sie hat das aber tatsächlich so durchgebracht !!!
Gruß
Gerald
meine Schwägerinne hat vor Jahren ihren Instrumentalunterricht vom Familieneinkommen mit der Begründung abgesetzt, daß sie selbst in Zukunft zum Zweck des Nebenerwerbs unterrichten will. Ich kann mich erinnern, dass sie selbst beim Finanzamt vorstellig wurde, um Überzeugungsarbeit zu leisten. Nun weiß weder der geneigte Leser, noch der Verfasser dieser Zeilen, zu welchen überzeigungserleichternden Mitteln meine Schwägerin griff (?), sie hat das aber tatsächlich so durchgebracht !!!
Gruß
Gerald
Hi Bernd,
ich antworte Dir mal in der Annahme, dass Du diese Frage ernst meinst! *g*
Etwas "absetzen" heißt: berufs- bzw. geschäftsbedingte Ausgaben von den zu versteuernden Einnahmen in Abzug zu bringen.
Beispiele:
1. Du hast 20.000 Einnahmen, keine Ausgaben, also mußt Du 20.000 versteuern.
2. Du hast 20.000 Einnahmen, 15.000 Ausgaben, also mußt Du 5.000 versteuern.
3. 20.000 Einnahmen gegen 20.000 Ausgaben, garnichts versteuern.
4. 20.000 Ausgaben, weniger oder gar keine Einnahmen!!!
Hallo, wo hast Du das Geld her???
Fall 4 machst Du drei Jahre, dann macht Dir das Finanzamt den Betrieb dicht!
Es gibt noch eine Möglichkeit gewisse Steuern geltend zu machen, nämlich die Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuerabzugsfähigkeit. Hier machst Du die von Dir gezahlte Mehrwertsteuer auf Betriebsmittel und Waren geltend und erhälst sie vom Finanzamt zurück. Sofern Du 1. keine Umsatzsteuer von Kunden erhalten hast (wird dann verrechnet) und vor allem 2. Gewerbetreibender bist.
Das Ganze ist nur grob erklärt, aber ich denke es sollte reichen.
Gruß Waufel
ich antworte Dir mal in der Annahme, dass Du diese Frage ernst meinst! *g*
Etwas "absetzen" heißt: berufs- bzw. geschäftsbedingte Ausgaben von den zu versteuernden Einnahmen in Abzug zu bringen.
Beispiele:
1. Du hast 20.000 Einnahmen, keine Ausgaben, also mußt Du 20.000 versteuern.
2. Du hast 20.000 Einnahmen, 15.000 Ausgaben, also mußt Du 5.000 versteuern.
3. 20.000 Einnahmen gegen 20.000 Ausgaben, garnichts versteuern.
4. 20.000 Ausgaben, weniger oder gar keine Einnahmen!!!
Hallo, wo hast Du das Geld her???
Fall 4 machst Du drei Jahre, dann macht Dir das Finanzamt den Betrieb dicht!
Es gibt noch eine Möglichkeit gewisse Steuern geltend zu machen, nämlich die Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuerabzugsfähigkeit. Hier machst Du die von Dir gezahlte Mehrwertsteuer auf Betriebsmittel und Waren geltend und erhälst sie vom Finanzamt zurück. Sofern Du 1. keine Umsatzsteuer von Kunden erhalten hast (wird dann verrechnet) und vor allem 2. Gewerbetreibender bist.
Das Ganze ist nur grob erklärt, aber ich denke es sollte reichen.
Gruß Waufel
Hi Gerald,
ja das kann sein, oder konnte sein!
Aaaaaber: Sie muß innerhalb einer angemessenen Zeit (was ist angemessen?) auch offiziell mit dem Nebenerwerb beginnen, undzwar als Gewerbe angemeldet. Bei einer eventuellen Steuerprüfung fällt sie fett auf die Schnauze und zahlt zurück.
Und in solchen Fällen, wie von Dir beschrieben, prüfen die Finanzämter.
Gruß Waufel
ja das kann sein, oder konnte sein!
Aaaaaber: Sie muß innerhalb einer angemessenen Zeit (was ist angemessen?) auch offiziell mit dem Nebenerwerb beginnen, undzwar als Gewerbe angemeldet. Bei einer eventuellen Steuerprüfung fällt sie fett auf die Schnauze und zahlt zurück.
Und in solchen Fällen, wie von Dir beschrieben, prüfen die Finanzämter.
Gruß Waufel
moin wolfgang,
na das hast du aber schön erklärt.
: und vor allem 2. Gewerbetreibender bist.
man kann statt gewerbetreibender aber auch freiberufler sein.
gruß falk
erbsenzählerwochen :-)
na das hast du aber schön erklärt.
: und vor allem 2. Gewerbetreibender bist.
man kann statt gewerbetreibender aber auch freiberufler sein.
gruß falk
erbsenzählerwochen :-)
: erbsenzählerwochen :-)
Gaaanz breites Grinsen!!!
Hi Falk, zählen wir mal weiter Erbesen!
Ja, das kann man auch! Auch hier ein großes "Aaaber"!
Nicht jeder, der Musikunterricht gibt, kann Freiberufler sein, dazu benötigt er zwingend, laut Steuerrecht, eine sogenannte "höhere Bildung", heißt abgeschlossenes Musikstudium.
Freiberufler sind nicht vorsteuerabzugsfähig.
Ich hab da mal eben etwas nachgelesen, weil es mich interessiert hat. Bis zu den aktiven Musikern bin ich allerdings noch nicht vorgedrungen. Das Recht spricht zwar von Musikunterricht und von Künstlern, definiert aber nicht das Wort Künstler. Zumindest hab ich noch nichts gefunden.
Gruß Waufel
Jetzt iss aber genug mit Erbsen! *ggg*
Gaaanz breites Grinsen!!!
Hi Falk, zählen wir mal weiter Erbesen!
Ja, das kann man auch! Auch hier ein großes "Aaaber"!
Nicht jeder, der Musikunterricht gibt, kann Freiberufler sein, dazu benötigt er zwingend, laut Steuerrecht, eine sogenannte "höhere Bildung", heißt abgeschlossenes Musikstudium.
Freiberufler sind nicht vorsteuerabzugsfähig.
Ich hab da mal eben etwas nachgelesen, weil es mich interessiert hat. Bis zu den aktiven Musikern bin ich allerdings noch nicht vorgedrungen. Das Recht spricht zwar von Musikunterricht und von Künstlern, definiert aber nicht das Wort Künstler. Zumindest hab ich noch nichts gefunden.
Gruß Waufel
Jetzt iss aber genug mit Erbsen! *ggg*
hi wolfgang
: Jetzt iss aber genug mit Erbsen! *ggg*
ja, nee, noch nicht ganz. aber gleich :-).
: Freiberufler sind nicht vorsteuerabzugsfähig.
doch. ich z.b. seit über 10 jahren.
gruß falk
: Jetzt iss aber genug mit Erbsen! *ggg*
ja, nee, noch nicht ganz. aber gleich :-).
: Freiberufler sind nicht vorsteuerabzugsfähig.
doch. ich z.b. seit über 10 jahren.
gruß falk
::
: : Freiberufler sind nicht vorsteuerabzugsfähig.
:
: doch. ich z.b. seit über 10 jahren.
:
Hi Falk,
dann ist das eine dieser Ausnahmen von der Regel.
Das Steuerrecht ist ja selbst für die Fachleute unübersehbar. Wie ich es verstanden habe, ist bei Freiberuflern die Dienstleistung nicht umsatzsteuerpflichtig, unter Umständen aber der Verkauf von Handelswaren bzw. Kunstgegenständen etc.! Also recht kompliziert.
Gruß Waufel
: : Freiberufler sind nicht vorsteuerabzugsfähig.
:
: doch. ich z.b. seit über 10 jahren.
:
Hi Falk,
dann ist das eine dieser Ausnahmen von der Regel.
Das Steuerrecht ist ja selbst für die Fachleute unübersehbar. Wie ich es verstanden habe, ist bei Freiberuflern die Dienstleistung nicht umsatzsteuerpflichtig, unter Umständen aber der Verkauf von Handelswaren bzw. Kunstgegenständen etc.! Also recht kompliziert.
Gruß Waufel
Hoi,
: 4. 20.000 Ausgaben, weniger oder gar keine Einnahmen!!!
: Hallo, wo hast Du das Geld her???
:
: Fall 4 machst Du drei Jahre, dann macht Dir das Finanzamt den Betrieb dicht!
Jau, astrein. Machen hier in der Gegend diverse Semi-Profis so. Das Finanzamt hat ihr Geschäft als Liebhaberei abgetan und ihnen den Segen erteilt, ihre Einkünfte aus dem "Hobby" nicht mehr angeben zu müssen - besser kann's doch kaum laufen ;-)
Gruß,
Felix
PS: Punkt 2) kannst Du u.U. auch mit 20k Einnahmen und 19k Ausgaben über Jahrzehnte betreiben, wenn Dir was an der Aufrechterhaltung des Status "Betrieb" liegt.
: 4. 20.000 Ausgaben, weniger oder gar keine Einnahmen!!!
: Hallo, wo hast Du das Geld her???
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: Fall 4 machst Du drei Jahre, dann macht Dir das Finanzamt den Betrieb dicht!
Jau, astrein. Machen hier in der Gegend diverse Semi-Profis so. Das Finanzamt hat ihr Geschäft als Liebhaberei abgetan und ihnen den Segen erteilt, ihre Einkünfte aus dem "Hobby" nicht mehr angeben zu müssen - besser kann's doch kaum laufen ;-)
Gruß,
Felix
PS: Punkt 2) kannst Du u.U. auch mit 20k Einnahmen und 19k Ausgaben über Jahrzehnte betreiben, wenn Dir was an der Aufrechterhaltung des Status "Betrieb" liegt.
Moin Edin!
: hab ich was vergessen???
Fahrten zur Probe, Proberaummiete, Vervielfältigung von Proberaumschlüsseln für alle Mitmusiker, Druck von Bannern, Plakaten und Visitenkarten, Erstellung weiterer Werbemittel wie T-Shirts, Gimmicks etc., Saiten, Felle, Gaffertape und anderes Verbrauchsmaterial, Servicekosten für Instrumente (Einstellarbeiten, Reparaturen etc.), Telefon-, Porto- und andere Kosten in Sachen Booking und Organisation von Proben, Beiträge zu Berufsverbänden (GEMA, Rockmusikerverband o.ä., soweit gegeben) ...
Fällt mir so aus dem Ärmel ein - da gibt's bestimmt noch mehr. Voraussetzung ist aber, wie schon mehrfach erwähnt, dass Dein Betrieb auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist, sonst ist es - nicht steuerlich anrechenbare - Liebhaberei.
In der Regel guckt sich das Finanzamt das 'ne Weile an - je nach Betrieb bis zu zehn Jahren (zum Beispiel bei Immobilien, bei 'ner Band wohl eher nur zwei oder drei Jahre) und beschließt dann möglicherweise, Dir die Gewinnerzielungsabsicht abzusprechen. Dann musst Du alle bisher erhaltenen Steuervorteile nachzahlen. Das kann ordentlich weh tun, wenn Du erst mal viel abgesetzt hast.
Lauet Grüße
Chris
: hab ich was vergessen???
Fahrten zur Probe, Proberaummiete, Vervielfältigung von Proberaumschlüsseln für alle Mitmusiker, Druck von Bannern, Plakaten und Visitenkarten, Erstellung weiterer Werbemittel wie T-Shirts, Gimmicks etc., Saiten, Felle, Gaffertape und anderes Verbrauchsmaterial, Servicekosten für Instrumente (Einstellarbeiten, Reparaturen etc.), Telefon-, Porto- und andere Kosten in Sachen Booking und Organisation von Proben, Beiträge zu Berufsverbänden (GEMA, Rockmusikerverband o.ä., soweit gegeben) ...
Fällt mir so aus dem Ärmel ein - da gibt's bestimmt noch mehr. Voraussetzung ist aber, wie schon mehrfach erwähnt, dass Dein Betrieb auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist, sonst ist es - nicht steuerlich anrechenbare - Liebhaberei.
In der Regel guckt sich das Finanzamt das 'ne Weile an - je nach Betrieb bis zu zehn Jahren (zum Beispiel bei Immobilien, bei 'ner Band wohl eher nur zwei oder drei Jahre) und beschließt dann möglicherweise, Dir die Gewinnerzielungsabsicht abzusprechen. Dann musst Du alle bisher erhaltenen Steuervorteile nachzahlen. Das kann ordentlich weh tun, wenn Du erst mal viel abgesetzt hast.
Lauet Grüße
Chris
:
: Freiberufler sind nicht vorsteuerabzugsfähig.
:
dumm tüch. ;-)
Ausnahme: Du machst weniger als 17.500 Umsatz und hast EXPLIZIT beantragt, dass keine USt erhoben werden soll.
greetings wego
:
: :
: : Freiberufler sind nicht vorsteuerabzugsfähig.
: :
:
: dumm tüch. ;-)
:
: Ausnahme: Du machst weniger als 17.500 Umsatz und hast EXPLIZIT beantragt, dass keine USt erhoben werden soll.
:
: greetings wego
Da sagt das Steuerrecht prinzipiell aber was anderes!
z.B.: Tierärzte: Vorsteuerabzug ausschließlich für z.B. verkaufte Medikamente. Nicht für Praxisbedarf! freiberufliche Dienstleistung.
Sorry, weiß ich von unserem Tierarzt!
Gruß
Waufel
: :
: : Freiberufler sind nicht vorsteuerabzugsfähig.
: :
:
: dumm tüch. ;-)
:
: Ausnahme: Du machst weniger als 17.500 Umsatz und hast EXPLIZIT beantragt, dass keine USt erhoben werden soll.
:
: greetings wego
Da sagt das Steuerrecht prinzipiell aber was anderes!
z.B.: Tierärzte: Vorsteuerabzug ausschließlich für z.B. verkaufte Medikamente. Nicht für Praxisbedarf! freiberufliche Dienstleistung.
Sorry, weiß ich von unserem Tierarzt!
Gruß
Waufel
moin waufel,
: z.B.: Tierärzte: Vorsteuerabzug ausschließlich für z.B. verkaufte Medikamente.
ja, kenn ich auch so - ärzte sind nicht abzugsberechtigt. aber: z.b. rechtsanwälte, steuerberater, architekten und ingenieure sind's.
gruß falk
: z.B.: Tierärzte: Vorsteuerabzug ausschließlich für z.B. verkaufte Medikamente.
ja, kenn ich auch so - ärzte sind nicht abzugsberechtigt. aber: z.b. rechtsanwälte, steuerberater, architekten und ingenieure sind's.
gruß falk