Aussensaiter Forum

Diskussionen mit neuen Beiträgen

Hier darf jeder frei heraus seine Meinung sagen, solange niemand beleidigt wird. Auf Postings von Vollidioten sinnvollerweise gar nicht erst antworten.
Extrem unerwünscht sind reine Werbe-Beiträge. Danke.

Derzeit nix Neues in der AS-Börse - vielleicht magst Du das ändern?

Demnächst: CORDUROY bei Musik am Fluss, Blauer Steg, Frankfurt Rödelheim am Samstag, den 25. Mai 2024, gegen 18:00 Uhr.

(-) Header verbergen



Übersicht

(Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten

hallo aussensaiter,

hier geht es um folgenden fall:

ich versteuere meine einkünfte aus konzerten, unterricht, dozententätigkeit...

da ich, wie jeder von euch, schon noch bevor man den ersten euro verdient, erstmal tausende ausgibt, möchte ich meine instrumente von der steuer absetzten.

mein steuerberater sagte mir, ich solle einfach meine instrumente schätzen lassen - im prinzip - egal von wem - er muß halt nur irgendwie beruflich damit zu tun haben (z.b. musikgeschäft, profimusiker, tonstudio, musiklehrer...) - da es wohl hierfür keine amtlichen schätzer gibt - und ich kann dann diese schätzung beim finanzamt abgeben und somit die instrumente abschreiben....

hat jemand von euch schon damit zu tun gehabt, wie habt ihr das gelöst, wie waren eure erfahrungen.....


sonnige grüße
e d i n

Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten

Hallo Edin,
ich hab' Rechnung vom Verkäufer vorgelegt.
Es war allerdings eine Privatrechnung ohne Umsatzsteuer, das Finanzamt hat diese problemlos anerkannt, sollte lediglich die komplette Adresse des Verkäufers darauf vermerkt sein. Ist wesentlich einfacher, als das mit dem Schätzen.
... Es wird sich doch sicher jemand finden, der Dir die Instrumente verkauft hat...

Grüße
Klaus

Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten

Hallo,

ich habe meine Geräte selbst auf den heutigen Gebrauchswert geschätzt und dann steuerlich geltend gemacht. Die Preise müssen natürlich glaubwürdig sein. Das Finanzamt hat nichts beanstandet.

Du kannst auch Geräte angeben, die Du schon seit Jahren besitzt oder geschenkt bekommen hast.

Denke aber daran, dass wenn Du wieder etwas verkaufst, diese Einnahme dann auch wieder versteuern musst.

Grüße
Michael

Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten

Morgen Edin!

Mein Steuerberater hat per Originalrechnung meine Gitarren von der Steuer abgesetzt.
Die älteren sind allerdings nicht dabei, ich glaube (und kenne mich mit sowas überhaupt nicht aus, drum auch Steuerberater), das verhält sich ähnlich wie bei einem Auto. Im Laufe der Jahre kannst du es immer weniger absetzen, bis der Wert des Dings fürs Finanzamt gleich einen Euro ist. (???)
Ein Bekannter von mir betreibt ein Studio und einen P.A. Verleih, und kauft sich aus genau diesem Grund alle paar Jahre ein neues Studioschlagzeug.

hoffe das hilft zumindest ein bisschen,
lg
ed

Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten

: Hi,
:
: hat eigentlich schon mal jemand ein Instrument abgesetzt, ohne in dem Jahr irgendwelche Einnahmen zu erwirtschaften? Denkbar wäre doch, dass man sich ein Instrument kauft, mit dem man zukünftig Unterricht geben und Auftritte machen möchte.
:
: Ob dann jemals Einnahmen folgen, müßte man dann sehen.
:
: Hat sowas schonmal geklappt?
:
: Grüsse,
: Bernd

Tach Bernd,

man muss doch auch Einkünfte haben, damit man was absetzten kann. Letzlich müssen die abgesetzten Dinge auch mit der aktuellen Erwerbstätigkeit zu tun haben, sonst gilt das nämlich als Hobby und das kann man leider nicht absetzen. Für die Zukunft schon mal vorsorglich absetzen wäre geil, aber ich glaube, den Trick peilen die Typen vom FA dann auch!

Gruß

Marcello

Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten

hallo leute,

ja, erst mal danke für eure tips - aber der letzte beitrag segt es ja ganz deutlich (der die letzten 2) - wir erlernen über jahrzehnte unser instrument, kaufen uns - zumundest manche von uns - für zigtausende von euro teuere instrumente - das alles interessiert das finanzamt nicht....

....dann kann am es endlich und man unterschreibt ein paar quittungen für ein paar gigs - und schon darf man dafür steuern bezahlen - ist doch total ungerecht....

....deswegen wäre es echt klasse, wenn wir uns hier gegenseitig tips geben, wie man das alles so gering wie möglich hält....

....also, ich z.b. setzte alle fahrten zu gigs natürlich ab, der kauf von cd´s, dvd´s, rohlingen, ...und auch sonst alles, was irgendwie mit musik zu tun hat (klamotten - für bühne)....hab ich was vergessen???

sonnige grüße
e d i n

Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten

Hallo,

meine Schwägerinne hat vor Jahren ihren Instrumentalunterricht vom Familieneinkommen mit der Begründung abgesetzt, daß sie selbst in Zukunft zum Zweck des Nebenerwerbs unterrichten will. Ich kann mich erinnern, dass sie selbst beim Finanzamt vorstellig wurde, um Überzeugungsarbeit zu leisten. Nun weiß weder der geneigte Leser, noch der Verfasser dieser Zeilen, zu welchen überzeigungserleichternden Mitteln meine Schwägerin griff (?), sie hat das aber tatsächlich so durchgebracht !!!

Gruß

Gerald

Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten

Hi Bernd,

ich antworte Dir mal in der Annahme, dass Du diese Frage ernst meinst! *g*

Etwas "absetzen" heißt: berufs- bzw. geschäftsbedingte Ausgaben von den zu versteuernden Einnahmen in Abzug zu bringen.

Beispiele:

1. Du hast 20.000 € Einnahmen, keine Ausgaben, also mußt Du 20.000€ versteuern.

2. Du hast 20.000 € Einnahmen, 15.000 € Ausgaben, also mußt Du 5.000 € versteuern.

3. 20.000 € Einnahmen gegen 20.000 € Ausgaben, garnichts versteuern.

4. 20.000 € Ausgaben, weniger oder gar keine Einnahmen!!!
Hallo, wo hast Du das Geld her???

Fall 4 machst Du drei Jahre, dann macht Dir das Finanzamt den Betrieb dicht!

Es gibt noch eine Möglichkeit gewisse Steuern geltend zu machen, nämlich die Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuerabzugsfähigkeit. Hier machst Du die von Dir gezahlte Mehrwertsteuer auf Betriebsmittel und Waren geltend und erhälst sie vom Finanzamt zurück. Sofern Du 1. keine Umsatzsteuer von Kunden erhalten hast (wird dann verrechnet) und vor allem 2. Gewerbetreibender bist.

Das Ganze ist nur grob erklärt, aber ich denke es sollte reichen.

Gruß Waufel

Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten

Hi Gerald,

ja das kann sein, oder konnte sein!

Aaaaaber: Sie muß innerhalb einer angemessenen Zeit (was ist angemessen?) auch offiziell mit dem Nebenerwerb beginnen, undzwar als Gewerbe angemeldet. Bei einer eventuellen Steuerprüfung fällt sie fett auf die Schnauze und zahlt zurück.
Und in solchen Fällen, wie von Dir beschrieben, prüfen die Finanzämter.

Gruß Waufel

Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten

: erbsenzählerwochen :-)


Gaaanz breites Grinsen!!!

Hi Falk, zählen wir mal weiter Erbesen!

Ja, das kann man auch! Auch hier ein großes "Aaaber"!

Nicht jeder, der Musikunterricht gibt, kann Freiberufler sein, dazu benötigt er zwingend, laut Steuerrecht, eine sogenannte "höhere Bildung", heißt abgeschlossenes Musikstudium.

Freiberufler sind nicht vorsteuerabzugsfähig.

Ich hab da mal eben etwas nachgelesen, weil es mich interessiert hat. Bis zu den aktiven Musikern bin ich allerdings noch nicht vorgedrungen. Das Recht spricht zwar von Musikunterricht und von Künstlern, definiert aber nicht das Wort Künstler. Zumindest hab ich noch nichts gefunden.

Gruß Waufel

Jetzt iss aber genug mit Erbsen! *ggg*

Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten

::
: : Freiberufler sind nicht vorsteuerabzugsfähig.
:
: doch. ich z.b. seit über 10 jahren.
:
Hi Falk,

dann ist das eine dieser Ausnahmen von der Regel.
Das Steuerrecht ist ja selbst für die Fachleute unübersehbar. Wie ich es verstanden habe, ist bei Freiberuflern die Dienstleistung nicht umsatzsteuerpflichtig, unter Umständen aber der Verkauf von Handelswaren bzw. Kunstgegenständen etc.! Also recht kompliziert.

Gruß Waufel

Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten

Hoi,

: 4. 20.000 € Ausgaben, weniger oder gar keine Einnahmen!!!
: Hallo, wo hast Du das Geld her???
:
: Fall 4 machst Du drei Jahre, dann macht Dir das Finanzamt den Betrieb dicht!


Jau, astrein. Machen hier in der Gegend diverse Semi-Profis so. Das Finanzamt hat ihr Geschäft als Liebhaberei abgetan und ihnen den Segen erteilt, ihre Einkünfte aus dem "Hobby" nicht mehr angeben zu müssen - besser kann's doch kaum laufen ;-)

Gruß,
Felix

PS: Punkt 2) kannst Du u.U. auch mit 20k€ Einnahmen und 19k€ Ausgaben über Jahrzehnte betreiben, wenn Dir was an der Aufrechterhaltung des Status "Betrieb" liegt.

Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten

Moin Edin!

: hab ich was vergessen???

Fahrten zur Probe, Proberaummiete, Vervielfältigung von Proberaumschlüsseln für alle Mitmusiker, Druck von Bannern, Plakaten und Visitenkarten, Erstellung weiterer Werbemittel wie T-Shirts, Gimmicks etc., Saiten, Felle, Gaffertape und anderes Verbrauchsmaterial, Servicekosten für Instrumente (Einstellarbeiten, Reparaturen etc.), Telefon-, Porto- und andere Kosten in Sachen Booking und Organisation von Proben, Beiträge zu Berufsverbänden (GEMA, Rockmusikerverband o.ä., soweit gegeben) ...

Fällt mir so aus dem Ärmel ein - da gibt's bestimmt noch mehr. Voraussetzung ist aber, wie schon mehrfach erwähnt, dass Dein Betrieb auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet ist, sonst ist es - nicht steuerlich anrechenbare - Liebhaberei.

In der Regel guckt sich das Finanzamt das 'ne Weile an - je nach Betrieb bis zu zehn Jahren (zum Beispiel bei Immobilien, bei 'ner Band wohl eher nur zwei oder drei Jahre) und beschließt dann möglicherweise, Dir die Gewinnerzielungsabsicht abzusprechen. Dann musst Du alle bisher erhaltenen Steuervorteile nachzahlen. Das kann ordentlich weh tun, wenn Du erst mal viel abgesetzt hast.

Lauet Grüße
Chris



Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten

:
: :
: : Freiberufler sind nicht vorsteuerabzugsfähig.
: :
:
: dumm tüch. ;-)
:
: Ausnahme: Du machst weniger als 17.500 € Umsatz und hast EXPLIZIT beantragt, dass keine USt erhoben werden soll.
:
: greetings wego

Da sagt das Steuerrecht prinzipiell aber was anderes!

z.B.: Tierärzte: Vorsteuerabzug ausschließlich für z.B. verkaufte Medikamente. Nicht für Praxisbedarf! freiberufliche Dienstleistung.

Sorry, weiß ich von unserem Tierarzt!

Gruß
Waufel