Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten


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Beitrag von Waufel vom Februar 17. 2005 um 11:37:30:

Als Antwort zu: Re: (Sonstiges) Steuerliches....Instrument absetzten geschrieben von BerndB am Februar 17. 2005 um 10:33:51:

Hi Bernd,

ich antworte Dir mal in der Annahme, dass Du diese Frage ernst meinst! *g*

Etwas "absetzen" heißt: berufs- bzw. geschäftsbedingte Ausgaben von den zu versteuernden Einnahmen in Abzug zu bringen.

Beispiele:

1. Du hast 20.000 € Einnahmen, keine Ausgaben, also mußt Du 20.000€ versteuern.

2. Du hast 20.000 € Einnahmen, 15.000 € Ausgaben, also mußt Du 5.000 € versteuern.

3. 20.000 € Einnahmen gegen 20.000 € Ausgaben, garnichts versteuern.

4. 20.000 € Ausgaben, weniger oder gar keine Einnahmen!!!
Hallo, wo hast Du das Geld her???

Fall 4 machst Du drei Jahre, dann macht Dir das Finanzamt den Betrieb dicht!

Es gibt noch eine Möglichkeit gewisse Steuern geltend zu machen, nämlich die Umsatzsteuer, die sogenannte Vorsteuerabzugsfähigkeit. Hier machst Du die von Dir gezahlte Mehrwertsteuer auf Betriebsmittel und Waren geltend und erhälst sie vom Finanzamt zurück. Sofern Du 1. keine Umsatzsteuer von Kunden erhalten hast (wird dann verrechnet) und vor allem 2. Gewerbetreibender bist.

Das Ganze ist nur grob erklärt, aber ich denke es sollte reichen.

Gruß Waufel


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