Hi Finn,
: Ist es so, wenn ich jetzt so einen Link posten würde, der Betreiber dafür verantwortlich gemacht werden kann?
Ja. Ein kristallklares Ja. Der Betreiber ist der erste Ansprechpartner. Ich will jetzt hier in der Kürze der Zeit nicht allzutief in eine juristische Betrachtung eintauchen. Dazu brauche ich erstens mehr Zeit und zweitens können andere das besser (vielleicht tun sie es mal?).
Im Schnelldurchlauf: ich bin als offizieller Betreiber der primär Verantwortliche. Jegliche Gegenpartei wird sich natürlicherweise zuerst an mich wenden, und im Zweifelsfall bin ich auch derjenige, der den Kopf hinhalten muß.
Ich kann etwaige Ansprüche aber eventuell weitergeben. In unserem
Disclaimer steht drin, daß der Autor eines Forenbeitrags selbst für den Inhalt verantwortlich ist, und wenn da einer irgendwie Recht oder Gesetz verletzt, kann man demnach den Autoren belangen. Ich müßte also zB der Staatsanwaltschaft die Server-Logs zur Verfügung stellen, damit der Autor eines Beitrags ggf. über seine IP-Adresse ausfindig gemacht werden kann.
Das gilt jetzt mal für anonyme Autoren, in vielen Fällen ist der Autor ja bekannt. Eventuell wird der Umstand, daß man "bekannte" Autoren besser bei den Eiern packen kann, gelegentlich hier zu einer allgemeinen Registrierungspflicht führen, denn diese hätte den Vorteil, daß man a) rechtssicher nachweisen kann, daß derjenige den Disclaimer, die Forenregeln und damit die Tatsache seiner Eigenverantwortung voll zur Kenntnis genommen hat und b) kenne *ich* dann den Autoren über seine Mailadresse und es bedarf nicht erst einer staatsanwaltlichen Ermittlung seiner Identität über die IP-Adresse.
: Wenn ja (wovon ich ausgehe, denn sonst würdest Du ja nicht posten), gibt es dann nicht so was wie eine angemessene Frist für den Betreiber, solche Einträge zu löschen?
Im Prinzip schon. Ich bin als privater Forumsbetreiber nicht verpflichtet, jeden Beitrag zu lesen. Ich bin aber verpflichtet, jede Rechtsverletzung nach Kenntnisnahme aus dem Forum zu löschen. Das heißt, ich kann mich taub stellen, hier nur noch ganz wenig schreiben, und damit glaubhaft machen, daß ich wirklich nicht alle Beiträge lese. Wenn ich aber andererseits auf einen Beitrag antworte, kann man eine Kenntnisnahme unterstellen und dann wäre ich im Zweifelsfall dran.
: Ich denke da an so Sachen wir Bandhomepage mit Gästebuch, Blog oder ähnlichem. Von der Logik her wären in solchen Fällen ja dann auch der Betreiber der Homepage verantwortlich für Einträge anderer, die rechtlich nicht sauber sind.
Genau. Siehe oben. Läßt Du das Gästebuch einfach so laufen, mußt Du lediglich auf Hinweise reagieren und gefährliche Einträge dann eben löschen (eine Abmahnung und den damit verbundenen Ärger kannst Du natürlich trotzdem bekommen, es gibt ja auch reichlich unberechtigte Abmahnungen, nur wirst Du sie dann gelassener hinnehmen können). Kommentierst Du hingegen einen Eintrag, der vielleicht auf ein DVD-Crack-Programm verweist, mit dem Hinweis "es gibt aber Bessere" oder so, kannst Du das Problem nicht mehr auf den ursprünglichen Autoren abwälzen.
: Wenn ich mir vorstelle, dass eine kleine Band wegen sowas eine Abmahnung bekommen könnte, wird mir schlecht.
Mir auch.
: (... über was man sich alles einen Kopf machen muss, dabei wollte ich doch einfach nur mal wieder ein wenig Musik mit netten Leuten machen ...)
Stimmt, aber so ist das Leben. Unsere Abmahnung im Mai 2003 enthielt auch zwischen den Zeilen die Botschaft an mich "Willkommen in der Realität".
Ach ja, @
Stefan: hatte ich auch gelesen, aber was in den USA ein Gericht entscheidet, darf man vor einem Deutschen Gericht vielleicht mit ein bißchen Glück zitieren, aber einen großartigen Eindruck sollte man sich davon nicht erhoffen.
Keep rockin'
Friedlieb