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(Gear-Klau) Was sagen eigentlich die "Herr Kaiser"s dieser Welt dazu?

Hi Folx,

Anläßlich der traurigen Story von Tom02s ausgeräumtem Proberaum frage ich mich, wie sowas versicherungstechnisch aussieht?

- Haftet z.B. die Hausrat-Versicherung des Bandmitgliedes, in dessen Keller sich der Proberaum befindet?

- Habt Ihr spezielle Instrumente-Versicherungen?

- gibt es AS-spezielle Bestrafungsrituale für den gefangenen Untäter?

Fragen über Fragen....


HanZZ

Re: (Gear-Klau) Was sagen eigentlich die "Herr Kaiser"s dieser Welt dazu?

: - gibt es AS-spezielle Bestrafungsrituale für den gefangenen Untäter?

Volksmusik, nicht unter 6 Stunden am Stueck Ernst Mosh und seine Kirmesmasturbanten...

Der Anlass ist leider so traurig, dass mir der Humor im Hals stecken bleibt. So eine Proberaumpluenderung ist mit das mieseste, was ich mir vorstellen kann. Da bin ich bei uns auch immer ziemlich paranoid...

Cheerio, O//i

Re: (Gear-Klau) Was sagen eigentlich die "Herr Kaiser"s dieser Welt dazu?

: Der Anlass ist leider so traurig, dass mir der Humor im Hals stecken bleibt. So eine Proberaumpluenderung ist mit das mieseste, was ich mir vorstellen kann. Da bin ich bei uns auch immer ziemlich paranoid...

Mann oh Mann ist auch für mich eine Horrorvision. Der ganze Elektronikmüll ist ja ersetzbar, wenn ich aber an meine Klampfen denke.......:-(

Hzl.
Lothy


Re: (Gear-Klau) Was sagen eigentlich die "Herr Kaiser"s dieser Welt dazu?

: : - gibt es AS-spezielle Bestrafungsrituale für den gefangenen Untäter?
:
: Volksmusik, nicht unter 6 Stunden am Stueck Ernst Mosh und seine Kirmesmasturbanten...
:
: Der Anlass ist leider so traurig, dass mir der Humor im Hals stecken bleibt. So eine Proberaumpluenderung ist mit das mieseste, was ich mir vorstellen kann. Da bin ich bei uns auch immer ziemlich paranoid...

Sorry, ich wollte nicht pietätlos sein. :-(

: Cheerio, O//i


HanZZ

Re: (Gear-Klau) Was sagen eigentlich die "Herr Kaiser"s dieser Welt dazu?

: Sorry, ich wollte nicht pietätlos sein. :-(

So meinte ich das nicht. Ich spielte jetzt eher auf meinen eigenen Kommentar an...

Achja, Klampfen lasse ich auch aus Prinzip nie im Proberaum. Erstens aus den offensichtlichen Gruenden, dann ist's darin im Winter immer knackig kuehl, wenn gerade niemand probt/heizt und dann teilen wir den mit 4 weiteren Bands...

Cheerio, O//i

Re: (Gear-Klau) Was sagen eigentlich die "Herr Kaiser"s dieser Welt dazu?

Hi Ralf !

: Boh, sowas finde ich ja immer horrormäßig! Habe ich bis dato
: erfolgreich vermeiden können. Noch nie was passiert??

Nein, in Richtung Equipment nie etwas. Da habe ich auch eigentlich keine Sorgen, da vertraue ich den Leuten durch die Bank. Na, vielleicht nicht ganz soweit, dass ich meine Gitarren dalassen wuerde ;) Etwas Stress gab's trotzdem hin und wieder, aber aus anderen Gruenden wie Abschreibungsmodell und "sachgemaesse" Nutzung der Gesangsanlage/PA, Muell etc...
So ein gemeinsamer Proberaum bietet viele Vorteile in Richtung Kosten und Equipment, dafuer Nachteile in Hinsicht Zeitplanung und Raumgestaltung und der eine oder andere Grabenkampf bleibt nicht aus, aber hier etwas Vernuenftiges oder ueberhaupt was zu finden ist nicht einfach. So schlecht fahren wir eigentlich nicht.

Cheerio, O//i

Re: (Gear-Klau) Was sagen eigentlich die "Herr Kaiser"s dieser Welt dazu?

Na, wird Zeit, daß mal eine Antwort auf deine Frage kommt.

: ...frage ich mich, wie sowas versicherungstechnisch aussieht?
:
: - Haftet z.B. die Hausrat-Versicherung des Bandmitgliedes, in dessen Keller sich der Proberaum befindet?

Nein! Die Hausratversicherung greift nur, wenn die Instrumente im Haus (Versicherungsadresse!) gestohlen werden. Aber nur bei einem Einbruch! Sind sie bei Freunden, besteht im Rahmen der Aussenversicherung bis zu einem Limit auch z.B. in der Wohnung von Freunden gegen das selbe Risiko versichert.

: - Habt Ihr spezielle Instrumente-Versicherungen?

Ich nicht. Ich spiele nicht in der Band und bin nicht auf Tour. Aber wenn, wäre eine Versicherung opportung.

: - gibt es AS-spezielle Bestrafungsrituale für den gefangenen Untäter?

Darauf wurde schon mit passenden, harten Sanktionen eingegangen. :-)

Grüßle
JürgiB

Re: (Gear-Klau) Was sagen eigentlich die "Herr Kaiser"s dieser Welt dazu?

: Na, wird Zeit, daß mal eine Antwort auf deine Frage kommt.

:-))

: : - Haftet z.B. die Hausrat-Versicherung des Bandmitgliedes, in dessen Keller sich der Proberaum befindet?
:
: Nein! Die Hausratversicherung greift nur, wenn die Instrumente im Haus (Versicherungsadresse!) gestohlen werden.

Genau DAS meine ich ja. Die HR unseres Drummers haftet für die in SEINEM Keller stehenden Pretiosen. (Im Fall des Falles)

Aber nur bei einem Einbruch! Sind sie bei Freunden, besteht im Rahmen der Aussenversicherung bis zu einem Limit auch z.B. in der Wohnung von Freunden gegen das selbe Risiko versichert.

Sorry, aber widersprichst du dir da nicht?

So richtig verstehe ich das immer noch nicht.

: : - gibt es AS-spezielle Bestrafungsrituale für den gefangenen Untäter?
:
: Darauf wurde schon mit passenden, harten Sanktionen eingegangen. :-)

Mehrere Stunden Caroline Reibach (oder wie auch immer die immer heißt)live?

regards

HanZZ

Hallo Herr Kaiser,

eine Frage an die Humbug-Mülleimer:

wie siehst denn mit einer Elektronik-Versicherung aus
(daß die Klampfen und evtl. vorhandene Darmflöten nicht
enthalten sind, is soweit klar)? Ich habe sowas in der
Fiermah und die beeinhaltet doch sämtliche Schäden vom
Kurzschluss über Einbruchdiebstahl bis zum Vandalismus
(zählt da eigentlich Eigenvandalismus hinzu?).
Kann man doch mit Einzelaufstellung und Pauschal machen
und kostet eigentlich nicht soooo viel.
Ist sowas nur standortgebunden?

Gruss, Ulrike Jokiel

Re: (Gear-Klau) Was sagen eigentlich die "Herr Kaiser"s dieser Welt dazu?

Moin!

: : Nein! Die Hausratversicherung greift nur, wenn die Instrumente im Haus (Versicherungsadresse!) gestohlen werden.
:
: Genau DAS meine ich ja. Die HR unseres Drummers haftet für die in SEINEM Keller stehenden Pretiosen. (Im Fall des Falles)
:
: Aber nur bei einem Einbruch! Sind sie bei Freunden, besteht im Rahmen der Aussenversicherung bis zu einem Limit auch z.B. in der Wohnung von Freunden gegen das selbe Risiko versichert.
:
: Sorry, aber widersprichst du dir da nicht?

Ja, da habe ich mir widersprochen. Mein Hausrat ist auch dann, gegen Einbruchdiebstahl versichert, wenn ich ihn mitnehme z.B. auf den Campingplatz. Die Proberaumsituation ist eine andere.

: So richtig verstehe ich das immer noch nicht.

Warte ab. Spätestens morgen poste ich hier ein wenig aussagekräftiger.

Gruß
JürgiB

Re: Hallo Herr Kaiser,

: eine Frage an die Humbug-Mülleimer:

Zur Klarstellung: für obige Gesellschaft arbeite ich nicht!

: wie siehst denn mit einer Elektronik-Versicherung aus
: (daß die Klampfen und evtl. vorhandene Darmflöten nicht
: enthalten sind, is soweit klar)?
:
: Ich habe sowas in der
: Fiermah und die beeinhaltet doch sämtliche Schäden vom
: Kurzschluss über Einbruchdiebstahl bis zum Vandalismus
: (zählt da eigentlich Eigenvandalismus hinzu?).

Die epileptronischen Instrumente sind in solch einem Vertrag auf einer Tour oder im externen Proberaum sicherlich nicht versichert. Schau dir mal die Bedingungen an.

: Kann man doch mit Einzelaufstellung und Pauschal machen
: und kostet eigentlich nicht soooo viel.

Es gibt prinzipiell beides: Pauschaldeklaration oder Einzelaufstellung.

: Ist sowas nur standortgebunden?

I.d.R. ja. Richtige Instrumentenversicherungen gehen latürnich auf die Bedürfnisse eines Musikers, der tourt, ein.

Ciao
Jürgen

Re: Wie sieht das bei gebraucht gekauften Sachen aus ? / Hausratversicherung

: Ich habe zum Beispiel einen Verstärker, von dem ich keine Unterlagen besitze, die ausweisen könnten, dass er jemals mir gehört hat. Was kann man machen, damit so etwas auch versichert ist (in der eigenen Wohnung) ? Ein Foto ? Oder reichen Zeugen, also Mibewohner ?
:
: Basti


Grüß Dich Basti.

So, wie ich das noch kenne, schaut es so aus, daß Du eine Hausratversicherung brauchst.. die wird dann nach der qm²-Zahl Deiner Wohnung berechnet.

Sammlungen etc. muß man bei der Hausratversicherung extra (Zettel) angeben.

Ich hab' z.B. damals bei meiner Hausrat sämtliche CDs aufgelistet und noch Fotos von dem ganzen Stapel beigefügt, und der Außendienstmitarbeiter sieht ja sowas dann auch noch selbst.

Bei solchen Sachen wie Gitarren und generell Equipment: wenn keine Rechnung vorhanden oder halt gebraucht gekauft, dann immer die Teile abfotografieren, dazuschreiben: Baujahr, Kaufjahr, ungefährer Wiederbeschaffungswert, ungefährer Zeitwert. Und dann bei Muttern oder sonstwo lagern.

Als Zettel zusätzlich zur Hausratversicherung reicht dann erstmal ne Auflistung, was man alles an Equipment hat, und wie hoch der gesamte Wiederbschaffungswert wäre. Also wieviel der ganze Krempel wert ist, und ein oder zwei Fotos von dem ganzen Zeug mit dazulegen.

Daraufhin kann dann euer Versicherungsberater analysieren, ob sich dadurch eine Erhöhung der Versicherungssumme für euren gesamten Hausrat ergibt. Wenn ihr ansonsten eine eher normal eingerichtete Bude habt, dann kommt man mit der gesamten Versicherungssumme hin. Falls nicht, erhöht er die Versicherungssumme, wodurch sich dann freilich auch euer monatlicher Beitrag etwas erhöht, je nach Unternehmen.

Versichert sind Sachen, die temporär irgendwo rumstehen, auch in gewissen Grenzen, insofern sie sich in einem verschlossenen, nicht frei zugänglichem Raum befinden, als die Tat stattfand. Der Dieb muß die Tür dann aufbrechen, darf also nicht mit einem "richtigen" Schlüssel eindringen. Man muß also sehen, daß da was kaputtgemacht wurde, um an die Sachen zu gelangen, meinetwegen auch ein Fenster.

Aber das muß man dann in den jeweiliegn Versicherungs-AGB nachlesen, da steht das genau beschrieben.

Über die Hausratversicherung ist sogar Urlaubsgepäck etc. versichert, wenn es sich im Hotelzimmer (verschlossen, freilich) befand. Ich glaube, bis zu 20% der Hausratversicherungssumme, bin mir da aber nicht mehr sicher.

Über die Hausratversicherung ist auch sogar versichert, wenn euch jemand auf offener Straße ausraubt.. sowohl Bargeld (unbedingt die jweiligen Versicherungsbedingungen für den Hausrat (VHB) beachten, gibt da mehrere, VHB84, VHB92, evtl. mittlerweile noch eine neuere) als auch Schmuck etc., bis zu einer gewissen prozentualen Höhe der Versicehrungssumme.


Zum Hausrat gehören: die Einrichtung (Möbel, Teppiche, Gardinen, etc.), die Gebrauchsgüter (Geschirr, Besteck, Bettzeug, Bücher, elektr. Haushaltsgeräte, Foto- und optische Geräte, Hifi-Anlagen etc.), die Verbrauchsgüter (Nahrungs- und Genußmittel) sowie Bargeld, Wertsachen (Schmuck, Pelze, die echte Mona Lisa, etc. ;o))

Versicherungsschutz besteht zum einen in der Wohnung einschl. privat genutzter Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück (z.B. Garage.

Versicherungsschutz besteht auch bei privat genutzten Garagen in der Nähe des Versicherungsortes (also auch außerhalb des Grundstückes9.

Versichert sind auch z.B. Waschmaschine etc. in Räumen des Versicherungsortes, die von einem zusammen mit anderen genutzt werden.

Für Keller gibt's auch noch paar Bestimmungen, aber das lassen wir mal außen vor.

Wichtig ist immer, daß alles verschlossen ist, und auch auf Fenster etc. geachtet wird.

Beim Proberaum ist es freilich schwer.. müßte man mal fragen. Es gibt sicher einige Versicherungsunternehmen, die sowas gegen kleinen Aufpreis mitversichern, insofern man eine genaue Equipmentliste aufführt etc. ..

Einfach mal nachfragen.
Gruß, jacQui



Re: Wie sieht das bei gebraucht gekauften Sachen aus ? / Hausratversicherung

: So, wie ich das noch kenne, schaut es so aus, daß Du eine Hausratversicherung brauchst.. die wird dann nach der qm²-Zahl Deiner Wohnung berechnet.

Man geht heute davon aus, daß mit DM 1200,- pro qm der normale Haushalt gut versichert ist. Wenn diese Summe versichert ist, verzichtet der Versicherer auch auf die Unterversicherungsklausel. Die Versicherungssumme ist aber immer das Maß aller Dinge. Mehr als diese zahlt sie nach einem Totalschaden nicht.

: Sammlungen etc. muß man bei der Hausratversicherung extra (Zettel) angeben.

Vor allem, wenn es sich um wertvolle Sammlungen handelt.

: Ich hab' z.B. damals bei meiner Hausrat sämtliche CDs aufgelistet und noch Fotos von dem ganzen Stapel beigefügt, und der Außendienstmitarbeiter sieht ja sowas dann auch noch selbst.

Damit bist du auf der sicheren Seite. Das verlangt aber kein Versicherer mehr.

: Bei solchen Sachen wie Gitarren und generell Equipment: wenn keine Rechnung vorhanden oder halt gebraucht gekauft, dann immer die Teile abfotografieren, dazuschreiben: Baujahr, Kaufjahr, ungefährer Wiederbeschaffungswert, ungefährer Zeitwert. Und dann bei Muttern oder sonstwo lagern.

Sehr guter Tipp. Ein Wort zur Vorsicht. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Das heißt, du mußt den Neuwert versichern und kriegst nach dem Einbruch auch den Neuwert ersetzt. Der gute Einkäufer, der all seine Schätzchen für'n Appel und 'n Ei gekriegt hat,
muß den Wiederbeschaffungswert angeben, also Neuwert.

.....

: Über die Hausratversicherung ist auch sogar versichert, wenn euch jemand auf offener Straße ausraubt.. sowohl Bargeld (unbedingt die jweiligen Versicherungsbedingungen für den Hausrat (VHB) beachten, gibt da mehrere, VHB84, VHB92, evtl. mittlerweile noch eine neuere) als auch Schmuck etc., bis zu einer gewissen prozentualen Höhe der Versicehrungssumme.

VHB 92 ist aktuell.

: Zum Hausrat gehören:

kurz alles, was in den Möbelwagen kommt.

....

: Beim Proberaum ist es freilich schwer.. müßte man mal fragen. Es gibt sicher einige Versicherungsunternehmen, die sowas gegen kleinen Aufpreis mitversichern, insofern man eine genaue Equipmentliste aufführt etc. ..
:
: Einfach mal nachfragen.

Vergiß es. Vor allem die Idee mit dem kleinen Aufpreis. :-)

Trotzdem, guter Beitrag. Bist du vom Fach?

Gruß
Jürgen

Re: Wie sieht das bei gebraucht gekauften Sachen aus ? / Hausratversicherung

: : So, wie ich das noch kenne, schaut es so aus, daß Du eine Hausratversicherung brauchst.. die wird dann nach der qm²-Zahl Deiner Wohnung berechnet.
:
: Man geht heute davon aus, daß mit DM 1200,- pro qm der normale Haushalt gut versichert ist. Wenn diese Summe versichert ist, verzichtet der Versicherer auch auf die Unterversicherungsklausel. Die Versicherungssumme ist aber immer das Maß aller Dinge. Mehr als diese zahlt sie nach einem Totalschaden nicht.


Yep, wollte ich an sich noch dazu schreiben.. angenommen, eure Wohnung würde komplett abbrennen, und ihr müßtet jeden Nagel, der sich drin befand, neu besorgen, wieviel wäre eure Bude wert? - Daß immer noch die VHB92 aktuell sind: danke für die Info, bin da nicht mehr up to date :o)

1.200 DM / qm² stimmt dann.
Mag einem erstmal total viel vorkommen, aber wenn ich mir alleine meine Klamotten anschaue, und dann sogar bOOgie's Kleidung, obwohl er ja noch lange nicht so viel hat wie ich.. bis hin zum Mobiliar.. wenn man sich echt mal 'ne Liste macht: ist mehr, als man so allgemein denkt.

Nochmal was zum Unterversichungersverzicht (UVV, um es genauer zu erklären):
Die Versicherungssumme muß dem Versicherungswert der versicherten Sachen entsprechen, wenn der Versicherte im Schadensfall vermeiden will, daß ihm eine Unterversicherung angerechnet wird.

Will sagen: Der Versicehrer nimmt im Schadensfall keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn eine Mindest-Versicherungssumme von 1.200 DM / qm² vereinbart wird. Der UVV schützt den Versicehrten nicht, wenn der tatsächliche Schaden die vereinbarte Versicehrungssumme übersteigt, weil der tatsächliche Wert seines Hausrates höher als die vereinbarte Versicherungssumme ist.

Im Laufe der Zeit erhöht sich ja häufig der Wert des Hausrates (durch Zukäufe, Geschenke, evtl. Preissteigerungen bei div. Gegenständen)

Das kann ebenfalls zur Unterversicherung führen.
Das Schöne ist: je nach Versicherungsbedingungen wird prämienfrei zumeist ein zusätzlicher Vorsorgebeitrag bis zu 10% der Versicherungssumme gewährt, was bewirkt, daß eben kostenfrei eine bis zu 10 % höhere Versicherungssumme besteht.

Sollte man unterversichert sein, die vereinbarte Versicherungssumme also niedriger als der Versicherungswert ist, dann wird, wenn die UVV-Klausel nicht vereinbart worden ist, der ermittelte Entschädigungsbetrag im Verhältnis der Versicehrungssumme zum Versicherungswert gekürzt.

Formel, um es leichter auszudrücken:

Entschädigung bei Unterversicherung =

Ermittelter Entschädigungsbetrag x (Versicherungssumme + Vorsorgebetrag)
___________________________________________________________________________

Versicherungswert



: : Ich hab' z.B. damals bei meiner Hausrat sämtliche CDs aufgelistet und noch Fotos von dem ganzen Stapel beigefügt, und der Außendienstmitarbeiter sieht ja sowas dann auch noch selbst.
:
: Damit bist du auf der sicheren Seite. Das verlangt aber kein Versicherer mehr.


Klaro verlangen die Versicherer das nicht mehr, aber einige stellen sich immer gerne quer, wenn's um's Bezahlen geht.

Wenn man akribibisch - penibel irgendwelche Unterlagen beifügen kann, dann sind die im allgemeinen mit der Bearbeitung auch zügiger und generöser.




: : Bei solchen Sachen wie Gitarren und generell Equipment: wenn keine Rechnung vorhanden oder halt gebraucht gekauft, dann immer die Teile abfotografieren, dazuschreiben: Baujahr, Kaufjahr, ungefährer Wiederbeschaffungswert, ungefährer Zeitwert. Und dann bei Muttern oder sonstwo lagern.
:
: Sehr guter Tipp. Ein Wort zur Vorsicht. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Das heißt, du mußt den Neuwert versichern und kriegst nach dem Einbruch auch den Neuwert ersetzt. Der gute Einkäufer, der all seine Schätzchen für'n Appel und 'n Ei gekriegt hat,
: muß den Wiederbeschaffungswert angeben, also Neuwert.


Ich wollte jetzt nicht zu viel verwirren, aber okay, geh' ich auch noch auf Neuwert und den gemeinen Wert ein :o)

Sicherlich, was weg ist, ist weg.
Bei Einbruchdiebstahl, wenn jemand was klaut, dann muß man dem Versicehrer sagen können, wie hoch der Wiederbeschaffungswert, also Neuwert für das geklaute Teil ist.

Nun konstruier' ich mal 'nen Beispiel.
bOOgie hat die ganze Bude voll mit Musikequipment, und ich krieg' die Krise, so daß er die für ihn unwichtigsten Sachen in den Keller tun muß.

Zufälligerweise tut er zwei genau baugleiche und an sich kostengleiche Bodengeräte (Tretminen) mit in den Keller. Der einzige Unterschied zwischen den beiden ist: Tretmine 1 ist voll funktionstüchtig, Tretmine 2: ist nicht mehr funktionstüchtig, hat aber noch irgendwelche gut brauchbaren Einzelteile in ihrem Innenleben, so daß man sie mal für Tretmine 1 ausschlachten könnte oder so.

Wenn jetzt die beiden Bodengeräte durch irgendeinen Versicherungsfall beschädigt (Feuer, Wasser, etc.) oder abhanden (Einbruch) kommen, so setzt der Versicherer bei Bodengerät 1 den Wiederbeschaffungswert an, da das Teil voll funktionstüchtig war. Bei Bodengerät 2 aber setzt er den sogenannten "gemeinen Wert" an.

Der gemeine Wet wird bei den Sachen herasngezogen, die im Haushalt des Versicherten für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind. Versicherungswert ist dann der für den Versicherten theoretisch erzielbare Verkaufspreis für das Teil (= Gemeiner Wert).



: : Beim Proberaum ist es freilich schwer.. müßte man mal fragen. Es gibt sicher einige Versicherungsunternehmen, die sowas gegen kleinen Aufpreis mitversichern, insofern man eine genaue Equipmentliste aufführt etc. ..
: :
: : Einfach mal nachfragen.
:
: Vergiß es. Vor allem die Idee mit dem kleinen Aufpreis. :-)


Naja, das mit dem "kleinen Aufpreis" käme immer drauf an, wo das Gebäude liegt, und wofür es noch allgemein genutzt wird.. ich würd' echt nachfragen.

Meistens sind's die fettesten Versicherungsunternehmen, die sowas mitversichern würden. Die haben dann aber auch die höchsten Prämien. Ich erinnere mich da an Allianz, die wirklich recht unproblematisch bezahlt; aber dafür haben die auch 'ne salzigere Prämie als die günstigsten Versicherer.

bOOgie erzählte mir vorhin, daß ein Versicherer mal zahlte, als in einen Proberaum die Sachen einbruchsmäßig rausgeklaut wurden. Wurde über die Hausrat einer der Mucker abgerechent, mit dem Argument: "Equipment steht ja sonst im Keller meiner Eltern, aber da können wir nicht musizieren; wir wollten auch nur eine Transportmöglichkeit für unser Equipment (also Wagen) besorgen, sind gestern Nacht weg, wollten am Morgen drauf wieder rein in den Proberaum und haben dann festgestellt, daß in dieser kurzen Zeitspanne das Zeug geklaut wurde."

Naja, ich denke, da war die Versicherung sehr generös, bzw. ich nehme mla an, daß die Eltern ansonsten gute Verträge bei dem Unternehmen hatten, und die es sich nicht mit lange und treu zahlenden Kunden verscherzen wollen...

Wie gesagt: die Versicherer entscheiden gern von Fall zu Fall, schauen sich den generellen Schadenverlauf in der Mitgliedsakte an, befragen vielleicht auch den zuständigen Außendienstmitarbeiter, und je nachdem drücken sie auch mal ein oder zwei Augen zu oder eben auch nicht.



: Trotzdem, guter Beitrag. Bist du vom Fach?
:
: Gruß
: Jürgen

Ich war vom Fach :o) ..mittlerweile verbiege ich ja Pixel.

Ciao & alles Gute,
jacQui

PS: Bussi armer TomTom :-(