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(Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Versteuerung des Bandeinkommens:
Eine Band ist ja, soweit nichts anderes explizit geregelt wurde, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Für die Versteuerung der Einnahmen heißt das letzlich, dass jedes Bandmitglied a) einen gleich hohen Anteil oder b) einen vertraglich festgelegten Anteil des Gewinns erhält und somit versteuern muss. Soweit richtig?
Meine Frage ist nun: Wenn nun, z.B. zum 1.07., eine Person dazukommt, kann man dann einfach vertraglich festhalten, dass für diese Person nur der Gewinn der zweiten Jahreshälfte relevant ist?

Vielen Dank
Oli

Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR

Hallo!

Meine Frage ist nun: Wenn nun, z.B. zum 1.07., eine Person dazukommt, kann man dann einfach vertraglich festhalten, dass für diese Person nur der Gewinn der zweiten Jahreshälfte relevant ist?

Ja.

Man kann auch vertraglich festhalten, dass der Schlagzeuger immer nur die halbe Gage bekommt. Oder alles andere. Muss halt beschlossen und dokumentiert werden.

Trotzdem die klassische, kritische Frage hinterher: Verdient Ihr mit der Band bei Gegenrechnen aller Kosten oder versucht Ihr gar, negatives Einkommen zu generieren?

Gruß

erniecaster

Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR

: Trotzdem die klassische, kritische Frage hinterher: Verdient Ihr mit der Band bei Gegenrechnen aller Kosten oder versucht Ihr gar, negatives Einkommen zu generieren?

Also, ich komm ziemlich 0 auf 0 raus, und das nicht nur beim Finanzamt, hängt aber auch damit zusammen, dass wir nur noch Konzerte spielen, die echt Spaß versprechen und ich immer min. 50km fahren muss.

Christian

Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR

Hallo!

Also, ich komm ziemlich 0 auf 0 raus, und das nicht nur beim Finanzamt, hängt aber auch damit zusammen, dass wir nur noch Konzerte spielen, die echt Spaß versprechen und ich immer min. 50km fahren muss.

Wenn Du alle Kosten addierst wie Saiten, Plektren, Ersatzteile, Kabel, Probenraummiete, Fahrt zur Probe und retour, Fahrt zum Gig und retour etc. und dann bei Null rauskommst, ist das schon eine ganz ordendliche Vergütung und Ihr scheint nicht allzu selten zu spielen.

Gruß

erniecaster

Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR

: Wenn Du alle Kosten addierst wie Saiten, Plektren, Ersatzteile, Kabel, Probenraummiete, Fahrt zur Probe und retour, Fahrt zum Gig und retour etc. und dann bei Null rauskommst, ist das schon eine ganz ordendliche Vergütung und Ihr scheint nicht allzu selten zu spielen.
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: Gruß
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: erniecaster

Öh... ja, also was heißt allzu selten... Wenn man's mittelt, dann haben wir so alle zwei Monate 'nen Gig. Alle zwei Wochen wird geprobt, das macht dann (bei 200km Fahrt zur Probe plus der Fahrt zum Gig) im Schnitt 35 EUR im Monat. Plus die Saiten, und den ganzen anderen Krams haut das dann gerade so hin. Der Proberaum gehört dem Sänger, kostet also nix (ist ein altes Sarglager seines Vater, groovy nicht wahr...?!).

In den letzten Jahren waren meistens ein paar Gigs mehr, aber dafür habe ich da auch jedes Jahr eine größere Anschaffung gemacht. Schön wär's, wenn ich mir Unterricht wieder leisten könnte, aber dafür reichts dann doch nicht bzw. fehlt mir momentan die Zeit.

Obwohl - und damit zurück zum Thema - den könnte man dann steuerlich auf jeden Fall absetzen :-) Übrigens, wir hatten den Fall, dass ein Mitmusiker seitens seines Arbeitgebers nicht in der GbR eintreten durfe (warum genau habe ich bis heute nicht verstanden, angeblich wegen gesamtschuldnerischer Haftung) und der ist jetzt bei uns Minijobber mit variablem Lohn, hat Anrecht auf ein Klo und fließend Wasser zum Händewaschen! Du bist Deutschland :-)

Christian

Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR

Hallo!

Du bist ja lustig.

Übrigens, wir hatten den Fall, dass ein Mitmusiker seitens seines Arbeitgebers nicht in der GbR eintreten durfe (warum genau habe ich bis heute nicht verstanden, angeblich wegen gesamtschuldnerischer Haftung) und der ist jetzt bei uns Minijobber mit variablem Lohn, hat Anrecht auf ein Klo und fließend Wasser zum Händewaschen! Du bist Deutschland :-)

Diese Geschichte mag ich so nicht ganz glauben. Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer meiner Ansicht nach nur dann verbieten, etwas während seiner Freizeit zu tun, wenn er damit in ein Konkurrenzverhältnis tritt oder die Freizeit nicht zur Erholung nutzt. Das Spielen in einer Band bei einem Gig alle zwei Monaten geht den Arbeitgeber nichts an. Und auch die Haftung ist irrelevant.

Ich finde es wirklich drollig, dass Du Dir bei der ganz klaren Zielstellung Hobby so viele Gedanken um Steuern und Arbeitgeberzustimmung machst. Tja, Du schreibst ja "Du bist Deutschland".

Gruß

erniecaster

Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR

Hallo Matthias!

:
: Diese Geschichte mag ich so nicht ganz glauben. Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer meiner Ansicht nach nur dann verbieten, etwas während seiner Freizeit zu tun, wenn er damit in ein Konkurrenzverhältnis tritt oder die Freizeit nicht zur Erholung nutzt. Das Spielen in einer Band bei einem Gig alle zwei Monaten geht den Arbeitgeber nichts an. Und auch die Haftung ist irrelevant.
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Wenn ich mir überlege, was mein Ex-Chef alles abgezogen hat, glaube ich alles. Solange es genug Leute da draußen gibt, die andere skrupellos ausbeuten und permanent mit Kündigung winken, Dir etwas von Respekt, Werten und Tradition erzählen wollen, und dabei nachts noch ruhig schlafen können, so lange glaube ich alles. Mein Glück war/ist, dass ich noch jung genug bin und einfach gekündigt habe, dass sieht bei einigen älteren Semestern aber nicht so dolle aus, gerade in der Branche.
Meinen Chef haben solch lustige Sachen wie Tarfiverträge, Arbeitsrecht etc.pp. herzlich wenig interessiert und das ist heute nicht anders.
Aber so ist es halt, oben sind eben meist nicht die, die das was sie tun besonders gut können, sondern diejenigen, die skrupellos genug sind. Wobei die Skrupellosigkeit sollten sie dann doch wieder gut können...

Mach's gut!

Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR

Hallo Ernie,

. Das Spielen in einer Band bei einem Gig alle zwei Monaten geht den Arbeitgeber nichts an.

Das stimmt so nicht ganz. Der Arbeitgeber hat ein Anrecht auf die uneingeschränkte Arbeitskraft. Leider ist das Bild eines Musikers bei manchen Leuten das eines dieNächtedurchsaufendenChaoten. Vor diesem Hintergrund könnte er Dir durchaus den Gig am Vorabend eines Arbeitstages verbieten.
Aus diesem Grund habe z.B. einen Job bei einem Möbelhaus nicht bekommen.

Gruß Waufel

Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR

Hallo Christian,

mit ca. 6 Gigs im Jahr müßt ihr richtig gute Gagen haben, um alle Kosten wirklich zu decken. ;-)) Die Kostenlatte liegt, bei ganz genauer Betrachtung, verdammt hoch.
Ihr habt da sicherlich einige Kostenfaktoren vergessen. ;-)

Ich glaube von uns hier schafft es keiner wirklich die Kosten zu decken. Es sei denn, er ist als Alleinunterhalter/Tanzmucker 25 Wochenenden unterwegs.

Gruß Waufel

Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR

Lieber Waufel,

Widerspruch, jedenfalls teilweise.

Sicherlich könnte jemand auf die Idee kommen, dass Mucken die Arbeitskraft schwächt und Dich deshalb nicht einstellen. Kein Problem für ihn. Dem Arbeitnehmer aber einen Gig zu verbieten, dürfte schwierig werden - es sei denn, Du spielst im T-Shirt Deines Arbeitgebers bei der Konkurrenz, Sekten, Radikalen etc.

Manchmal es ist klüger zu schweigen. Das gilt vor allem gegenüber Arbeitgebern...

Gruß

erniecaster

Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR

Hallo Waufel,

jetzt mal mit Augenmaß: Grundsätzlich kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Hobby nicht verbieten, sofern es seine Arbeitsleistung nicht beeinträchtigt.

Wenn einer alle 14 Tage am Schreibtisch einpennt, ist es egal, ob es am Fernsehkonsum oder am Hobby liegt.

So sehr schwierig ist die Abgrenzung eigentlich nicht.

Gruß

erniecaster

Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR

:Tach,

...und dann über die Stellenanzeigen schreiben: Arbeiten wie im Paradies!
(kein Witz, war so...)
Oder, original so gelesen: Suche Angestellte, für die 70 Stunden/Woche keine Belastung darstellt.

Oder, auch gern genommen: Klar kannst du regelmäßig auftreten und dafür auch mal Samstage freihaben, sicher, warum nicht, kein Problem.
-geht dann halt im Einzelfall jedesmal nicht und mit der Androhung einer Abmahnung Hand in Hand.

Es ist eben ein Arbeitgebermarkt. Es gibt genug, die auf deinen Job warten. Wird jedenfalls gern gesagt, hilft aber auch nix, wenn man den Job braucht, ist man erpressbar. Mien Ex-Arbeitgeber hatte viele lustige Klauseln im Arbeitsvertrag, aber wehrste dich, biste weg. So oder so. Also: Schlucken und das Beste hoffen. Oder kündigen.

Naja.

Immerhin scheint die Sonne, der Frühling beginnt auch hier in den Bergen und eigentlich is ja alles nich so schlimm.

Beste Grüße!
Jab

PS: Jetzt is alles viel besser!

Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR

: Diese Geschichte mag ich so nicht ganz glauben. Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer meiner Ansicht nach nur dann verbieten, etwas während seiner Freizeit zu tun, wenn er damit in ein Konkurrenzverhältnis tritt oder die Freizeit nicht zur Erholung nutzt. Das Spielen in einer Band bei einem Gig alle zwei Monaten geht den Arbeitgeber nichts an. Und auch die Haftung ist irrelevant.

Hallo nochmal,

ich bin ziemlich im Unistress, deshalb komm ich nicht so schnell zum antworten. Also, nur um das klarzustellen:

Das Argument des Arbeitgebers war die gesamtschuldnerische Haftung in der GbR, nicht was der Typ so in seiner Freizeit machte. Bei der GbR sei es so, dass im Falle eines Anspruchs an ein Mitglied der GbR seitens des "Gläubigers" (also demjenigen, der's Geld zu gut hat :-)) JEDES BELIEBIGE ANDERE Mitglied zur Begleichung des Anspruchs herangezogen werden kann. Uff, was ein Satz... soll heißen, wenn einer von uns den Laden abgebrannt hat, darf der Veranstalter bei jedem aus der GbR, wo gerade was zu holen ist, zulangen... Mir war das bis dato so auch nicht bewußt, bzw. bin ich davon auch immer noch nicht überzeugt, aber mir soll's letztendlich egal sein, wir haben's dann halt anders geregelt.

Naja, vielleicht wird es verständlicher, wenn ich sage, es handelte sich beim Arbeitgeber um eine Bank, evlt. waren die deshalb so paranoid.

Und Schluss jetzt mit der Diskussion über meine Gage! Ich mach Musigg aus Spass unn wenn's grad so langt, ei umso besser ;-) !

ein gestresster, weil Diplomarbeit aufschreibender
Christian


Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR

Hallo!

Sobald Du mit einem weiteren Menschen z.B. nur Zigaretten holen gehst, bist Du rechtlich schon ganz nah an einer GbR. Faktisch schließen wir laufend Verträge, gründen und beenden GbRs etc. Es ist gar nicht gesund, sich darüber so viele Gedanken zu machen.

Es gibt hier ganz offensichtlich jede Menge Mythen und Legenden zu Steuern und Gesellschaftsrecht im Rahmen einer Band. Dabei ist alles, was man wirklich braucht, ein Stück Papier und ein Schuhkarton. Auf das Stück Papier schreibt man alles auf, was an Geld rein- und rausgeht. In den Schuhkarton kommen alle Belege. Am Ende des Jahres rechnet man aus, was rein und was rausging und stellt sehr schnell fest, dass man kein Geld verdient hat. Papier in den Karton, Karton in die Ecke. Fertig. Für jedes Jahr ein neues Stück Papier und einen neuen Karton anlegen.

Für 90% aller Hobby-Musiker ist alles andere nicht interessant.

Gruß

erniecaster