Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR


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Beitrag von Spookymulder vom April 28. 2008 um 16:13:26:

Als Antwort zu: Re: (Recht) Versteuerung von Einnahmen // Eintritt in GbR geschrieben von erniecaster am April 28. 2008 um 08:36:10:

: Diese Geschichte mag ich so nicht ganz glauben. Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer meiner Ansicht nach nur dann verbieten, etwas während seiner Freizeit zu tun, wenn er damit in ein Konkurrenzverhältnis tritt oder die Freizeit nicht zur Erholung nutzt. Das Spielen in einer Band bei einem Gig alle zwei Monaten geht den Arbeitgeber nichts an. Und auch die Haftung ist irrelevant.

Hallo nochmal,

ich bin ziemlich im Unistress, deshalb komm ich nicht so schnell zum antworten. Also, nur um das klarzustellen:

Das Argument des Arbeitgebers war die gesamtschuldnerische Haftung in der GbR, nicht was der Typ so in seiner Freizeit machte. Bei der GbR sei es so, dass im Falle eines Anspruchs an ein Mitglied der GbR seitens des "Gläubigers" (also demjenigen, der's Geld zu gut hat :-)) JEDES BELIEBIGE ANDERE Mitglied zur Begleichung des Anspruchs herangezogen werden kann. Uff, was ein Satz... soll heißen, wenn einer von uns den Laden abgebrannt hat, darf der Veranstalter bei jedem aus der GbR, wo gerade was zu holen ist, zulangen... Mir war das bis dato so auch nicht bewußt, bzw. bin ich davon auch immer noch nicht überzeugt, aber mir soll's letztendlich egal sein, wir haben's dann halt anders geregelt.

Naja, vielleicht wird es verständlicher, wenn ich sage, es handelte sich beim Arbeitgeber um eine Bank, evlt. waren die deshalb so paranoid.

Und Schluss jetzt mit der Diskussion über meine Gage! Ich mach Musigg aus Spass unn wenn's grad so langt, ei umso besser ;-) !

ein gestresster, weil Diplomarbeit aufschreibender
Christian




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