(Gehörschutz) Ein Anfang?


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Beitrag von Der Felix vom Oktober 12. 2002 um 16:28:21:

Moin.

Jetzt mal aus x-ter Hand, aber trotzdem scheint's "in Echt" zu stimmen:

"ich habe gerade eine Meldung in der "Versicherungswirtschaft" gelesen, die zu den Diskussionen der letzten Ausgaben passt:
„Konzert-Veranstalter haftet für Hörschäden: 4.602 Euro Schmerzensgeld sprach das OLG Koblenz (Az. 5U1324/00) kürzlich einer Klägerin zu, die bei einem Popkonzert über 90 Minuten lang einem unzulässig hohen Lärmpegel von bis zu 104 Dezibel ausgesetzt war und eine Innenohrschädigung erlitt.“"

Ist doch ein Anfang, oder? Kann man natürlich geteilter Meinung drüber sein, ob nun der Konsument selbst die Verantwortung für seine Lauscher übernehmen soll. Andererseits kann man imho von niemandem Erwarten, daß er vorher weiß, daß er gesundheitsschädigenden Lautstärken ausgesetzt werden wird.
Wieauchimmer, die Verantwortung sollte jedenfalls nicht nur beim Zuschauer sondern auch beim Veranstalter liegen. Ist bei Freizeitparks nicht anders.

Rock'n'Roll!
Felix


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