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Frage zum Fernabsatzgesetz

Hallo.

Auf der Suche nach Erhellung zu dem Thema bin ich im Archiv bereits über einen Link gestolpert - will aber doch nochmal um sicher zu gehn nachfragen.

Also angenommen ich bestelle mir jetzt beim Onkel Thomann oder sonst einem Versandhandel mit Agb einen Amp - packe den zu Hause aus, plug & play, und bekomme augenblicklich akuten Ohrenkrebs, meine Haare fallen aus, und der Amp klingt insgesamt scheisse.

Neben der berechtigten Frage die nun auftaucht "Warum hast du das Ding nicht mal irgendwo angespielt?" ("Weil das ne exotische Kiste ist die es nicht überall rumstehend gibt und ich nicht 600 km fahren werde zum anspielen")...

Wie sieht das aus, kann ich den Amp jetzt fein säuberlich wieder einpacken (in den Agb steht nämlich nur in originalverpackung, von ungeöffnet ist aber nicht die rede?) und zurück gehen lassen, ohne daß irgend ein Mangel (außer scheisse sein) vorhanden ist? Wie hoch ist die Gefahr daß dann großes Hick-Hack losgeht?

Danke & Tschüss

Re: Frage zum Fernabsatzgesetz

Hallo!

: Wie sieht das aus, kann ich den Amp jetzt fein säuberlich wieder einpacken (in den Agb steht nämlich nur in originalverpackung, von ungeöffnet ist aber nicht die rede?) und zurück gehen lassen, ohne daß irgend ein Mangel (außer scheisse sein) vorhanden ist? Wie hoch ist die Gefahr daß dann großes Hick-Hack losgeht?

Das Fernabfragegesetz sagt, daß der Anbieter in diesem Fall die Ware anstandslos zurücknehmen muß. In meinem Bekanntenkreis gibt es da unterschiedliche Erfahrungen, die Großen halten sich zumeist dran. Klar kann man wohl auch mal bei Thomann an dem Punkt schlechte Erfahrungen machen, aber wenn Du die Ware wirklich nur mit sauberen Fingern anfaßt, die Originalverpackung nur geöffnet, aber nicht beschädigt ist, dann sollte das gehen.

Selber schon so erlebt. Hat geklappt.

Liebe Grüße, Ölfuss