Liebe Gemeinde!
Bei meinen Gigs achte ich aus Überzeugung darauf, dass der GEMA-Boden anständig ausgefüllt ist. Was anschließend damit passiert, ist ja immer eine andere Sache...
Mal angenommen, eine Band nimmt nun eine CD mit 15 Fremdkompositionen auf, alle bei der GEMA angemeldet. Alle Songs werden natürlich fröhlich neu arrangiert, weil entweder die Besetzung nicht stimmt, die Bandmitglieder die Originale nicht zu 100 % so nachspielen können oder weil die Beteiligten einfach Lust haben, den Songs einen eigenen Stempel aufzudrücken. Die CD soll in 1.000 Stück produziert werden.
Jetzt mal meine Fragen:
1. Darf eine Band ohne Rücksprache mit den Rechtsinhabern die Songs verändern?
2. Was kostet der Spaß mit der GEMA?
3. Wenn es keine 1.000 sondern nur 50 CDs werden und die auch noch an Freunde/Verwandte verschenkt werden, kostet das dann auch GEMA? Der Spruch von wegen Kläger/Richter ist mir ja bekannt, ich möchte nur wissen, ob es theoretisch was kostet.
Gruß
Matthias
Übersicht
- GEMA und Urheberrecht - gestartet von Matthias 3. Oktober 2003 um 17:59h
- Re: GEMA und Urheberrecht
- von
Olli
am 3. Oktober 2003 um 19:06
- Re: GEMA und Urheberrecht
- von
Reini
am 3. Oktober 2003 um 18:32
- Re: GEMA und Urheberrecht
- von
Olli
am 3. Oktober 2003 um 19:06
: 1. Darf eine Band ohne Rücksprache mit den Rechtsinhabern die Songs verändern?
Natürlich darfst Du die Songs ohne Rücksprache verändern. Dies gilt allerdings nur, wenn diese nicht öffentlich aufgeführt oder anderweitig (CD-Produktion) verwertet werden.
§23 UHG sagt dazu nämlich folgendes:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. [...]
: 2. Was kostet der Spaß mit der GEMA?
Kann ich Dir leider nichts zu sagen.
: 3. Wenn es keine 1.000 sondern nur 50 CDs werden und die auch noch an Freunde/Verwandte verschenkt werden, kostet das dann auch GEMA? Der Spruch von wegen Kläger/Richter ist mir ja bekannt, ich möchte nur wissen, ob es theoretisch was kostet.
Nein, laut §53 UHG ist eine Vervielfältigung zu privaten Zwecken und die Weitergabe der vervielfältigten Sachen an Freunde und Bekannte zulässig, sofern sie unentgeldlich ist.
Ich hoffe ich konnte Dir für's erste mal etwas weiterhelfen. Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr. Und vielleicht springt hier ja noch der ein oder andere Jura-Crack, der Dir noch genaueres zu dem Thema erläutern kann.
Greetz
Reini
Natürlich darfst Du die Songs ohne Rücksprache verändern. Dies gilt allerdings nur, wenn diese nicht öffentlich aufgeführt oder anderweitig (CD-Produktion) verwertet werden.
§23 UHG sagt dazu nämlich folgendes:
Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen des Werkes dürfen nur mit Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden. [...]
: 2. Was kostet der Spaß mit der GEMA?
Kann ich Dir leider nichts zu sagen.
: 3. Wenn es keine 1.000 sondern nur 50 CDs werden und die auch noch an Freunde/Verwandte verschenkt werden, kostet das dann auch GEMA? Der Spruch von wegen Kläger/Richter ist mir ja bekannt, ich möchte nur wissen, ob es theoretisch was kostet.
Nein, laut §53 UHG ist eine Vervielfältigung zu privaten Zwecken und die Weitergabe der vervielfältigten Sachen an Freunde und Bekannte zulässig, sofern sie unentgeldlich ist.
Ich hoffe ich konnte Dir für's erste mal etwas weiterhelfen. Alle Angaben sind natürlich ohne Gewähr. Und vielleicht springt hier ja noch der ein oder andere Jura-Crack, der Dir noch genaueres zu dem Thema erläutern kann.
Greetz
Reini
Hi Matthias !
: 1. Darf eine Band ohne Rücksprache mit den Rechtsinhabern die Songs verändern?
Nein, Du braucht die Erlaubnis. Am besten beim zuständigen Verlag nachfragen. Meiner Band haben sie aber mal eine veränderte Coverversion abgesägt.
: 2. Was kostet der Spaß mit der GEMA?
Soweit ich es in Erinnerung habe, kostet der GEMA-Spaß normalerweise ca. 10% vom Verkaufspreis. Du kannst mich aber mal per PM fragen. Dann kann ich Dir genaueres sagen bzw. es abklären.
: 3. Wenn es keine 1.000 sondern nur 50 CDs werden und die auch noch an Freunde/Verwandte verschenkt werden, kostet das dann auch GEMA? Der Spruch von wegen Kläger/Richter ist mir ja bekannt, ich möchte nur wissen, ob es theoretisch was kostet.
Ja, ist wurscht weil öffentlich gemacht, bla bla.
Schönen Gruß, Olli
: 1. Darf eine Band ohne Rücksprache mit den Rechtsinhabern die Songs verändern?
Nein, Du braucht die Erlaubnis. Am besten beim zuständigen Verlag nachfragen. Meiner Band haben sie aber mal eine veränderte Coverversion abgesägt.
: 2. Was kostet der Spaß mit der GEMA?
Soweit ich es in Erinnerung habe, kostet der GEMA-Spaß normalerweise ca. 10% vom Verkaufspreis. Du kannst mich aber mal per PM fragen. Dann kann ich Dir genaueres sagen bzw. es abklären.
: 3. Wenn es keine 1.000 sondern nur 50 CDs werden und die auch noch an Freunde/Verwandte verschenkt werden, kostet das dann auch GEMA? Der Spruch von wegen Kläger/Richter ist mir ja bekannt, ich möchte nur wissen, ob es theoretisch was kostet.
Ja, ist wurscht weil öffentlich gemacht, bla bla.
Schönen Gruß, Olli