Hallo liebe Festgemeinde,
möglicherweise ist meine Nachfrage eine hier schonmal gemähte Wiese;dann wäre ich für einen Hinweis auf die Fundstelle im Archiv dankbar.
Wie stehen die (musikurheber-)rechtlich beschlagenen Menschen hier dazu, auf einer eigenen Band-website einen direkten Link zu "you tube" zu plazieren, wo dann u.a. auch von der Band live gespielte Coversongs zu sehen sind ?
Daß ohne GEMA-Anmeldung und (imho recht happige..)Gebührenfälligkeit das direkte Einstellen von Videos auf der eigenen site nicht ohne Ärger geht, ist bekannt bzw. haben hiesige Kollegen bereits leidvoll erfahren müssen.
Greift der lange Tentakelarm der GEMA aber auch, wenn ich auf das YT-video (mit "Gerichtsstand USA") nur hinweise oder aber einen link setze?
Danke für Eure Feedbacks,
teleman