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(Sonstiges) Band-Website mit link auf yt-videos + die GEMA ???

Hallo liebe Festgemeinde,

möglicherweise ist meine Nachfrage eine hier schonmal gemähte Wiese;dann wäre ich für einen Hinweis auf die Fundstelle im Archiv dankbar.

Wie stehen die (musikurheber-)rechtlich beschlagenen Menschen hier dazu, auf einer eigenen Band-website  einen direkten Link zu "you tube" zu plazieren, wo dann u.a. auch von der  Band live gespielte Coversongs zu sehen sind ?

Daß  ohne GEMA-Anmeldung und (imho recht happige..)Gebührenfälligkeit das direkte Einstellen von Videos auf der eigenen site nicht ohne Ärger geht, ist bekannt bzw. haben hiesige Kollegen bereits leidvoll erfahren müssen.

Greift der lange Tentakelarm der GEMA aber auch, wenn ich auf das YT-video (mit "Gerichtsstand USA") nur hinweise oder aber einen link setze?

Danke für Eure Feedbacks,

teleman


Re: (Sonstiges) Band-Website mit link auf yt-videos + die GEMA ???

hi telemann

man sieht doch immer wieder auf websites einen ähnlichen text wie unten.

wenn ihr selbigen auf eurer seite bringt, müsste das eigentlich reichen.

gruß hayman

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Re: (Sonstiges) Band-Website mit link auf yt-videos + die GEMA ???

Moin,

: man sieht doch immer wieder auf websites einen ähnlichen text wie unten.

dieser besagte Text dürfte der Preisträger sein, wenn es darum geht, eine größtmögliche Web-Verbreitung bei gleichzeitiger inhaltlicher Irrelevanz zu erreichen. Will sagen: der Text steht zwar an unglaublich vielen Stellen, ist aber blühender Unfug.
Mal ganz davon abgesehen, dass das genannte Urteil niemals rechtskräftig geworden ist, weil die Parteien sich aussergerichtlich geeinigt haben.

Genaueres dazu kann man hier nachlesen.

Keer rockin'
Friedlieb


Re: (Sonstiges) Band-Website mit link auf yt-videos + die GEMA ???

: Moin,
: : man sieht doch immer wieder auf websites einen ähnlichen text wie unten.
: dieser besagte Text dürfte der Preisträger sein, wenn es darum geht, eine größtmögliche Web-Verbreitung bei gleichzeitiger inhaltlicher Irrelevanz zu erreichen. Will sagen: der Text steht zwar an unglaublich vielen Stellen, ist aber blühender Unfug.
: Mal ganz davon abgesehen, dass das genannte Urteil niemals rechtskräftig geworden ist, weil die Parteien sich aussergerichtlich geeinigt haben.
: Genaueres dazu kann man hier nachlesen.
: Keer rockin'
: Friedlieb

Hallo Hayman + Friedlieb,

danke für Eure Einschätzungen bzw. Klarstellungen.

D.h. als Fazit: laß es sein, oder?

Der Verweis auf die yt-videos soll natürlich für Veranstalter als Orientierung zur Mucke der von ihm evtl. zu verpflichtenden Band dienen und für potientielle Konzertbesucher als appetizer. Da kommt es irgendwie nicht ganz so überzeugend rüber, wenn man sich als Band vehement von den eigenen Machwerken abgrenzt.....

Nur nochmal nachgefragt: daß der (rechtliche + tatsächliche)Standort der you tube-company in USA liegt, hat in diesem Zusammenhang keine vor dem GEMA-Zugriff schützende Wirkung ???

Schönen Sonntach,

teleman