Hallo Leute,
ich hab eine Frage an die Experten:
1) wie oft darf der Händler ein defektes Gerät reparieren?
2) wer bezahlt die Transportkosten dafür?
3) wann kann ich vom Vertrag zurücktreten?
hintergrund der Geschichte ist, dass ich mir im letzten Herbst einen Line6 Spider gekauft habe (den neuen Spider Valve 112 Combo) und zwar bestellt bei einem Händler in Süddeutschland. Ich wohne in Köln. Ich hatte einen Monat Rückgaberecht und der Preis war günstig. Ich war mit dem Sound nicht wirklich so zufrieden, hab ihn aber trotzdem behalten, weil ich die Rücksendung hätte bezahlen müssen, mindestens 25 Euronen!
Dann fiel er beim Spielen plötzlich komplett aus, sagte keinen Ton mehr, alle Lampen aus. Hat etwas gedauert, bis wir dahinterkamen, dass die Sicherung durchgebrannt war. Naja, kann mal passieren, neue Sicherung besorgt und er lief wieder.
Das wiederholte sich aber dann immer öfter, bis die Sicherung sofort nach dem Einschalten durchbrannte!
Der Händler sagte, ich muss den Verstärker auf meine Kosten zurück schicken (ist das überhaupt rechtens?) und er würde dann eingeschickt und repariert, weil ja noch Garantie drauf ist. Abholen wollte er ihn nicht bei mir *grrr*
Na gut, ich musste in den sauren Apfel beissen und den Amp verschicken. Er kam dann nach genau 7 Wochen (!) wieder. Angeblich ein defekter Ausgangsübertäger (was immer das auch ist) den sie wohl getauscht haben.
Das ist jetzt 3 Wochen her und jetzt ist die Sicherung schon wieder mehrmals raus geflogen!
Der Händler will ihn wieder einschicken, aber ich zahle dann nochmal 25 EUros und muss wieder wochenlang auf einen Amp verzichten. Die Jungs in der Band sind total genervt, weil ich keinen Ersatzamp habe. Der andere Gitarrist hat seit Jahren einen Fender Blues Deluxe und noch nie Probleme damit. Ausserdem klingt der viel druckvoller als mein Spider Valve. Am liebsten hätte ich einen anderen Amp, z.B. einen Fender HotRod.
Kann ich jetzt irgendwie vom Vertrag zurücktreten oder so? Zahlt mir der Händler das Geld zurück oder kann ich bei ihm einen anderen Amp kaufen? Wer übernimmt dann die Transportkosten?
Wenn ich den Amp jetzt zurückschicke wegen der Garantie, dann soll ich wieder die Transportkosten zahlen, dafür hat mir der Händler eine Schutzhülle versprochen. Die kann er behalten, was soll ich damit?
Hat einer von euch eine Idee, wie ich am besten aus der Nummer rauskomme?
Danke fürs Lesen des langen Textes!
Sven
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- (Amps) Spider Valve Totalausfall - gestartet von Manic-Guitar 31. Januar 2008 um 14:14h
- Re: (Amps) Spider Valve Totalausfall
- von
the stooge
am 1. Februar 2008 um 12:16
- Re: (Amps) Spider Valve Totalausfall
- von
Joe Blob
am 31. Januar 2008 um 18:10
- Re: (Amps) Spider Valve Totalausfall
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Deep4
am 31. Januar 2008 um 17:04
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schocka
am 31. Januar 2008 um 14:37
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Manic-Guitar
am 31. Januar 2008 um 16:42
- Re: (Amps) Spider Valve Totalausfall
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Jonas
am 31. Januar 2008 um 18:17
- Re: (Amps) Spider Valve Totalausfall
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Manic-Guitar
am 1. Februar 2008 um 01:50
- Re: (Amps) Spider Valve Totalausfall
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Manic-Guitar
am 1. Februar 2008 um 01:50
- Re: (Amps) Spider Valve Totalausfall
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Jonas
am 31. Januar 2008 um 18:17
- Re: (Amps) Spider Valve Totalausfall
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Manic-Guitar
am 31. Januar 2008 um 16:42
- Re: (Amps) Spider Valve Totalausfall
- von
the stooge
am 1. Februar 2008 um 12:16
Hallo Sven,
du hast dich leider schon beim Kauf einschüchtern lassen. Wenn ich mal davon ausgehe, dass der Spider mehr als 40 EUR gekostet hat, muss dein Händler beim Online - Kauf nämlich die Kosten für die Rücksendung übernehmen, wenn du dein Rückgaberecht in Anspruch nimmst. Bist du bei der Bestellung über das Widerrufs-/Rückgaberecht ordnungsgemäß aufgeklärt worden? Falls nicht, verlängert sich die Frist nämlich, soweit ich weiß?!
Ansonsten finde ich das Verhalten deines Händlers auf den ersten Blick reichlich wenig kulant, denke aber fast, dass du dich gegen die Portokosten in dem Fall nicht wehren kannst.
Wann ist denn der Schaden das erste Mal aufgetreten? Gleich nach der Lieferung oder lief der Verstärker erst ordnungsgemäß?
Richtig helfen kann ich dir bei der Frage nach dem Rücktritt aber auch nicht, da lasse ich mal lieber den anwesenden Juristen den Vortritt :-)
Gruß,
Andreas
du hast dich leider schon beim Kauf einschüchtern lassen. Wenn ich mal davon ausgehe, dass der Spider mehr als 40 EUR gekostet hat, muss dein Händler beim Online - Kauf nämlich die Kosten für die Rücksendung übernehmen, wenn du dein Rückgaberecht in Anspruch nimmst. Bist du bei der Bestellung über das Widerrufs-/Rückgaberecht ordnungsgemäß aufgeklärt worden? Falls nicht, verlängert sich die Frist nämlich, soweit ich weiß?!
Ansonsten finde ich das Verhalten deines Händlers auf den ersten Blick reichlich wenig kulant, denke aber fast, dass du dich gegen die Portokosten in dem Fall nicht wehren kannst.
Wann ist denn der Schaden das erste Mal aufgetreten? Gleich nach der Lieferung oder lief der Verstärker erst ordnungsgemäß?
Richtig helfen kann ich dir bei der Frage nach dem Rücktritt aber auch nicht, da lasse ich mal lieber den anwesenden Juristen den Vortritt :-)
Gruß,
Andreas
Hallo Andreas,
danke für deine Einschätzung!
Anfangs lief der Amp ordnungsgemäß, die Sicherung ist das erste Mal nach etwa 5 oder 6 Wochen rausgeflogen, endgültig den Geist aufgegeben hat er dann ein paar Wochen später.
Tja, bei der Rechnung war natürlich auf der Rückseite viel Kleingedrucktes, das habe ich mir natürlich nicht durchgelesen, sondern gleich erwartungsvoll am Amp geschraubt ;-)
Bis mich der Händer später daran erinnerte, als der Spider Valve kaputt war...
Viele Grüße Sven
danke für deine Einschätzung!
Anfangs lief der Amp ordnungsgemäß, die Sicherung ist das erste Mal nach etwa 5 oder 6 Wochen rausgeflogen, endgültig den Geist aufgegeben hat er dann ein paar Wochen später.
Tja, bei der Rechnung war natürlich auf der Rückseite viel Kleingedrucktes, das habe ich mir natürlich nicht durchgelesen, sondern gleich erwartungsvoll am Amp geschraubt ;-)
Bis mich der Händer später daran erinnerte, als der Spider Valve kaputt war...
Viele Grüße Sven
Hallo,
bzgl. der Versandkosten solltest Du dem Händler einfach mal Druck machen. Er ist dazu verpflichtet, die Versandkosten zu übernehmen - egal was in etwaigen AGB steht. Völlig egal ! Ab 40 Euro Warenwert ist das sein Job. Punkt. Ansonsten Verbraucherschutz etc. ins Spiel bringen.
Das Recht, mehrmals zu reparieren hat er natürlich. Er ist auch nicht verpflichtet Dir ein Ersatzgerät o.ä. zu stellen. Er schickt das Ding an den Hersteller und läßt reparieren.Damit musst Du leben oder ihm den Deal mit der Wandlung anbieten.
Dann wirst Du aber einen gewissen Betrag zahlen müssen, weil Du das Gerät ja schon genutzt hast.
Wenn ihr Euch auf Wandlung einigt, dann lass Dir Dein Geld auszahlen - ist Dein Recht und Du musst keineswegs einen Warengutschein etc. annehmen.
Gruß
Stefan
PS : Für ein defektes Gerät kann der Händler ja auch nix...
bzgl. der Versandkosten solltest Du dem Händler einfach mal Druck machen. Er ist dazu verpflichtet, die Versandkosten zu übernehmen - egal was in etwaigen AGB steht. Völlig egal ! Ab 40 Euro Warenwert ist das sein Job. Punkt. Ansonsten Verbraucherschutz etc. ins Spiel bringen.
Das Recht, mehrmals zu reparieren hat er natürlich. Er ist auch nicht verpflichtet Dir ein Ersatzgerät o.ä. zu stellen. Er schickt das Ding an den Hersteller und läßt reparieren.Damit musst Du leben oder ihm den Deal mit der Wandlung anbieten.
Dann wirst Du aber einen gewissen Betrag zahlen müssen, weil Du das Gerät ja schon genutzt hast.
Wenn ihr Euch auf Wandlung einigt, dann lass Dir Dein Geld auszahlen - ist Dein Recht und Du musst keineswegs einen Warengutschein etc. annehmen.
Gruß
Stefan
PS : Für ein defektes Gerät kann der Händler ja auch nix...
Hallo.
: 1) wie oft darf der Händler ein defektes Gerät reparieren?
Drei mal darf er nachbessern, bevor Du wandeln kannst
: 2) wer bezahlt die Transportkosten dafür?
Du.
: 3) wann kann ich vom Vertrag zurücktreten?
Wenn es nach der dritten Nachbesserung immer noch nicht klappt.
:Ich hatte einen Monat Rückgaberecht
Gemäß Fernabsatzgesetz muss innerhalb dieser Frist der Verkäufer die Transportkosten und das Risiko einer Rücksendung tragen, wenn der Warenwert über 40 Euro liegt.
: und der Preis war günstig.
Dann hast Du das Porto ja hoffentlich wieder raus.
Gruß
Joe
: 1) wie oft darf der Händler ein defektes Gerät reparieren?
Drei mal darf er nachbessern, bevor Du wandeln kannst
: 2) wer bezahlt die Transportkosten dafür?
Du.
: 3) wann kann ich vom Vertrag zurücktreten?
Wenn es nach der dritten Nachbesserung immer noch nicht klappt.
:Ich hatte einen Monat Rückgaberecht
Gemäß Fernabsatzgesetz muss innerhalb dieser Frist der Verkäufer die Transportkosten und das Risiko einer Rücksendung tragen, wenn der Warenwert über 40 Euro liegt.
: und der Preis war günstig.
Dann hast Du das Porto ja hoffentlich wieder raus.
Gruß
Joe
:
: Tja, bei der Rechnung war natürlich auf der Rückseite viel Kleingedrucktes, das habe ich mir natürlich nicht durchgelesen, sondern gleich erwartungsvoll am Amp geschraubt ;-)
:
Tach Sven!
Schrauben am Amp während der Garantiezeit ist schonmal ganz schlecht, denn dann ist in den meisten Fällen die Garantie futsch.
Mach's gut!
Hallo Jonas,
das meinte ich natürlich nur im übertragenen Sinne. Soll heißen, ich hab an den verschiedenen Sounds und Presets getüftelt und versucht, einen vernünftigen Klang aus der Kiste zu bekommen ;-)
Gruß Sven
das meinte ich natürlich nur im übertragenen Sinne. Soll heißen, ich hab an den verschiedenen Sounds und Presets getüftelt und versucht, einen vernünftigen Klang aus der Kiste zu bekommen ;-)
Gruß Sven
Mojn Sven,
Dier Geschichte stinkt. Du solltest Dich mal mit der für Dich zuständigen Verbraucherzentrale in Verbindung setzen.
ne schöne Jrooß, Mathias
Dier Geschichte stinkt. Du solltest Dich mal mit der für Dich zuständigen Verbraucherzentrale in Verbindung setzen.
ne schöne Jrooß, Mathias