Hi,
ich habe ein Effekt-Gerät ersteigert, und der Verkäufer behauptet, er hätte es vor gut 4 Wochen versand, bei mir ist bis Dato jedoch nichts angekommen. Der Versand war wie in der Auktion angegeben, unversichert.
Wer haftet?
Gruß,
Karl
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- eBay-Ärger: Unversicherter Versand - gestartet von Karl 17. Januar 2007 um 16:17h
- Re: eBay-Ärger: Unversicherter Versand
- von
Babarossa
am 18. Januar 2007 um 07:45
- Re: eBay-Ärger: Unversicherter Versand
- von
bluesfreak
am 18. Januar 2007 um 09:23
- Re: eBay-Ärger: Unversicherter Versand
- von
bluesfreak
am 18. Januar 2007 um 09:23
- Re: eBay-Ärger: Unversicherter Versand
- von
littlewing
am 17. Januar 2007 um 22:13
- Re: eBay-Ärger: Unversicherter Versand
- von
röhre
am 18. Januar 2007 um 00:51
- Re: eBay-Ärger: Unversicherter Versand
- von
lmkv15
am 18. Januar 2007 um 07:01
- Re: eBay-Ärger: Unversicherter Versand
- von
lmkv15
am 18. Januar 2007 um 07:01
- Re: eBay-Ärger: Unversicherter Versand
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röhre
am 18. Januar 2007 um 00:51
- Re: eBay-Ärger: Unversicherter Versand
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lmkv15
am 17. Januar 2007 um 16:18
- Re: eBay-Ärger: Unversicherter Versand
- von
Babarossa
am 18. Januar 2007 um 07:45
Hi,
Wenn es ein gewerblicher Anbieter ist er. Ansonsten Pech.
MfG Uwe
Wenn es ein gewerblicher Anbieter ist er. Ansonsten Pech.
MfG Uwe
Abend Karl,
ist auch mit deine Schuld, wuerde ich sagen, man kann in so einem fall Betrueger schon fast erahnen. Ein versichters Paket bis zu einem Kilo kostet z.B. bei der GLS gerade mal 4 Euro innerhalb Deutschlands, an denen sollte es wohl nicht scheitern.
Naja, vllt kommt es ja noch,
lg,
d.
ist auch mit deine Schuld, wuerde ich sagen, man kann in so einem fall Betrueger schon fast erahnen. Ein versichters Paket bis zu einem Kilo kostet z.B. bei der GLS gerade mal 4 Euro innerhalb Deutschlands, an denen sollte es wohl nicht scheitern.
Naja, vllt kommt es ja noch,
lg,
d.
Dass ein gewerblicher Anbieter haftet, stimmt wohl nicht. Eine Sendung, die lange genug unterwegs ist, gilt als zugestellt. Wird ein Paket allerdings versichert verschickt und kommt nicht an, dann muss sich der Absender darum kümmern, schließlich hat er den Beleg und bekommt vom Käufer ja auch die Kosten für diese Versandart erstattet. Einige Verkäufer versuchen übrigens, die Mühen eines Nachforschungsauftrags auf die Käufer abzuwälzen mit der Begründung, das Postgesetz sei diesbezüglich überarbeitet worden. Nach Auskunft der Deutschen Post AG stimmt das nicht und wird auch nicht so gehandhabt, zumal das unnötig umständlich wäre.
Hi,
Dann lies das mal:
In diesem Fall gilt der § 447 Absatz 1 BGB ausdrücklich nicht.
Dieser lautet:
"Gefahrübergang beim Versendungskauf"
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Dass diese Bestimmung nicht gilt ergibt sich aus dem § 474 Absatz 2 BGB:
"Begriff des Verbrauchsgüterkaufs"
(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.
(2) Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung.
Dementsprechend gilt hier, dass der gewerbliche Verkäufer Ihnen gegenüber (sofern Sie nicht Ihrerseits als Unternehmer ankaufen)das Versandrisiko trägt. Er muss Ersatz leisten, wenn er unversichert versendet und die Ware verloren geht.
Dann lies das mal:
In diesem Fall gilt der § 447 Absatz 1 BGB ausdrücklich nicht.
Dieser lautet:
"Gefahrübergang beim Versendungskauf"
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Dass diese Bestimmung nicht gilt ergibt sich aus dem § 474 Absatz 2 BGB:
"Begriff des Verbrauchsgüterkaufs"
(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.
(2) Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung.
Dementsprechend gilt hier, dass der gewerbliche Verkäufer Ihnen gegenüber (sofern Sie nicht Ihrerseits als Unternehmer ankaufen)das Versandrisiko trägt. Er muss Ersatz leisten, wenn er unversichert versendet und die Ware verloren geht.
Moin.
Der Versender sollte doch eigentlich eine Paket-/Sendungsnummer haben. Mit dieser kannst du wiederum beim Online Tracking von DHL nachsehen, was mit der Sendung ist, bzw. (um em versender mal boeses zu unterstellen) ob diese ueberhaupt existiert.
Der Versender sollte doch eigentlich eine Paket-/Sendungsnummer haben. Mit dieser kannst du wiederum beim Online Tracking von DHL nachsehen, was mit der Sendung ist, bzw. (um em versender mal boeses zu unterstellen) ob diese ueberhaupt existiert.
Servus,
das funktioniert nur bei Paketen, Päckchen werden normalerweise von DHL nicht getrackt...(wieder ein Punkt an dem sich der Gilb rausreden kann....)
cu
bluesfreak
das funktioniert nur bei Paketen, Päckchen werden normalerweise von DHL nicht getrackt...(wieder ein Punkt an dem sich der Gilb rausreden kann....)
cu
bluesfreak