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eBay-Ärger: Unversicherter Versand

Hi,
ich habe ein Effekt-Gerät ersteigert, und der Verkäufer behauptet, er hätte es vor gut 4 Wochen versand, bei mir ist bis Dato jedoch nichts angekommen. Der Versand war wie in der Auktion angegeben, unversichert.
Wer haftet?

Gruß,
Karl

Re: eBay-Ärger: Unversicherter Versand

Abend Karl,


ist auch mit deine Schuld, wuerde ich sagen, man kann in so einem fall Betrueger schon fast erahnen. Ein versichters Paket bis zu einem Kilo kostet z.B. bei der GLS gerade mal 4 Euro innerhalb Deutschlands, an denen sollte es wohl nicht scheitern.

Naja, vllt kommt es ja noch,

lg,

d.

Re: eBay-Ärger: Unversicherter Versand

Dass ein gewerblicher Anbieter haftet, stimmt wohl nicht. Eine Sendung, die lange genug unterwegs ist, gilt als zugestellt. Wird ein Paket allerdings versichert verschickt und kommt nicht an, dann muss sich der Absender darum kümmern, schließlich hat er den Beleg und bekommt vom Käufer ja auch die Kosten für diese Versandart erstattet. Einige Verkäufer versuchen übrigens, die Mühen eines Nachforschungsauftrags auf die Käufer abzuwälzen mit der Begründung, das Postgesetz sei diesbezüglich überarbeitet worden. Nach Auskunft der Deutschen Post AG stimmt das nicht und wird auch nicht so gehandhabt, zumal das unnötig umständlich wäre.

Re: eBay-Ärger: Unversicherter Versand

Hi,
Dann lies das mal:

In diesem Fall gilt der § 447 Absatz 1 BGB ausdrücklich nicht.

Dieser lautet:

"Gefahrübergang beim Versendungskauf"

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Dass diese Bestimmung nicht gilt ergibt sich aus dem § 474 Absatz 2 BGB:

"Begriff des Verbrauchsgüterkaufs"

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.

(2) Die §§ 445 und 447 finden auf die in diesem Untertitel geregelten Kaufverträge keine Anwendung.

Dementsprechend gilt hier, dass der gewerbliche Verkäufer Ihnen gegenüber (sofern Sie nicht Ihrerseits als Unternehmer ankaufen)das Versandrisiko trägt. Er muss Ersatz leisten, wenn er unversichert versendet und die Ware verloren geht.