Guten Morgen Leutz,
vielleicht hat ja jemand einigermassen gesicherte Erkenntnisse:
Dem Vermieter meiner Mutter will ich eine Frist setzen, zur Behebung eines Heizungsschadens (Etagenheizung/Öl/Kachelofen fällt immer wieder aus, mehrere Reparaturen erfolglos). Wie lang muß die Frist mindestens sein? 2, 3 oder 4 Wochen?
Immer wieder fällt die Heizung aus, kann bei einer alten Frau nicht angehen, oder?
Wäre für nfos dankbar!
Gruß Waufel
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- völlig Off Topic: Mietrecht - Fristen - gestartet von Waufel 7. Dezember 2005 um 09:05h
- Re: völlig Off Topic: Mietrecht - Fristen
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Waufel
am 7. Dezember 2005 um 18:08
- Re: völlig Off Topic: Mietrecht - Fristen
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the stooge
am 7. Dezember 2005 um 16:23
- Re: völlig Off Topic: Mietrecht - Fristen
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Juergen
am 7. Dezember 2005 um 15:35
- Re: völlig Off Topic: Mietrecht - Fristen
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Linda
am 7. Dezember 2005 um 13:28
- Re: völlig Off Topic: Mietrecht - Fristen
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Waufel
am 7. Dezember 2005 um 13:50
- Re: völlig Off Topic: Mietrecht - Fristen
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Waufel
am 7. Dezember 2005 um 13:50
- Re: völlig Off Topic: Mietrecht - Fristen
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Rainer
am 7. Dezember 2005 um 10:09
- Re: völlig Off Topic: Mietrecht - Fristen
- von
Waufel
am 7. Dezember 2005 um 18:08
Hallo Waufel,
bin kein Jurist, aber mit jahrelangen Unterhaltsfragen und Nebenbaustellen beschäftigt gewesen. Fristen müssen 'angemessen' gesetzt und im Rahmen der Sache gesehen werden. Im Falle einer älteren Frau, Winter und Heizungsausfall würde ich zwei Wochen für mindestens gerechtfertigt halten.
Grüße,
Rainer
bin kein Jurist, aber mit jahrelangen Unterhaltsfragen und Nebenbaustellen beschäftigt gewesen. Fristen müssen 'angemessen' gesetzt und im Rahmen der Sache gesehen werden. Im Falle einer älteren Frau, Winter und Heizungsausfall würde ich zwei Wochen für mindestens gerechtfertigt halten.
Grüße,
Rainer
Moin Waufel,
also gesicherte Kenntnisse habe ich in sofern, das ich mich immer sofort an den Mieterverein gewand habe. Ich brauchte nichteinmal Mitglied werden, was ich dann aber doch tat. Die geben weningstens präzise Auskünfte wodurch sich viel Sicherheit auf deiner Seite, und somit Ärger vorweg entnehmen lässt. Einfach eine Telefonische Auskunft mit Beschreibung der Sachlage einholen, geht schnell und hilft.
.......kann bei einer alten Frau nicht angehen, oder?
Öhm.....bei einer jungen auch nicht. Bei mir Frostködel ginge das gaaaaar nicht :-)
Liebe Grüße,
Linda
also gesicherte Kenntnisse habe ich in sofern, das ich mich immer sofort an den Mieterverein gewand habe. Ich brauchte nichteinmal Mitglied werden, was ich dann aber doch tat. Die geben weningstens präzise Auskünfte wodurch sich viel Sicherheit auf deiner Seite, und somit Ärger vorweg entnehmen lässt. Einfach eine Telefonische Auskunft mit Beschreibung der Sachlage einholen, geht schnell und hilft.
.......kann bei einer alten Frau nicht angehen, oder?
Öhm.....bei einer jungen auch nicht. Bei mir Frostködel ginge das gaaaaar nicht :-)
Liebe Grüße,
Linda
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: .......kann bei einer alten Frau nicht angehen, oder?
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: Öhm.....bei einer jungen auch nicht. Bei mir Frostködel ginge das gaaaaar nicht :-)
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Merci Linda,
naja, wir können doch schon ein bißchen mehr ab, oder?
Es geht ja auch garnicht nur darum, das es kalt ist, sondern vielmehr um die Aufregung und Belastung! Alte Menschen sind da doch wesentlich empfindlicher als wir jungen!
Gruß Waufel
: .......kann bei einer alten Frau nicht angehen, oder?
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: Öhm.....bei einer jungen auch nicht. Bei mir Frostködel ginge das gaaaaar nicht :-)
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Merci Linda,
naja, wir können doch schon ein bißchen mehr ab, oder?
Es geht ja auch garnicht nur darum, das es kalt ist, sondern vielmehr um die Aufregung und Belastung! Alte Menschen sind da doch wesentlich empfindlicher als wir jungen!
Gruß Waufel
Mojn Waufel,
Der Vermieter muss in der Heizpeiode die Beheizbarkeit sofort wiederherstellen, wenn er davon erfährt. Radiator oder Miefwirbler reinstellen ist nicht. Wenn die Wohnung nicht beheizbar ist, kann man die Miete mindern, auch rückwirkend. Für den genauen Betrag und das Verfahren sprichst Du/Deine Mutter sich aber am besten mit dem Mieterverband oder der Verbraucherberatung ab.
Ne schöne jrooß, Mathias
Der Vermieter muss in der Heizpeiode die Beheizbarkeit sofort wiederherstellen, wenn er davon erfährt. Radiator oder Miefwirbler reinstellen ist nicht. Wenn die Wohnung nicht beheizbar ist, kann man die Miete mindern, auch rückwirkend. Für den genauen Betrag und das Verfahren sprichst Du/Deine Mutter sich aber am besten mit dem Mieterverband oder der Verbraucherberatung ab.
Ne schöne jrooß, Mathias
Leute, lieben Dank für Eure Tipps!
Jetzt kriegt der Vermieter erst mal auf den Hut!! *Vorschlaghammerschwing*
Nein, natürlich nicht, aber so einen kleinen Stupser mit der Nase drauf! :-) Wir wollens uns ja nicht ganz verscherzen!
Gruß Waufel
Jetzt kriegt der Vermieter erst mal auf den Hut!! *Vorschlaghammerschwing*
Nein, natürlich nicht, aber so einen kleinen Stupser mit der Nase drauf! :-) Wir wollens uns ja nicht ganz verscherzen!
Gruß Waufel