liebes volk,
sagt mal, wann darf die gema abkassieren - wenn eine veranstaltung öffentlich ist oder erst wenn gelder fließen? kennt sich da jemand aus?
gruß falk
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- GEMA - gestartet von Falk 23. November 2004 um 08:43h
- @Falk: dein Postfach ist voll oder so. Kommt immer zurück.
- von
ferdi
am 23. November 2004 um 16:55
- Re: @Falk: dein Postfach ist voll oder so. Kommt immer zurück.
- von
Falk
am 23. November 2004 um 22:52
- Re: @Falk: dein Postfach ist voll oder so. Kommt immer zurück.
- von
Falk
am 23. November 2004 um 22:52
- Re: GEMA
- von
Jochen
am 23. November 2004 um 09:07
- Re: GEMA
- von
SerrArris
am 23. November 2004 um 09:50
- Re: GEMA
- von
SerrArris
am 23. November 2004 um 09:50
- @Falk: dein Postfach ist voll oder so. Kommt immer zurück.
- von
ferdi
am 23. November 2004 um 16:55
Tach falk,
also bei einer privaten Feier darf die GEMA nicht kassieren, bei einer öfffentlichen i.d.R. schon. Sobald über eine Veranstaltung berichtet wird, in den Tageszeitungen, per Flyer usw. hat man gute Chancen, daß das auch jemand von der GEMA mitbekommen hat.
Die Höhe der Forderung ist dann aber von vielen Faktoren abhängig, Größe des Veranstaltungsraumes und erhobenes Eintrittsgeld z.B.
Aus diesem Grund halte ich ja die Eintrittsgelder bei den Rocknächten im CW so klein, denn wenn ich nicht mehr als 2,50 Euro als Eintrittsgeld nehme, dann bin ich GEMA-frei, weil wir als Schule Sonderkonditionen haben. Wäre es z.B. keine Schule, dann müßte ich auch bezahlen.
Aber das ist alles sooo kompliziert, da hilft nur ein netter Ansprechpartner bei der GEMA und ein sehr gut informierter Freund (Veranstalter) der mit allen Wassern gewaschen sein sollte weiter, denn glaub mal nicht, daß ich diese Informationen von der GEMA bekommen hätte, von der Gema wurde mir trotzdem eine Rechnung gestellt. Und dann geht die Rennerei von vorne los. Kann alles sehr nervend und zeitaufwändig sein.
Ach ja, wenn eine nicht gemeldete Veranstaltung "auffliegt" sind doppelte GEMA-Gebühren fällig.
Viele Grüße und viel Glück
Jochen
also bei einer privaten Feier darf die GEMA nicht kassieren, bei einer öfffentlichen i.d.R. schon. Sobald über eine Veranstaltung berichtet wird, in den Tageszeitungen, per Flyer usw. hat man gute Chancen, daß das auch jemand von der GEMA mitbekommen hat.
Die Höhe der Forderung ist dann aber von vielen Faktoren abhängig, Größe des Veranstaltungsraumes und erhobenes Eintrittsgeld z.B.
Aus diesem Grund halte ich ja die Eintrittsgelder bei den Rocknächten im CW so klein, denn wenn ich nicht mehr als 2,50 Euro als Eintrittsgeld nehme, dann bin ich GEMA-frei, weil wir als Schule Sonderkonditionen haben. Wäre es z.B. keine Schule, dann müßte ich auch bezahlen.
Aber das ist alles sooo kompliziert, da hilft nur ein netter Ansprechpartner bei der GEMA und ein sehr gut informierter Freund (Veranstalter) der mit allen Wassern gewaschen sein sollte weiter, denn glaub mal nicht, daß ich diese Informationen von der GEMA bekommen hätte, von der Gema wurde mir trotzdem eine Rechnung gestellt. Und dann geht die Rennerei von vorne los. Kann alles sehr nervend und zeitaufwändig sein.
Ach ja, wenn eine nicht gemeldete Veranstaltung "auffliegt" sind doppelte GEMA-Gebühren fällig.
Viele Grüße und viel Glück
Jochen
Servus Falk!
Dem Beitrag von Jochen kann ich nichts hinzufügen. Nur ein eigenes Beispiel nennen. In meiner Zeit als Pfarreijugendleiter haben wir für die Kids eine Faschingsdisco organisiert. Nachdem wir uns bei der Gema informiert haben, ist rausgekommen, das die Pfarrei, wenn der Eintritt unter einem bestimmten Niveau bleibt, keine Gebühren zahlen muß. Und anmelden mußten wir die Veranstaltung auch erst ab einer bestimmten Besucherzahl. (Die man ja sowieso nur grob abschätzen kann ;-) War in unserem Fall dann kein Problem, weil wir die Besucherzahl wahrscheinlich sowieso nie überschritten hätten.
Servus,
Markus
Dem Beitrag von Jochen kann ich nichts hinzufügen. Nur ein eigenes Beispiel nennen. In meiner Zeit als Pfarreijugendleiter haben wir für die Kids eine Faschingsdisco organisiert. Nachdem wir uns bei der Gema informiert haben, ist rausgekommen, das die Pfarrei, wenn der Eintritt unter einem bestimmten Niveau bleibt, keine Gebühren zahlen muß. Und anmelden mußten wir die Veranstaltung auch erst ab einer bestimmten Besucherzahl. (Die man ja sowieso nur grob abschätzen kann ;-) War in unserem Fall dann kein Problem, weil wir die Besucherzahl wahrscheinlich sowieso nie überschritten hätten.
Servus,
Markus
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moin ferdi,
merkwürdig - ich hab noch 5 mb frei. wolltest du mir 'ne anlage mit 6 mb schicken? ;-)
gruß falk
merkwürdig - ich hab noch 5 mb frei. wolltest du mir 'ne anlage mit 6 mb schicken? ;-)
gruß falk