Re: schon wieder Urheberrecht


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Beitrag von falk vom September 21. 2004 um 13:26:31:

Als Antwort zu: Re: schon wieder Urheberrecht geschrieben von guitar-hero am September 21. 2004 um 13:06:37:

moin werner,

: ... bin ich der Ansicht, dass, wenn Du denn keinerlei Rahmenvertrag über Zusammenarbeit, Nutzung und Verwertungsrechte mit Deinem Partner/Kontrahenten gemacht hast, ...

wenn nix vereinbart wurde, gilt das, was im gesetz steht. und da habe ich als planer bei bauzeichnungen (auch als autragsarbeit) schützenswerte urheberrechte (explizit so im UrhG erwähnt).

: Stell Dir vor, alle freiberuflichen Software-Entwickler z. B. von IBM würden Urheber-Rechte geltend machen können,

kommt immer drauf an, was im arbeitsvertrag vereinbart ist.

: Vielleicht haste ja doch besseres zu tun. :-)

naja - die sache ist für meine firma nicht ganz unwichtig. und mal ehrlich: es kann doch wohl nicht sein, daß sich da jemand meine leistung ergaunert, diese meine leistung dann beim patentamt als seine leistung schützen läßt und dann ggf. auch noch die möglichkeit hat, auf dieser grundlage gegen mich vorzugehen. stehe ich im wald? das hat doch wohl schon strafrechtliche relevanz.

manno, watt bin ich geladen :-).

gruß falk


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