Re: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL


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Beitrag von Henry vom Juni 02. 2004 um 17:09:58:

Als Antwort zu: (Sonstiges) Schadensbegutachtung bei DHL geschrieben von schocka am Juni 02. 2004 um 12:59:38:

Hi Andreas,

wenn das gute Stück nicht im Koffer versendet wurde, fürchte ich, dass es schlecht aussieht mit Schadenersatz. Die haben recht klare Regeln für den Versand bzw. die Verpackung (wie unten gepostet), die werden Dir sagen, dass die Verpackung nicht ausreichend war und dann kannst Du denn Weg mit Gegengutachten etc. gehen. Willst Du das wirklich? Zudem hat eigentlich nur der VERSENDER Anspruch auf Schadenersatz und kann die entsprechenden Anträge stellen, jedenfalls war es bis vor kurzem so. Das das zu EXTERNEN Leuten gegeben wird, macht a) Sinn und wird b) durchaus seriös gehandhabt. Denn die wissen durchaus, wo sie mit dem Latein am Ende sind, wenn es um die Bewertung geht. Ich habe schon mehrfach Schäden für DHL begutachtet, die meinen Hobbybereich betreffen, in dem ich nicht ganz unbekannt bin. Die von mir genannten Summen wurden dann auch jeweils anstandslos anerkannt. Ich selbst bin dagegen auch schon auf Schäden sitzengeblieben, trotz guter VErpackung, auf die man aber eben keine Waschmaschine schmeißen konnte :-(
Wolltest Du also das Glück haben, dass sie Dir ausreichende Verpackung attestieren (was ich nicht erwarte!), schlage Deinerseits einen Gutachter vor, der den Schaden bewertet. Das muss dann halt für DHL irgendwie plausibele sein, das derjenige geeignet ist, ein szenebekannter Sammler etwa oder besser, eine bekannte Gitarrenwerkstatt etc.

Viel Glück!

Gruß, HEnry


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