Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen


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Beitrag von kleen vom Januar 27. 2004 um 18:13:49:

Als Antwort zu: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen geschrieben von rrbth am Januar 27. 2004 um 16:27:30:

Du solltest es auf jeden Fall bei der Post melden und schauen, ob sich da doch was tut.
In Neuss sind z.B. im Dezember ganze Ladungen Pakete und (unversicherte!) Päckchen geklaut worden, die die Post nun auch ersetzen muss. Wäre zwar ein riesen Zufall, aber unmöglich ists ja nicht, dass sowas in anderen Filialen der Post auch vorkommt und Deine DVDs dabei waren...
ansonsten: abschreiben und möglichst schnell vergessen ;o)
bye!


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