Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen


[ verfasste Antworten ] [ Thread-Anfang ] [ Aussensaiter-Forum ]

Beitrag von kleen vom Januar 28. 2004 um 22:58:45:

Als Antwort zu: Re: (Recht) Gefahrenübergang bei Prost-Sendungen geschrieben von Banger am Januar 28. 2004 um 14:02:30:

hehe... da will man nur seinen senf zu der schlamperei der post geben und was kommt dabei rum? schmierige fenster und ne grundsatzdiskussion über brauereiprodukte ;)
was aber das eigentliche thema angeht: bei abschluß des kaufvertrages hat sich der käufer dazu verpflichtet, den vereinbarten kaufpreis zu bezahlen, und der käufer, die beschriebene ware dem käufer zu überlassen. leider ist hier auch schon schluß mit der eindeutigkeit in deutschen gesetzen. im gesetzbuch findet man jedenfalls keine antwort auf die frage, ob der verkäufer bis zur übergabe für die ware verantwortlich ist, oder ob es die post ist.
versuch nen deal mit dem verkäufer zu machen, so dass ihr euch den verlust teilt (immerhin weisst du nichtmal, ob die dvds nicht noch bei ihm rumliegen weil sie erst gar nicht losgeschickt wurden...)
ich hab schon zwei mal bei e-bay nem käufer das geld zurück überwiesen, weil die post angeblich geschlampt hat, aber ich bin ja eh zu gut für diese welt :o)



verfasste Antworten:



Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.