Re: (Sonstiges) Vertrag oder Handschlag?


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Beitrag von Klaus vom September 16. 2003 um 07:24:53:

Als Antwort zu: (Sonstiges) Vertrag oder Handschlag? geschrieben von Kai-Peter am September 15. 2003 um 22:08:11:

Guten Morgen Kai-Peter,

wie so oft kann man Deine Frage nicht pauschal beantworten Vertrag ja oder nein. Kommt immer darauf an. In unserem Fall würde ich das mal in drei Kategorien aufteilen:
Typ A: Der Club an dem wir regelmäßig spielen, kein Vertrag, man kennt sich, man verläßt sich gegenseitig aufeinander - der Clubbesitzer, daß wir den Termin auch einhalten, wir, daß er auch die Gage bezahlt. Das wird per Handschlag gemacht.
Typ B: Der professionelle Veranstalter wie Stadtverwaltungen, Messegesellschaften, Agenturen, Bierzeltbetreiber (wenn nicht über Agentur) etc.: Da bekommen wir üblicherweise den Vertrag vom Veranstalter geschickt, den wir zu unterschreiben haben. Beinhaltet auch die Provision der Agentur/des Vermittlers.
Typ C: Die "Einmalveranstalter" wie private Feiern, Jubiläen, etc. da kommt es darauf an, wie die Verhandlungen verlaufen. Wenn der Ansprechpartner das Gefühl gibt, er weiß wovon er spricht genügt ein Fax mit Eckpunkten wie Aufbauzeit, Spieldauer z.B. 4 x 45min, Beginn, Ende, Catering...
Gibt der Vertragspartner ein Gefühl der Unsicherheit versuchen wir beratend zur Seite zu stehen und fixieren das anschließend in einem Vertrag der ähnlich gestaltet ist wie Muster 1 vom Link, den der Gitarren Held genannt hat.
Ich halte es i.d.R. übertrieben, die Temperatur der Umkleidekabine zu erwähnen - was ist wenn Du Dich trotzdem in der Toilette umziehen mußt - wird dann der Gig gecancelt?

Es ist immer zu überlegen, wenn soviel im Vertrag gefordert wird, was die Band für Konsequenzen zieht, wenn die Forderungen nicht erfüllt werden.

Klar daß die Eckdaten festgehalten werden müssen s.o., der Rest ist m.E. nicht mal das Papier wert, auf das es geschrieben wird.

Just my -,50 €

Grüße aus München

Klaus


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