Re: (Sonstiges) Vertrag oder Handschlag?


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Beitrag von guitar-hero vom September 16. 2003 um 00:21:56:

Als Antwort zu: (Sonstiges) Vertrag oder Handschlag? geschrieben von Kai-Peter am September 15. 2003 um 22:08:11:


: Mit diesen Verträgen sind wir eigendlich immer ganz gut gefahren. Wenn's wirklich mal Reibereien mit Veranstaltern gab, hatte man immerhin noch den Vertrag, auf den sich beide Seiten beziehen konnten. Damit wurde so mancher Ärger im Keim erstickt.
:

ich denke, dass ist auch heute noch immer ein Argument.
Handschlag ist zwar auch Vertrag, doch ... diese endlosen Beweisanträge ;-)

Die Frage ist sicherlich aber auch, wie hoch ist der Aufwand, wer ist der Veranstalter, wie wichtig ist dir dieser Gig.
Wenn Du unplugged in einer Stammkneipe spielst, und du vorrangig deinen Spass haben willst, sind diese Rahmenbedingungen sicher sekundär. Dein einziger Aufwand war, Deine Liebsten (Gitarre und Freundin) unter'n Arm zu nehmen, in die Kneipe zu maschieren und einfach loszulegen. Wenn's denn keine Kohle gibt, hattest du wenigstens Spass.
Jede größere Aktion sollte schon vertraglich fixiert werden. Denn auch die Plakatkleber wollen ja schließlich bezahlt werden.;-)
Man muß ja nicht gerade die Temperatur der Pausengetränke festschreiben. ;-)
Als einfache und ausreichende Formulare könnte man sicher eins von diesen verwenden:
http://www.eu-musik.de/scripte/Vertrage/Gastspielvertrag.htm

Gruß
guitar-hero

PS:
Ein befreundeter Musiker hatte sich darauf eingelassen, während einer größeren Veranstaltung im Rahmen eines Stadtfestes ca. 2 Stunden zu musizieren. OK hatte er gedacht, 2h Musik, 2h Aufbau/Abbau etc. - Kohle stimmt.
Ergebnis: Es gab ein nachher ein Programm, 10 -18 Uhr, währenddessen je Stunde 15 min musikalische Einlage zu machen war. ;-(((



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