Re: Wie sieht das bei gebraucht gekauften Sachen aus ? / Hausratversicherung
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Beitrag von jacQui vom April 20. 2001 um 00:33:27:
Als Antwort zu: Re: Wie sieht das bei gebraucht gekauften Sachen aus ? / Hausratversicherung geschrieben von JürgiB am April 19. 2001 um 22:00:35:
: : So, wie ich das noch kenne, schaut es so aus, daß Du eine Hausratversicherung brauchst.. die wird dann nach der qm²-Zahl Deiner Wohnung berechnet. : : Man geht heute davon aus, daß mit DM 1200,- pro qm der normale Haushalt gut versichert ist. Wenn diese Summe versichert ist, verzichtet der Versicherer auch auf die Unterversicherungsklausel. Die Versicherungssumme ist aber immer das Maß aller Dinge. Mehr als diese zahlt sie nach einem Totalschaden nicht.
Yep, wollte ich an sich noch dazu schreiben.. angenommen, eure Wohnung würde komplett abbrennen, und ihr müßtet jeden Nagel, der sich drin befand, neu besorgen, wieviel wäre eure Bude wert? - Daß immer noch die VHB92 aktuell sind: danke für die Info, bin da nicht mehr up to date :o)
1.200 DM / qm² stimmt dann. Mag einem erstmal total viel vorkommen, aber wenn ich mir alleine meine Klamotten anschaue, und dann sogar bOOgie's Kleidung, obwohl er ja noch lange nicht so viel hat wie ich.. bis hin zum Mobiliar.. wenn man sich echt mal 'ne Liste macht: ist mehr, als man so allgemein denkt.
Nochmal was zum Unterversichungersverzicht (UVV, um es genauer zu erklären): Die Versicherungssumme muß dem Versicherungswert der versicherten Sachen entsprechen, wenn der Versicherte im Schadensfall vermeiden will, daß ihm eine Unterversicherung angerechnet wird.
Will sagen: Der Versicehrer nimmt im Schadensfall keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, wenn eine Mindest-Versicherungssumme von 1.200 DM / qm² vereinbart wird. Der UVV schützt den Versicehrten nicht, wenn der tatsächliche Schaden die vereinbarte Versicehrungssumme übersteigt, weil der tatsächliche Wert seines Hausrates höher als die vereinbarte Versicherungssumme ist.
Im Laufe der Zeit erhöht sich ja häufig der Wert des Hausrates (durch Zukäufe, Geschenke, evtl. Preissteigerungen bei div. Gegenständen)
Das kann ebenfalls zur Unterversicherung führen. Das Schöne ist: je nach Versicherungsbedingungen wird prämienfrei zumeist ein zusätzlicher Vorsorgebeitrag bis zu 10% der Versicherungssumme gewährt, was bewirkt, daß eben kostenfrei eine bis zu 10 % höhere Versicherungssumme besteht.
Sollte man unterversichert sein, die vereinbarte Versicherungssumme also niedriger als der Versicherungswert ist, dann wird, wenn die UVV-Klausel nicht vereinbart worden ist, der ermittelte Entschädigungsbetrag im Verhältnis der Versicehrungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Formel, um es leichter auszudrücken:
Entschädigung bei Unterversicherung =
Ermittelter Entschädigungsbetrag x (Versicherungssumme + Vorsorgebetrag) ___________________________________________________________________________
Versicherungswert
: : Ich hab' z.B. damals bei meiner Hausrat sämtliche CDs aufgelistet und noch Fotos von dem ganzen Stapel beigefügt, und der Außendienstmitarbeiter sieht ja sowas dann auch noch selbst. : : Damit bist du auf der sicheren Seite. Das verlangt aber kein Versicherer mehr.
Klaro verlangen die Versicherer das nicht mehr, aber einige stellen sich immer gerne quer, wenn's um's Bezahlen geht.
Wenn man akribibisch - penibel irgendwelche Unterlagen beifügen kann, dann sind die im allgemeinen mit der Bearbeitung auch zügiger und generöser.
: : Bei solchen Sachen wie Gitarren und generell Equipment: wenn keine Rechnung vorhanden oder halt gebraucht gekauft, dann immer die Teile abfotografieren, dazuschreiben: Baujahr, Kaufjahr, ungefährer Wiederbeschaffungswert, ungefährer Zeitwert. Und dann bei Muttern oder sonstwo lagern. : : Sehr guter Tipp. Ein Wort zur Vorsicht. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung. Das heißt, du mußt den Neuwert versichern und kriegst nach dem Einbruch auch den Neuwert ersetzt. Der gute Einkäufer, der all seine Schätzchen für'n Appel und 'n Ei gekriegt hat, : muß den Wiederbeschaffungswert angeben, also Neuwert.
Ich wollte jetzt nicht zu viel verwirren, aber okay, geh' ich auch noch auf Neuwert und den gemeinen Wert ein :o)
Sicherlich, was weg ist, ist weg. Bei Einbruchdiebstahl, wenn jemand was klaut, dann muß man dem Versicehrer sagen können, wie hoch der Wiederbeschaffungswert, also Neuwert für das geklaute Teil ist.
Nun konstruier' ich mal 'nen Beispiel. bOOgie hat die ganze Bude voll mit Musikequipment, und ich krieg' die Krise, so daß er die für ihn unwichtigsten Sachen in den Keller tun muß.
Zufälligerweise tut er zwei genau baugleiche und an sich kostengleiche Bodengeräte (Tretminen) mit in den Keller. Der einzige Unterschied zwischen den beiden ist: Tretmine 1 ist voll funktionstüchtig, Tretmine 2: ist nicht mehr funktionstüchtig, hat aber noch irgendwelche gut brauchbaren Einzelteile in ihrem Innenleben, so daß man sie mal für Tretmine 1 ausschlachten könnte oder so.
Wenn jetzt die beiden Bodengeräte durch irgendeinen Versicherungsfall beschädigt (Feuer, Wasser, etc.) oder abhanden (Einbruch) kommen, so setzt der Versicherer bei Bodengerät 1 den Wiederbeschaffungswert an, da das Teil voll funktionstüchtig war. Bei Bodengerät 2 aber setzt er den sogenannten "gemeinen Wert" an.
Der gemeine Wet wird bei den Sachen herasngezogen, die im Haushalt des Versicherten für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind. Versicherungswert ist dann der für den Versicherten theoretisch erzielbare Verkaufspreis für das Teil (= Gemeiner Wert).
: : Beim Proberaum ist es freilich schwer.. müßte man mal fragen. Es gibt sicher einige Versicherungsunternehmen, die sowas gegen kleinen Aufpreis mitversichern, insofern man eine genaue Equipmentliste aufführt etc. .. : : : : Einfach mal nachfragen. : : Vergiß es. Vor allem die Idee mit dem kleinen Aufpreis. :-)
Naja, das mit dem "kleinen Aufpreis" käme immer drauf an, wo das Gebäude liegt, und wofür es noch allgemein genutzt wird.. ich würd' echt nachfragen.
Meistens sind's die fettesten Versicherungsunternehmen, die sowas mitversichern würden. Die haben dann aber auch die höchsten Prämien. Ich erinnere mich da an Allianz, die wirklich recht unproblematisch bezahlt; aber dafür haben die auch 'ne salzigere Prämie als die günstigsten Versicherer.
bOOgie erzählte mir vorhin, daß ein Versicherer mal zahlte, als in einen Proberaum die Sachen einbruchsmäßig rausgeklaut wurden. Wurde über die Hausrat einer der Mucker abgerechent, mit dem Argument: "Equipment steht ja sonst im Keller meiner Eltern, aber da können wir nicht musizieren; wir wollten auch nur eine Transportmöglichkeit für unser Equipment (also Wagen) besorgen, sind gestern Nacht weg, wollten am Morgen drauf wieder rein in den Proberaum und haben dann festgestellt, daß in dieser kurzen Zeitspanne das Zeug geklaut wurde."
Naja, ich denke, da war die Versicherung sehr generös, bzw. ich nehme mla an, daß die Eltern ansonsten gute Verträge bei dem Unternehmen hatten, und die es sich nicht mit lange und treu zahlenden Kunden verscherzen wollen...
Wie gesagt: die Versicherer entscheiden gern von Fall zu Fall, schauen sich den generellen Schadenverlauf in der Mitgliedsakte an, befragen vielleicht auch den zuständigen Außendienstmitarbeiter, und je nachdem drücken sie auch mal ein oder zwei Augen zu oder eben auch nicht.
: Trotzdem, guter Beitrag. Bist du vom Fach? : : Gruß : Jürgen
Ich war vom Fach :o) ..mittlerweile verbiege ich ja Pixel.
Ciao & alles Gute, jacQui
PS: Bussi armer TomTom :-(
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