Re: Spam: Die deutsche Gerichtbarkeit sagt....


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Beitrag von Pepe vom April 04. 2001 um 15:58:16:

Als Antwort zu: Re: Spam: Die deutsche Gerichtbarkeit sagt.... geschrieben von bO²gie am März 27. 2001 um 20:59:50:

Ausgezeichnet, bO²gie!

Schon mal über 'nen Berufswechsel nachgedacht? :-)

Wie schon gesagt, die Rechtslage ist eindeutig - die Jungs dürfen das nicht. Aber, wie leider so häufig: Recht haben und Recht bekommen sind nicht immer identisch. Gerade Briefkastenfirmen und Spamspezialisten wechseln Firma und Sitz häufiger als ich meine Unterhose (und ich BIN hygienisch!). Die zitierten Urteile dürften also gegen seriöse Unternehmen ergangen sein, die mit ihrer (aus ihrer Sicht innovativen bzw. zeitgemäßen) Werbung ein wenig zu weit gegangen sind, aber lange nicht so penetrant sind wie die Absender der meisten Spam-Mails.

Bei offensichtlich kommerziellem Spamming ist Ignorieren (also die Nichtbestätigung der Addy) wohl wirklich das Beste; juristisch sind die Jungs selten greifbar.

Nos vemos en infierno, Pepe


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