Sorry, bringt nix ...


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Beitrag von Pepe vom Dezember 30. 1999 um 18:28:37:

Als Antwort zu: Re: (Band) Die Geschichte mit dem Bandnamen geschrieben von Hans-Jürgen am Dezember 30. 1999 um 12:27:24:

Tach Hans-Jürgen!

Leider bringt es nichts zu beweisen, daß man selbst den eigenen Namen schon vorher hatte. Wenn der Name eingetragen ist, gilt der Eingetragene als der erste. Die Löschung kann allerdings im Klageweg erreicht werden
- wenn man selbst mit ähnlichem Namen früher eingetragen wurde und was ähnliches macht oder
- wenn man seit Jahren mit dem Namen gut bekannt ist (ich könnte zum Beispiel meine Band nicht als Rolling Stones eintragen lassen, selbst wenn die hier nicht geschützt wären) oder
- wenn man sonst ein Recht am Namen hat, das einem einen Unterlassungsanspruch gibt.
Das hat was mit Rechtssicherheit zu tun und damit, daß das Markengesetz eigentlich mehr mit Handelsmarken zu tun hat. Aber das Showpiss ist ja auch Handel ...

Und sieh's mal so - eine der Bands muß definitiv ihr Zeug einstampfen. Um das zu entscheiden, muß es ja irgendwelche Anhaltspunkte geben, da verläßt man sich wohl am besten auf verläßlich geführte Register. Das entschuldigt natürlich lange nicht den Stil "unserer" Gegenpartei, aber sie sind genauso im Recht, wie wir es eines Tages sein könnten.

Nos vemos en infierno, Pepe


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