Re: (Band) Die Geschichte mit dem Bandnamen


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Beitrag von Pepe vom Dezember 30. 1999 um 11:50:56:

Als Antwort zu: (Band) Die Geschichte mit dem Bandnamen geschrieben von Klaus am Dezember 29. 1999 um 07:34:41:

Tach nochmal!

Der Patentschutz bezieht sich auch auf ähnlich klingende Namen, soweit wegen der angebotenen Dienstleistungen Verwechslungsgefahr besteht. Es kommt also nicht darauf an, ob der Name 100% gleich ist, sondern ob ein normal beschränkter Mensch beim flüchtigen Draufgucken die beiden verwechseln könnte - Marken sollen ja herausstechen. Da die Namen hier einfach sehr ähnlich sind und die angebotene Dienstleistung identisch (Mucke), haben die wegen des Patents einen Unterlassungsanspruch; die einstweilige Verfügung würde bei Klage zu einem rechtskräftigen Urteil, also würde ich's lassen, weil, ist teuer. Wenigstens war euer Anwalt so ehrlich, das zu sagen - es gibt welche, die trotzdem prozessieren würden, wegen Kohle.

Zu den 1.800,- hab ich mich ja schon ausgelassen - laß sie klagen, aber sprecht lieber nochmal kurz mit dem Anwalt. Das kostet deutlich weniger als 400,-, es sei denn, daß der meint, daß das noch mit dem Unterlassungsanspruch zusammenhängt. Dann ist der Streitwert nämlich deutlich höher und damit die Gebühr (bei 1.800,- ist die volle Gebühr 130,-, und für eine Auskunft wird er wohl nicht einmal die volle Höhe verlangen, zumal es nicht so schwierig sein dürfte, die Rechtslage rauszukriegen; bei 50.000,- liegt die volle Gebühr schon bei 850,-). Vielleicht wäre es daher sogar sicherer, mit den 1.800,- zu einem anderen Anwalt zu gehen.

Nos vemos en infierno, Pepe


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