Re: (Amps) Mesa/Boogie - Nichts als Streß
[ verfasste Antworten ] [ Aussensaiter-Forum ]
Beitrag von Pepe vom März 08. 2001 um 19:09:16:
Als Antwort zu: Re: (Amps) Mesa/Boogie - Nichts als Streß geschrieben von Benjamin S. am März 08. 2001 um 16:19:14:
Tach Ben!
: Da hat er aber mit der Beweislast einige Probleme. Erstmal muß nachgewiesen werden, daß die Sicherung der Verursacher des Problems war.
Stimmt.
: Wenn es von der Sicherung herrührt muß erst mal geklärt werden, woher die Sicherung kommt.
Stimmt auch, weil die falsche Sicherung in dem Moment, in dem er den Amp mitgenommen hat, schon drin gewesen sein muß. Aber das behauptet er ja.
: Er kann nämlich (leider genauso wie ich) nicht nachweisen, daß diese Sicherung zum Zeitpunkt des Kaufs schon eingebaut war.
: Damit sehe ich, daß er meines Erachtens keine ernsthafte Beweislast hat. Oder sehe ich das verkehrt?
Das siehst du ganz richtig, drückst es bloß genau falschrum aus :-)
Machen wir's mal schulmäßig (und ich dachte, ich hätte heute die letzte Zivilrechtsklausur geschrieben ...):
1. Liegt ein Fehler vor? Ja, wenn bei Übergabe des Amps die falsche Sicherung drin war. Das muß er beweisen ("er trägt die Beweislast"), und wenn er das nicht kann, hat er Pech. Wenn er's doch kann, müßtest du wiederum beweisen, daß so 'ne falsche Sicherung "die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch" nicht oder nur unerheblich mindert.
2. Ist die Gewährleistung ausgeschlossen? Das kann erstens der Fall sein, wenn er ganz leicht hätte erkennen können, daß da 'ne falsche Sicherung drin war. Müßtest du beweisen. Und dann gibt's noch die Möglichkeit des Gewährleistungsausschlusses, eben jenes "gekauft wie getestet". Das Problem ist hier wohl, daß du das nicht ausdrücklich gesagt hast. Bei der Annahme irgendwelcher konkludenten Geschichten (zu deutsch: aus dem Verhalten läßt sich auch ohne Worte auf den Rechtswillen schließen) bin wohl nicht nur ich eher vorsichtig; wenn's hart auf hart kommen sollte, kann man das aber immer noch behaupten.
3. Ach so - was will der Kerl überhaupt? (ich könnte natürlich jetzt noch mal nachgucken, aber dann müßte ich ja alles nochmal tippen) Schadensersatz gibt's nicht, er kann höchstens den Kauf rückgängig machen oder den Preis herabsetzen - und zwar um den Preis einer Sicherung ...
Also, nicht anprollen lassen :-) (oder, noch besser, zurückprollen ... nein, natürlich nicht.)
Nos vemos en infierno, Pepe
verfasste Antworten:
Dieser Beitrag ist älter als 3 Monate und kann nicht mehr beantwortet werden.
|