Re: Leiht mir Eure Ohren...


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Beitrag von Jonas vom Juli 18. 2012 um 22:50:03:

Als Antwort zu: Re: Leiht mir Eure Ohren... geschrieben von Michael (Jacuzzi) am Juli 18. 2012 um 10:08:16:

Moin Michael!

Auch Dir vielen Dank für die Ohren!

 Also, das Gewohnheitsrecht hat für die Rechtsquellenproblematik einen gewissen Nagelprobencharakter: In einem Land, dass sich zumindest prinzipiell der Gewaltenteilung verschrieben hat, ist die Judikative grundslätzlich nicht rechtssetzungskompetent. Da aber jedermann weiß, dass die erste Gewalt nicht alles regeln kann, bleibt der dritten gelegentlich nichts anderes übrig, als sozusagen einzuspringen. Gewaltenteilung führt aber eben auch dazu, dass nur die dritte Gewalt übrig bleibt, um - in diesem Fall - das Handeln der dritten Gewalt zu überprüfen, und das hat dann mit Gewaltenteilung im Ergebnis nichts mehr zu tun. Damit ist die Problematik der Zulässigkeit von Gewohnheitsrecht nicht mehr eine Frage nach dem "Ob", sondern eine nach dem "innerhalb welcher Grenzen und aus welchem Anlass". Insbesondere beim Anlass (Ausnahmezustand?) warten Carl Schmitt und Vittorio Agamben schon an der nächsten Ecke...

Da schreibste einmal was unbedachtes und dann sowas.....ich habe nicht viel verstanden, aber es ist bestimmt der Wahnsinn, vielen Dank :-)

Alles Gute!




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